Frau nicht berufstätig wie schaut es nach der Trennung aus ?

Hallo,

hoffe mir kann hier jemand Auskunft geben: derzeit befindet sich ein weibliches Mitglied unserer Familie in zimlicher Not - da ich mich aber in solchen Angelegenheiten nicht so auskenne kann ich Ihr leider nicht weiterhelfen - Vielleicht kann uns ja hier jemand mit Infos weiterhelfen:

Also meine Schwägerin hat sich jezt zum Glück entgültig von Ihrem Mann getrennt - dies hätte Sie schon vor Jahren tun sollen.

Die beiden haben einen 6 Jährigen Sohn - und war seitdem der Kleine auf der Welt ist nicht mehr berufstätig.

Sie hat keinerlei Vollmacht über das gemeinsame Konto und war bisher immer auf das Geld angewiesen dass Er Ihr zugewiesen hat.

Ihr Mann, der einige Jahre älter ist als Sie, ist schon mit einigem an Schulden in die Ehe gegangen und hat Sie über die lezten Jahre "mit reingezogen" indem er Sie sämtliche Kreditverträge hat unterzeichnen lassen ( mir unverständlich wie das möglich war, da Sie ja über kein eigenes Einkommen verfügt)

Nun gut, letztendlich hat Sie sich jezt getrennt und ist in der gemeinsamen Wohnung geblieben wärhend er bei seiner Familie untergekommen. Den Jungen hat er mitgenommen - und versuch das Kind mit Geschenken usw. zu locken - wenn meine Schwägerin versuch telefonisch Kontakt zu dem Kleinen aufzubauen, bekommt Sie bitterböse SMS von Ihrem Mann - sie möge die Belästigung unterlassen.

Inzwischen wissen wir auch, dass der Kleine schon seit Tagen der Schule fernbleibt.

Da er Sich nie wirklich um den Jungen gekümmert hat, und meine Schwägerin meist alleine mit dem Kind zuhause saß, gehen wir davon aus, dass er versucht dass Kind bei sich zu halten aus Angst für Ihn und meine Schwägerin Unterhalt zahlen zu müssen.

Für meine Schwägerin stellt sich die Situation im Moment so da, dass man Ihr das Kind vorenthält , Sie bemüht sich seit einigen Wochen um eine Arbeit steht aber auch andererseit völlig mittellos da - wir vesuchen natürlich zu helfen wo wir nur können !!

Meine eigentliche Frage ist, ist Ihr Mann nicht verpflichtet Ihr Unterhalt zu zahlen ?? Oder muss das Amt für Sie aufkommen ? Ist es nicht strafbar, dass Ihr Mann einfach so bestimmt ,dass das Kind bei Ihm bleibt und Ihr den Jungen vorenthält ??

Die Post kommt auch weiterhin für Ihn bei der gemeinsamen Wohnung an und er verlangt allen ernstes,dass Sie Ihm die Post bringt - ansonsten will er wg. Unteschlagung der Post zum Anwalt gehen !!

Sorry für den langen Theat, aber wir sind wirklich sehr aufgebracht und besorgt aufgrund der Situation insbesondere wg. dem Kind

1

Die Frau sollte sofort einen Fachanwalt fuer Familienrecht einschalten.

2

Hallo,

der Mann versucht der Ehefrau nur Angst zu machen. So ein Blödsinn mit der Post. Soll er sich um die Zusendung kümmern. Das Kind kann er ihr nicht vorenthalten, da sollte sie sich schon längst mit dem Anwalrt in Verbindung setzen, oder beim Jugendamt nachragen. Auch Pro Familia kann da mit Rat und Tat helefen.

LG und viel Glück!

Olga

3

sie ist wohl sehr ängstlich im bezug auf dem mann.....

aber ich würde das kind holen mit hilfe der polizei

und die schlösser aus der wohnungstüre ausstauschen und mit ihm nicht reden

5

".....aber ich würde das kind holen mit hilfe der polizei ...."

Auf welcher rechtlichen Grundlage würdest du das Kind holen?
Beide Ehepartner haben gemeinsames Sorgerecht. Wer behauptet denn, dass das Kind im Falle einer Trennung automatisch zur Mutter kommt?

Mit Hilfe der Polizeit kann man das Kind erst "holen", wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen bekommen hat, und der Vater das Kind entzieht.
Davon sind wir hier noch ganz weit entfernt.

4

Ich versuche mal ein bissl Dunkel ins Licht zu bringen. Bitte nagelt mich nicht auf alles fest, ich bin kein Anwalt. Wirklich kompetenten Rat kann eben nur ein Fachanwalt für Familienrecht geben.

Also zum Kind:
Da es ein Sohn aus gemeinsamer Ehe ist haben auch beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es ist NICHT strafbar, wenn der Ehemann das Kind erst mal mitgenommen hat.
Es ist ja auch nicht strafbar, wenn eine Frau sich trennt und das Kind bei der Mutter bleibt.
Wo das Kind letztlich lebt entscheidet ein Familiengericht im Sinne des Kindeswohls. Hierfür müsste deine Schwägerin mit ihrem Anwalt einen Antrag bei Gericht stellen, dass sie allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bekommt.
Wegen Umgangsrecht bin ich mir nicht sicher. Am besten wird das natürlich auch verbindlich gerichtlich geregelt.

Wegen den Krediten:
Ggf. kommt deine Schwägerin mit einem blauen Auge aus der Sache raus. Wenn sie nachweisen kann, dass sie die Kreditverträge unterschrieben hat, weil ihr Mann wegen der Schulden keinen Kredit bekommen hätte, UND die Bank das akzeptiert hat, dann kann es sein, dass sie da so raus kommt.
Wenn die Bank an eine mittellose Hausfrau einen Kredit gibt, obwohl sie schon bei der Unterschrift weiss, dass die Hausfrau den Kredit im Zweifel niemals allein bedienen kann, dann kann das als sittenwidrig erklärt werden. In dem Fall kann es passieren, dass der Kreditvertrag als nichtig erklärt wird und die Bank bleibt auf den Ausfällen sitzen.
Hierzu sollte sie unbedingt mal einen Anwalt befragen. Ich weiss nicht 100% ob und wie das geht. Hier kann ein Anwalt helfen.

Wegen Unterhalt:
Also deine Schwägerin ist, sofern das Kind beim Vater lebt, erst mal unterhaltsverpflichtet für ihren Sohn. Das heisst deine Schwägerin muss für den gemeinsamen Sohn Unterhalt an den Vater zahlen.
Nach der Scheidung bekommt sie selbst gar nichts mehr. Da der Sohn bereits 6 Jahre alt ist bekommt deine Schwägerin von ihrem Mann keinen Unterhalt mehr, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Da gab es ja zu Jahresbeginn eine Änderung, wonach Unterhalt für den Erziehungsberechtigten nur noch bis zum 3. Lebensjahr zu zahlen ist.
Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist muss der besser Verdienende dem schlechter Verdienenden sog. Trennungsunterhalt zahlen.
Die Höhe des Trennungsunterhaltes wird vom Gericht festgelegt. Hierzu müssen beide ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen.
Grob gesagt wird die Differenz zwischen den beiden Einkommen genommen. Davon werden dann gewisse Finanzielle Verpflichtungen abgezogen. Quasi als Freibetrag.
Sollte ein Partner noch gemeinsame Verbindlichkeiten aus der Ehe bedienen (z.B. während der Ehe aufgenommene gemeinsame Kredite), dann werden die auch noch vom Einkommen abgerechnet.
Was dann noch an Differenz übrig bleibt wird halbiert und ergibt den Trennungsunterhalt.

Beispiel A:
Der Mann verdient 1800 Euro netto, die Frau verdient 1500 Euro netto.
Die Differenz beträgt 300 Euro. Somit müsste der Mann 150 Euro Trennungsunterhalt an die Frau bezahlen.

Beispiel B:
Der Mann verdient 1800 Euro netto, die Frau verdient 1500 Euro netto.
Der Mann zahlt einen Kredit, der von beiden während der Ehe aufgenommen wurde alleine zurück. Die monatlichen Raten hierfür betragen 600 Euro. Diese 600 Euro werden zur Hälfte vom Einkommen des Mannes abgezogen. Das bereinigte Netto des Mannes beträgt nunmer 1500 Euro.
Die Differenz beträgt jetzt noch 0 Euro. Somit müsste der Mann der Frau keinen Trennungsunterhalt zahlen.

Das sind jetzt wie gesagt nur stark vereinfachte Beispiele. Den genauen Anspruch auf Trennungsunterhalt legt das Familiengericht fest.

Wenn deine Schwägerin zunächst keinerlei Einkommen hat, dann kann sie erst mal ALG II beantragen, da sie ja derzeit bedürftig ist.
Wenn sie sich einen Anwalt nicht leisten kann, dann kann sie beim Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Wegen der Post:
Unterschlagung, das ist Blödsinn.
Sie darf die Post nicht weg werfen, und sie darf die Post nicht öffnen. Das ist alles.
Entweder der Mann holt die Post ab, oder er stellt einen Nachsendeantrag. Deine Schwägerin ist nicht verpflichtet, ihm die Briefe nach zu tragen.


So, ich hoffe ich habe nicht zu sehr verwirrt. Wenn etwas juristisch nicht ganz einwandfrei ist, bitte ich das zu entschuldigen. Das beste wird sicherlich sein, wenn deine Schwägerin sich schleunigst einen Rechtsbeistand sucht. Allein, damit sie das mit dem Kind schnellstmöglich geregelt bekommt.

Grüße

6

Hallo,

sorry, hatte meinen Beitrag heute mittag sehr hastig runtergeschrieben, da meine Schwägerin gerade bei uns sass uns wieder einige Details Ihrer Ehe ans Licht gekommen sind, die mir die Haare zu berge stehen lassen.

Es schaut wohl so aus, dass Ihr Mann den Kleinen eigentlich derzeit nur bei sich hat aus Angst, dass Er Unterhalt an Ihn und seine Frau zahlen muss.

Wie ich schon erwähnte, ist derzeit auch nicht ganz klar, wie lange der Kleine der Schule nun schon fernbleibt.

Der Ehemann meiner Schwägerin hat eigentlich gar keinen Bezug zu dem Kind - hat sich nie sonderlich interssiert - war nie Zuhause ... Plötzlich versucht er dass Kind zu "erpressen" indem er Ihm dauernd irgendwelche Geschenke kauf usw.

Für mich ist es einfach traurig, dass man sein Kind so als Waffe benutzt... zumal unser kleiner Neffe auch noch körperlich leicht behindert ist....

Beim Anwalt war meine Schwägerin schon: Der hat Ihr jedoch zunächst nur ans Herz gelegt, Ihrem Noch-Ehemann klar zu machen dass Sie keine Verwahrstelle für den kleinen ist - da Ihr Mann wohl regelmässig am WE versucht den kleinen an Sie "loszuwerden" - Ihr gleichzeitig aber vorenthält das Kind zu sehen.

Derzeit sieht es so aus, dass Sie absolut nichts mehr im Portemonaie hat - und die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit bei den Ämtern dauert!!

Beim Sozialamt meinte man nur lapidar dass Sie ja bestimmt nicht verhungern wird: Sie könne ja zur Tafel gehen !!!

Wir vesuchen zu helfen so gut es geht - Aber ich fände absolut verantwortungslos wenn man das kind bei Ihm lässt !!

Ausserdem was ist das für eine Ehe, in der die Ehefrau nicht mal an das gemeinsame Konto kann ??

7

Hi, also erstmal ist derjenige unterhaltspflichtig bei welchem das gemeinsame Kind nicht lebt.
Sprich das Kind ist bei ihm also muss SIE Unterhalt zahlen.

So ärgerlich das für euch sien mag, aber nicht ihr sondern das Gericht entscheidet bei wem das Kind besser aufgehoben ist und da du ja nicht wirklich viel von ihrem Mann hältst kannst du sicher nicht objektiv beurteilen inwieweit er geeignet ist.

Was das gemeinsame Konto angeht, ehrlich in Österreich hat JEDER sein eigenes Konto, ich kenne niemanden (verheiratet oder nicht) der ein gemeinsames Konto hat.
Insofern finde ich das weniger shclimm.

Das mit der Tafel war doch ein guter Tipp, wenn sie kein Geld hat.
Und was heisst loswerden?Entweder sie möchte ihr Kind bei sich haben oder nicht.
Egal ob Wochenende oder nicht, wenn sie doch ihr Kind so gerne bei sich haben möchte verstehe ich nicht das sie sich wie eine Verwahrstelle vorkommt.

lg carrie

weitere Kommentare laden
8

es ist nicht richtig das kind aus seiner elterlichen wohnung, die seinen lebensmittelpunkt darstellt, herauszureißen.

es ist nicht richtig, der mutter das kind zu entziehen.

"wenn meine Schwägerin versuch telefonisch Kontakt zu dem Kleinen aufzubauen, bekommt Sie bitterböse SMS von Ihrem Mann - sie möge die Belästigung unterlassen."
diese bitterbösen sms abspeichern.

gehe mit deiner schwägerin zum familiengericht und laßt euch dort beraten.


10

Sorry, aber was machen denn die Mütter anderes wenn sie ausziehen?
Genauso wie die Mutter das Recht hat das Kind mitzunehmen so hat dies auch der Vater, das Sorgerecht ist ja geteilt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch nicht gerichtlich festgelegt.

Es ist das Kind von BEIDEN Elternteilen, auch wenn das viele Mütter wohl nicht gerne hören und genauso wie die Mutter das Recht hat das Kind bei sich zu haben hat der Vater dies auch.

Ob die Situation wirklich so ist wie von der TE dargestellt ist streithaft, da sie ja nicht wirlich viel von dem KV hält und daher nicht objektiv ist.