bei potentieller SS in Spülküche arbeiten ?

Guten Morgen,

Alles deutet darauf hin, dass es diesen Monat geklappt hat :) Nun beschäftigt mich eine Frage.. ich bin gelernte Bankkauffrau, bin vor 2 Monaten 500km weg zu meinem Freund gezogen und habe dafür meinen Job in der Bank aufgegeben und noch keinen passenden hier gefunden.

Zur überbrückung arbeite ich 2 Stunden täglich ( Minijob) in einer Küche einer Elektrofirma. Wir sind nur 4 Leute im Team ( 2 Köche, 1 Aushilfe, die vorne an der Theke arbeitet und ich als Spülkraft)

ich muss in den 2 Stunden das komplette Geschirr spülen ( in Maschinen stecken, abtrocknen, polieren, einräumen) der ganzen Firma, die Mittags dort essen. D.h. ich habe logischerweise keine Pause und bin ziemlich im Stress und bin nur am Stehen und Laufen.

Auch wenn das blöd klingt, aber mir macht das Spaß, ich mag das team und würde gerne dort bleiben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Darf ich oder besser sollte ich in einer Schwangerschaft dort arbeiten ?

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Oh man... ne am besten in Watte packen und 10 Monate kein Tageslicht mehr sehen. *ironie off*

Na klar warum denn nicht. Leb dein Leben weiter wie bissher!

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Warum denn gleich so beleidigend? ich mache mir Gedanken, darf ich das noch? Waere immerhin meine erste Schwangerschaft und das Mutterschutzgesetz habe ich noch nicht studiert.

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Ich habe schwanger Produktionsversuche begleitet, war auf Messen und bin zu Kundenterminen ins nahe Ausland geflogen. Ich hatte Glück, mir ging es prima.
Achte auf deinen Körper, der sagt dir ganz genau, wenn etwas zu viel wird. Zwei Tage Schulung, den ganzen Tag rennen, machen, tun - da bekam ich ein Ziehen im UL und habe meinem Chef gesagt, dass ich das nicht mehr mache. Auch die Reise in die USA habe ich abgelehnt. Ansonsten habe ich aber alles gemacht, halt ein bisschen langsamer und ein bisschen weniger schwer gehoben.
Vertrau auf deinen Körper und hab weiterhin Spaß bei der Arbeit.

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Danke fuer deine Antwort :) Bisher eine der wenigen, die mich persoenlich nicht direkt beleidigen hier..

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Also da seh ich garkein Problem. Du hebst ja nichtmal schwer. Ich arbeite in einem Drogeriemarkt und hab teilweisr Container mit 15 kg Paketen abzupacken. Sollte ich schwanger sein (aber erst wenn ich es bin!) Werde ich das einschränken 😂
Glaube es ist für dich nur ungewohnt weil das Arbeiten in einer Bank ja sehr entspannt (körperlich) ist.

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Ich habe vor der Bank als Krankenpflegerin bearbeitet, ich Weiss schon, was Arbeit ist :D

Und nicht schwer heben muessen, stimmt nicht. Deswegen ja auch die Frage. Ich muss in der Kueche die riesen Toepfe und anderen Kram ins andere Gebaeude tragen und die im Buecken einraeumen. Die wiegen gerne mal 10 kg oder mehr, deswegen ja die Frage.

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Klar, warum nicht! Körperliche Anstrengung bzw. Bewegung ist in der Schwangerschaft sehr positiv, sofern man keine gesundheitlichen Probleme hat. Vor allem dauert so eine Schwangerschaft ja auch sehr lange ich würde mich so lange beschäftigen wie es nur möglich ist, vor allem wenn es Spaß macht.

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Naja .. ein Arzt wird dir sagen ob du es weiter machen kannst oder nicht ... keiner weiß wieder SS verlaufen wird ... ich arbeite beim Pflegedienst und bei uns die Hauswirtschaftskräfte haben auch sogar einen BV in der SS ( also erstmal abwarten und Tee trinken )

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Was die hauswirtschafter haben BV ? :o Ich habe vor der Bank als examinierte Krankenpflegerin gearbeitet in der Notaufnahme und da hat niemand ein BV bekommen :o

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Sehr seltsam ich weis von meiner Schwägerin (Zahnarzthelferin) und meiner Freundin MFA , dass in medizinischen Berufen eigentlich ein direktes BV üblich ist. Sind beide direkt nach Feststellung der Schwangerschaft ins BV gerutscht dadurch.#schein

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Hallo princess :-)

die rechtliche Lage ist Folgende: Solltest du schwanger sein und deinen Arbeitgeber darüber informieren, muss er mit dir eine Gefahrenbeurteilung machen. D. h. es wird überprüft, welche Tätigkeiten dem Mutterschutzgesetz entsprechen und welche nicht. Bei "Spülen" fallen mir bestimmte chemische Belastungen und schwer zu Hebendes mit mehr als 5kg ein. Da du nur 2h täglich dort arbeitest, wird eine Pausenregelung wahrscheinlich wegfallen. Sonst muss ein Arbeitgeber nämlich auch eine Sitz- und Liegegelegenheit stellen, aber vielleicht muss man das auch schon bei 2h. Das weiß ich nicht.

Sollten Gefährdungen nach dem MuSchuG feststellbar sein, dann muss dein AG dich so einsetzen, dass diese ausgeschlossen sind. Findet er keine Aufgaben, die du schwangerengerecht übernehmen kannst, dann muss der Arbeitgeber (nicht dein Gyn) dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Das gilt dann nur für diese Arbeit. Du dürftest woanders also noch nach wie vor Geld verdienen.

Stellt dir dein Gyn irgendwann aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft ein (vollständiges) Beschäftigungsverbot aus, dann darfst du nirgendwo mehr arbeiten. Endet in der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses dann der Arbeitsvertrag, hat man ein Problem - denn dann steht man auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da man nicht krank geschrieben ist, bekommt man aber auch kein Krankengeld. Man sollte sich also keinesfalls leichtfertig vom Gynäkologen "ein Beschäftigungsverbot holen", auch wenn es verrückterweise Gynäkologen gibt, die das bereitwillig zu verteilen scheinen (auch wenn der Grund mit der Arbeit und nicht der Schwangerschaft selbst zu tun hat).

Was die Zeit bis zur Verkündung betrifft: Halte es so, wie du dich fühlst. Am Anfang der Schwangerschaft ist das mit dem Tragen noch nicht so wild. Ein/Zweimal am Tag 10kg ein paar Meter zu transportieren würde mich da jetzt nicht abhalten, es sei denn, ich würde den ganzen Tag nichts anderes machen oder würde merken, dass es mir nicht gut tut. Sobald Blutungen auftreten, was in der Frühschwangerschaft nicht selten vorkommt, würde ich das aber nochmal re-evaluieren. Nach 10-12 Wochen aber solltest du schweres Heben aber spätestens sein lassen. Aber dann verkündet man ja auch häufig bereits die Schwangerschaft und das MuSchuG greift.

Ich drücke die Daumen, dass es wirklich geklappt hat :-)

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Korrektur:

"Endet in der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses dann der Arbeitsvertrag,..."

Das sollte natürlich Beschäftigungsverbot heißen, statt ...verhältnis.