Trennung = Neue Wohnung; Einkommen reicht nicht! Hat jemand Erfahrung?

Hallo zusammen,

ja, dieses Jahr ist irgendwie wie verhext. Überall krieselt es und wird sich getrennt. Auch uns hat es erwischt - aber es ist gut so und ich fühle mich erleichtert!

Nun steht mir eine komplett neue Herausforderung bevor, nämlich die als alleinerziehende Mutter in einer Mietwohnung wohnen zu müssen.
Ich arbeite mittlerweile teilzeit (25 Wochenstunden) auf Steuerkarte, jedoch wird mein Lohn nicht für unseren Unterhalt ausreichen.
Weiß jemand, was ich als Unterstützung bekommen könnte? Wohngeld? Ich habe totale Angst, dass mir das Amt sagt, ich müsse mir einen neuen Job suchen. Bin als Geschäftsführerin tätig und kann meinen Sohn im Notfall mir zur Arbeit nehmen, habe eine Führungsposition, bekomme aber eben ein geringes Gehalt.

Hat jemand Erfahrung, wie es ist, wenn man arbeitet, das Gehalt aber zum Leben nicht ausreicht?
Wäre über Antwort sehr, sehr dankbar.

Kathy

1

Hallo,

Du hast mehrere Möglichkeiten:

1. Aufstockendes Alg II
2. Wohngeld
3. Kinderzuschlag

Du solltest zunächst einen Antrag auf aufstockendes Alg II stellen (das ist übrigens bei den Mini-Gehältern heutzutage nicht ungewöhnlich).
Du würdest folgende Leistungen erhalten:
- Miete + Heizung in angemessener Höhe
- Regelsatz für Dich
- Alleinerziehendenzuschlag
- Sozialgeld Kind

Darauf werden Kindsunterhalt, Kindergeld und Dein Einkommen angerechnet.

Solltest Du über den Bedarf liegen, kannst Du Wohngeld beantragen und Kinderzuschlag beantragen, da dafür andere Voraussetzungen gelten. Du darfst natürlich nicht zu viel verdienen, aber auch nicht zu wenig, da Du, wenn Du zu wenig vedienst wieder einen Anspruch auf aufstockendes Alg II hast.

Infos zum Alg II:
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Alg-II-Nav.html

Infos zum Kinderzuschlag:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/KIZ.html

Infos zum Wohngeld:
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm

Deine erste Anlaufstelle sollte auf alle Fälle die ARGE, bzw das zuständige JobCenter sein.

In diesem Sinne,
juliafranziska

2

da dein ex dir zu unterhaltet ist muss er den rest zahlen.....

3

Es ist auch so, dass selbst wenn du einen Teilzeitjob hast und eben ein Kind, die keine ARGE zwingen wird (kann?!) diesen aufzugeben, solange du eine Festanstellung hast.

LG Mel
(so ist es bei uns zumindest)

4

Du musst Dir definitiv keinen anderen Job suchen, weil die Betreuung eines Kindes vor geht.

Beantrage Wohngeld, Kindergeldzuschlag und ALG 2. Und schreib auf die (zunächst) formlosen Anträge (einfacher Brief), dass Du das jeweils andere auch beantragt hast und fordere die Behörde auf, festzustellen, was davon Dir zusteht.

Beim Jugendamt kannst Du eine Übernahme der Betreuungskosten beantragen.

Gruß

Manavgat