Kind (11) nachts allein daheim...

... und das Jugendamt ist informiert - was kann, was muss es tun? In dem Fall war es die Mutter mit alleinigem Sorgerecht, die ihr Kind wissentlich über mehrere Tage allein ließ und in Kauf nahm, dass das Kind auch nachts ohne Erwachsenen bleiben könnte.

Was muss für die betreffende Nacht getan werden? In dem Fall hat ein guter Bekannter der Familie das Kind am Nachmittag zu sich genommen - und genau darauf verlässt sich die Mutter nicht zum ersten Mal. Dem Amt scheint das völlig zu reichen.

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Hallihallöle...

bist du so weit in die Familie involviert, dass du sagen kannst, dass es nicht so abgesprochen war, dass sich ein guter Bekannter um den Sohn kümmert?

Grüße Silke

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definitiv, da wurden keinerlei Vorkehrungen getroffen.

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Hallo

wenn das wirklich wahr ist, dann würde ich mich an die oberste Stelle vom Jugendamt melden - per Einschreiben
an den Bürgermeister - per Einschreiben

und darin schreiben, daß du erwartest, daß gehandelt wird ........ und falls dem Kind was passiert - wirst du überall - aller Welt - mitteilen, daß du mehrfach darüber informiert hast

Grüße Silly

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Ich wüsste nicht, was dagegen spräche, einen normal entwickelten 11-Jährigen auch über Nacht mal alleine zu Hause zu lassen. Die haben ja in dem Alter schon eine gewisse Form von Verstand, Vernunft und Selbstständigkeit entwickelt. Wo sähen Sie hier denn in dem speziellen Fall (oder generell) überhaupt ein Problem? Gäbe es da irgendwas rationales? Weil Sie ja gerade das auch »nachts allein lassen« so besonders verwerflich betonen...

Was das "über mehrere Tage allein ließ" angeht; finde ich persönlich wesentlich bedenklicher. Dass dieses Kind dann auch noch Nachts über alleine ist, ist da m.E. dann eigentlich nur noch ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich denke, Kinder brauchen Ihre Eltern hauptsächlich Tagsüber und Morgens; aber nicht speziell dann, wenn die gerade ohnehin schlafen. Ist ja nicht so, dass 11-Jährige Nachts im Zweistunden schreiend aufwachen und noch gestillt werden wollen. Und, die können auch wieder ohne Mama einschlafen, wenn die doch mal aufwachen, und, verdursten müssen die sicherlich auch nicht mehr; da sie sich in den meisten Situationen wirklich selbst helfen können. Und - viele 11-Jährige sind da auch schon etwas pubertärer - die haben da dann auch keine große Angst mehr o.ä.

Die Aufgaben des Jugendamtes finden Sie gesetzlich definiert im § 1 III SGB VIII. Grob gehört dazu, beratend zur Seite zu stehen, zu helfen und zu unterstützen, dass ein Kind in Sicherheit ist, sich "normal" entwickeln kann, grundsätzlich positive Lebensbedingungen vorfindet und einfach eine kinder- und familienfreundliche Umwelt hat. In Ihrem konkreten Fall denke ich, dass man erstmal eruieren wird/hat, warum das Kind überhaupt über mehrere Tage hinweg alleine zu Hause gelassen wird/wurde und was wirklich vorgefallen ist. Es macht also sicherlich einen Unterschied, ob die Mutter gerade bekifft an der holländischen Grenze dahinvegetiert(e) oder hier bsw. beruflich unterwegs war oder andere, nachvollziehbarere Sachen tut. Und beim letzteren wird man gemeinsam versuchen, für diese Situation eine Lösung zu finden, die in Anbetracht der Gesamtumstände das beste für das individuelle Kind ist; sofern überhaupt die Gefahr besteht, dass das in Zukunft nochmals vorkommen sollte. Es gibt hier sicherlich unzählige Faktoren, die beachtet werden; wo man dann versucht, notfalls zumindest eine Lösung zu erarbeiten, die "akzeptabel" ist. Es muss keine "rundum glücklich Vorzeige-Familie" Lösung sein.

Und selbst - wenn man hier an einigen Stellen suboptimale Dinge vorfindet - heißt das noch nicht, dass das Jugendamt hier dann aggressiver oder rigoroser vorgehen muss. Das Jugendamt hat zwar solche Mittel zur Verfügung; nur - wenn man die Wahl hat zwischen einem Kind, dass vielleicht einmal im Monat drei Tage lang hintereinander Mikrowellenfraß essen muss, oder - die Alternative, dass man das Kind ansonsten möglicherweise in Obhut nehmen müsste; ist die Lösung, die der kindlichen Entwicklung am wenigsten schadet, m.E. definitiv die, dass es dann halt 3 Tage lang nur Mikrowellenfraß isst und halt einmal nur die halben Hausaufgaben gemacht hat. Es findet also eine reine Interessenabwägung statt, die sich danach richtet, was - unter den gegebenen Umständen - für das Kind am besten wäre.

Was würden Sie sich denn wünschen, was das Jugendamt im konkreten Fall machen sollte? Und, was wäre hier Ihrer Meinung nach der ausschlaggebende Auslöser, der da übersehen wurde? Denn, auch wenn diese (offentlich) "Ich lass das Kind einfach mal alleine, irgendjemand wird sich schon darum kümmern" Lösung (die ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann) definitiv nicht Urbia-tauglich ist und wir uns alle wünschen, dass Eltern ihre Kinder mit etwas mehr Verantwortungsgefühl erziehen würden; aber - es scheint ja in ihrem konkreten Fall nun irgendwie funktioniert zu haben. Und Aufgabe des Jugendamtes ist es, auf die Zukunft gerichtet zu schauen, wie es weitergeht. Möglicherweise sicherzustellen, dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt, oder einfach Rahmenbedingungen aufstellt, die eingehalten werden müssten, wenn das in Zukunft noch mal vorkommen sollte. Es ist ja erstmal nichts verwerfliches, wenn ein Kind nachmittags von einem guten Bekannten betreut wird, sofern das für alle Beteiligten in Ordnung ist.

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#pro

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Es ist halt einfach so, dass wir den Jungen recht gut kennen. Wenn er auch sehr selbständig ist für sein Alter, so haben wir ihn doch richtig oft in sehr gefährlichen Situationen vorgefunden. Liegend auf dem Skateboard auf unserer viel befahrenen Straße zum Beispiel. Nachts alleine lassen heißt in seinem Fall, dass er bis spät auf der Straße rumhängt und sich auch mal am Gasherd was zu essen macht.

Es gibt noch kleinere Kinder in der Familie - und Nachbarn, die sich gerne ab und zu kümmern. Nur habe ich eben auch schon erlebt, dass Nachbarskinder am Abend zu mir kamen und mich fragten, ob ich die Kleinste noch eine Weile zu mir nehmen kann - die Mutter hatte sie einfach dort gelassen und war unauffindbar, ohne das Einverständnis der Nachbarin einzuholen. Die war gerade einkaufen und wusste nichts davon. Es passiert öfter mal, das jemand hier eine Verantwortung aufgedrückt bekommt ohne gefragt worden zu sein. Sie will nicht begreifen, dass andere ihren eigenen Verpflichtungen nachgehen müssen.

Das Jugendamt sagte bei dem Fall, den ich in meinem Ursprungs-Post geschildert habe, zu dem Bekannten "Sie wissen davon, also sind Sie in der Verantwortung." Das kann so ja wohl nicht stimmen.

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Naja, es ist nun mal nicht Aufgabe des Jugendamtes, Streitereien und Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn zu lösen; und - dass scheint es ja nun mal in erster Linie zu sein.

Weiß die Mutter denn, dass ihr Sohn diese Dinge treibt, wenn er alleine ist? Wenn sie es nicht weiß, sollte man ihr das einfach mal sagen. Der Rest liegt mE dann aber bei der Erziehungskompetenz der Mutter. Also entscheiden zu können: »Nein, mein 11-Jähriger Sohn darf den Gasherd nicht bedienen, wenn er alleine ist. Ja, mein Sohn darf den Gasherd auch dann bedienen, wenn er alleine ist. Oder aber auch: Nein, mein Sohn darf den Gasherd eigentlich nicht alleine bedienen, aber - ich kann mit dem Umstand/Risiko, dass er das trotz Verbot dennoch tun würde, trotzdem noch leben.« Keine dieser drei Entscheidungen ist bei einem 11-Jährigen jetzt eine, die dann ein Fall für das Jugendamt wäre. Auch wenn sicherlich unstrittig ist, welche Entscheidung die sicherste wäre. Sehe ich irgendwie auch in den anderen genannten Situationen nicht, es sind halt Erziehungsentscheidungen. Und einen 11-Jährigen unbeaufsichtigt draußen spielen zu lassen, ist eine sehr legitime Erziehungsentscheidung; genau so, wie ich es für 11-Jährige ziemlich legitim finde, dass die dabei durchaus auch mal in nicht ganz ungefährlichen Situationen geraten.

Auch das ältere Geschwister dazu verdonnert werden, doch mal bitte ein paar Minuten auf die jüngeren aufzupassen, während die Mutter einkaufen fährt, finde ich - je nach Alter der großen/kleinen Kinder - in Ordnung; eigentlich sogar recht normal. Und auch das Kinder dann auf die Idee kommen können, den lästigen kleinen Bruder bei der Nachbarin zu parken (macht Mama ja auch ab und an), ist absolut kein Fall für das Jugendamt, sondern, ein m.E. plausibler kindlicher Einfall, auf den Kinder durchaus kommen können.

Und - wenn Sie hier als Nachbarin keine Verantwortung aufgedrückt bekommen möchten, sagen sie einfach nein. Sie sind hier weder in einer Garantenstellung noch in irgendeiner zivilrechtlichen Pflichtstellung; sie müssten nur bei gemeiner Gefahr, Not oder einen Unfall helfen. Ich kann recht gut nachvollziehen, dass das für die Nachbarn eine unangenehme Situation ist. Da die Kinder nichts für das Verhalten der Mutter können, und, man ihnen deshalb sicherlich doch immer helfen würde (ginge zumindest mir so). Zumal die Alternative möglicherweise wäre, dass dem Kind just in dem Moment etwas schlimmes passiert, wo man dann »nein« gesagt hat, und man dann wahrscheinlich den Rest seines Lebens mit diesem »nein« leben muss. Aber - dass gehört nicht zum Aufgabenbereich des Jugendamtes, da den Nachbarn zu helfen.

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Hallo,

ich weiss nicht, ab wann das Jugendamt in D loslegt, um sich um vernachlaessigte Kinder zu kuemmern, ich kann dir nur kurz erzaehlen, wie es in England laeuft- vielleicht kannst du das als Anregung nehmen?

Wenn es den Verdacht auf Vernachlaessigung eines Kindes gibt, kann man natuerlich den Social Service anrufen, aber man muss schon gute Argumente haben, damit die tatsaechlich auch was tun. Grundsaetzlich gibt es drei Bereiche, von den Informationen kommen koennen und der Social service erwartet, dass man da auch schon nachgefragt hat: Polizei, Schule und Familienarzt (GP oder Health Visitor). Die Frage ist also, ist das Kind oder die Familie bei der Polizei bekannt? Geht das Kind regelmaessig zur Schule, gibt es dort Verhaltensauffaelligkeiten? Nehmen Lehrer Veraenderungen am Verhalten des Kindes wahr? Gibt es Substanzabhaengigkeiten in der Familie, Depressionen, sonstige Zustaende, die es einem Menschen unmoeglich machen, fuer sein Kind zu sorgen?

Ich sage nicht, dass du nun losgehen musst um die Informationen einzuholen- manches unterliegt ja auch dem Datenschutz. Allerdings wuerde ich beim Jugendamt mal nachfragen, ob es nicht schon andere Beschwerden gegeben hat und was genau passieren muss oder was genau die wissen muessen, damit die was tun.

Es ist grossartig fuer das Kind, dass sich die Nachbarn so gut kuemmern, wenn auch ungewollt, aber die Eltern (wo ist der Vater??) duerfen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.

Bei einem 11jaehrigen Kind, das nachts auf der Strasse ist, wuerde ich die Polizei rufen, auch wenn ich wuesste, wohin es gehoert. Irgendwann muss mal eine "offizielle" Stelle mitbekommen, das in der Familie etwas nicht in Ordnung ist. Leidtragende sind immer die Kinder!

Alles Gute,
doz

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das kind ist 11! da muss doch nicht immer mama da sein. ich war mit 11 sehr selbständig habe auch gekocht, meine mama musste arbeiten und oma lag als pflegefall im bett bei uns zuhause und sollte nur aufstehen um aufs klo zu gehen, also habe ich sie nach der schule mit versorgt.

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Wo sind denn dann die Geschwister wenn der Junge allein zu ist? Ich glaube gelesen zu haben das er noch Geschwister hat?

Meinen 9,5 Jährigen könnte ich auch getrost mal eine Nacht allein lassen, aber auch nur weil ich weiß das er nichts anstellen würde und zur verabredeten Zeit zu Hause sein würde. (würde ich aber nie machen!)

Ich würde auch nochmal den Vorgesetzten informieren. oder wie oben schon erwähnt die Polizei rufen wenn er zu spät abends draußen umherfährt, dann muß ja die Mutter informiert werden.

LG
Sandra mit Max (9,5 Jahre), Ben (fast 4 Jahre) und Lea (19,5 Monate)

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erziehungsstil hin oder her: ein 11jähriger gehört nicht tagelang allein gelassen... und nur weil die nachbar n nicht weggucken braucht sich kein amt kümmern? glaub ich auch nicht...

ich würde die polizei informieren wenn der junge wieder sich selbst überlassen bleibt,

auch als der anchbar, der das kind nicht wieder abgeben kann, das er zeitweise netterweise gehütet hat, würde ich mich an die polizei wenden, vor allem wenn das öfter passiert wird sich da irgendwann was regen...

wenn es eine ausnahme ist wird sich kein amt und keine polizei drüber aufregen, aber wenn es vermehrt heißt "die kinder von frau xy können wieder nicht heimgebracht werden weil keiner da ist" wird auffallen, und einem 11jährigen bruder, wenn auch sehr verantwortungsbewiusst, würde ich als nachbarin kein kleineres kind in die hand geben, wenn ich weiß die mutter ist mal wieder länger auf tour... bis zum ins bett gehen würde man als nachbar sicher noch sagen "lass das kind hier"... aber eine ausnahme schient es jan icht zu sein...

ich weiß meine kinder würden im schlimmsten fall auch mal ne nacht allein klar kommen, vorrausgesetzt sie werden nicht im schlaf vom brandmelder üeberrascht, ich glaube da wären sie doch überfordert auch wenn sie theporetisch wissen was zu tun ist... dennoch hoffe ich dass das NIE passieren wird...