ausbildung nicht geschafft =(((

---beitrag bitte nicht verschieben---

guten abend ihr lieben!

es geht mir extrem mies. ich habe heute post gekriegt, drin stand, das ich meine ausbildung zur physiotherapeutin endgültig nicht bestanden habe.#heul

nun ergben sich für mich etliche fragen..ich hoffe ihr könnt mir helfen, indem ihr klare knappe antworten gebt..bin ziemlich am ende....#gruebel

1. habe ich einen anspruch auf bafög für eine zweite schulische ausbildung (erzieherin), wenn die erste nicht bestanden wurde?
2.bekomme ich noch weiterhin kindergeld?
3.wenn ich bei meiner mutter ausziehe, bin ich dann noch familienversichert?
4.wenn ich bei meiner mutter ausziehe, zu meinem freund (untermietvertrag, gleiche stadt) wird mir bafög gestrichen oder bekomme ich sogar mehr als vorher? (vorher 216euro mit wohnsitz bei meiner mutter)

ich denke das wärs erstmal.. einfach auf fragen antworten, die ihr wisst...

vielen dank

#danke

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Tut mir leid. Ich kann dir auch nicht helfen aber dennoch finde ich, daß deine Frage nun so gaaaar nichts mit Kinderwunsch zu tu hat? #kratz

Da gibt es sicherlich passendere Foren, Erziehung o.ä.?

Dennoch, viel Glück für deine Zukunft

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hast recht. ich halte mich nur zu 95prozent hier auf. und ich versuche in foren zu posten, wo viele leute antworten können...also wo viele sind... auch um die uhrzeit.

der beitrag ist jetzt in 3 foren.

#sorry

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Crosspostings sind übrigens verboten.

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huhu wenn du Erzieherin werden möchtest musst du erst zwei Jahre sozialassistentin schulisch lernen und dann nochmal 3 Jahre Erzieherin. du würdest ein zweites mal BAföG bekommen. ob du ausziehen darfst das braucht triftige Gründe wenn du unter 25 Jahren alt bist. Kindergeld bekommst du solange bis du eine abgeschlossene Ausbildung hast oder über 25 bist.

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hab mich schon erkundigt heute. ich lerne insgesamt nur 3 jahre. weil ich abi hab, darf ich beim sozialassistenten schon im 2.lehrjahr einsteigen.

ein anderes urbiamitglied sagt, das ich nur bafög für EINE ausbildung bekomme.. :( #schmoll

*verwirrung*

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bei einem studium ist das so...

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das tut mir sehr leid für dich!!!!
Also kindergeld bekommen deine eltern bis du ende 26 bist oder so... müsste ich auch nachlesen da ich mitlerweile schon 30 bin und sich die rechtslage zwischendurch mal geändert hat... und das geld steht deinen eltern so lange zu, bis du selber zu viel verdienst. bafög bekommt man nur für eine ausbildung! oder du hast drastische gründe... da gehört aber kein nichtbestehen zu...
deine eltern dürfen dich auch bis ende 27 mitversichern so lange du selber noch nicht arbeitest! minijobs gehören da nicht zu... wenn du zu alt für das über deine eltern versichern bist, dann wäre eine eheschließung möglich. dann könnte dich dein mann mitversichern.
du kanns vielleicht wenn du zu deinem freund ziehst und der nicht gerade unmengen verdient überlegen bei der stadt wohngeld zu beantragen!
viel erfolg!

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Also Kindergeld gibt es bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Also genau bis zum 25. Geburtstag.
Und ab da an muss man sich auch selber krankenversichern. Man kann aber familienversichert sein (unter 25) auch wenn man nicht bei seinen Eltern wohnt.

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Hallo

mit deiner Ausbildung tut mir leid aber was sucht dein Beitrag bitte hier ? Ich denke auch wenn es dir nicht gut geht hast du doch ganz andere Probleme wie wir hier und deine passen nicht wirklich hier her!
Hoffe das du Anworten bekommst aber vielleicht eher in nem anderen Forum!

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1. Entweder hast du eine Vorausbildung wie z.B Sozialassistent oder freiwilliges Soziales Jahr. Sonderregelungen sind vom Bundesland zu Bundesland verschieden.

2. Solange wie du Arbeitslos bist, kannst du Kindergeld bekommen, dies wird aber angerechnet. Ansonsten Regelung bis 25 Jahre.

3. Du bist auch familienversichert bist 25 Jahre, solange du eine Ausbildung hast, alles andere regelt man über das Hartz4

4. Bafög ist etwas schwierig. Ich bin Student, und bekomm elternunabhängiges Bafög, daich eine Ausbildung zur Sozialassistentin hintermir habe. Und bekomme def. mehr Bafög.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/gesetz.php

Du musst dich def. arbeitslos melden. Bis du eine andere Ausbildung gefunden hast.

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Habe gelesen fam. bis 27 Jahre. Das ist falsch....§10 SBG V da stehts drin. Solange du eine Ausbildung hast.

Du kannst auch KfW beantragen. Allerdings muss du dies komplett zurückzahlen. Aber das bi zu 10 Jahre

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Ich kann ja nicht verstehen, wie jemand an einem Baby bastelt,
der ...

a) noch bei seiner Mutter wohnt
b) noch keine abgeschlossene Ausbildung hat und dann auch noch durch die Prüfung fällt

Kümmer dich erstmal um dein Leben!

Deine Fragen werden unter "finanzen und beruf" geklärt.

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Hallo,

wenn man bei der Physiotherapieprüfung theoretisch oder praktisch durchfällt kann man diesen Prüfungsteil doch wiederholen. Hast du das denn schon gemacht ? Ich würde wirklich alle Möglichkeiten der Erstausbildung ausschöpfen, bevor ich was neues anfange.

Kindergeld bekommst du weiter, familienversichert bleibst du.

LG Kerstin

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hallo ich kann dir glaube helfen,hatte das vor ein paar jahren mit meiner tochter auch.

wenn du deine Ausbildung NICHT abgeschlossen hast(meine tochter hat damals ihre erste Ausbildung nicht abgeschlossen---sie wusste das sie den beruf aus ges.l.gründen nie ausführen kann---hat sie aber bis zur Prüfung durch gezogen)
da sie aber dem zufolge noch keine abgeschlossene Ausbildung hatte bekam sie für ihre zweite Ausbildung nochh einmal BAföG..
da ich dann aber weg gezogen bin(hatte bis zum ende der Ausbildung gewartet dann zu meinen jetzigen mann gezogen)
sie bekam eine eigene Wohnung mit ihren freund zusammen(allerdings blieb er bei seinen Eltern gemeldet)
Geld bekam sie ihr ausbildungsgehalt,bafög und Kindergeld(wird bis 25 jahren gezahlt wenn man in der Ausbildung ist)
sie kam gut über die runden,wobei ich ihr in der zeit das Auto finanzierte.
wäre sie mit ihren freund gemeldet zusammen gezogen hätte es kein BAföG gegeben.
ich hoffe das ich dir helfen konnte
lg

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Du arme! #liebdrueck
Melde dich auf jeden Fall beim Amt und frag nach einem IFLAS-bildungsgutschein für eine Umschulung. Die IFLAS Kriterien müsstest du erfüllen. Ob Du allerdings ausgerechnet Erzieherin werden kannst, musst du prüfen lassen. Zu den für diesen Beruf gültigen Kriterien haben ja andere schon geschrieben (soziales Jahr etc.)
P.S.: bei einer Umschulung gibt es aber kein Bafög, dafür ja der Lebensunterhalt vom Amt.

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