Trennung von Freundin mit Kind, was muss man zahlen?

Hallo Ihr,

mein Bruder hat mit seiner Freundin (nicht Verlobt)eine gemeinsame Tochter (1,5 Jahre) die beiden wohnen zusammen in einer Wohnung und haben für die Wohnung beide den Mietvertrag unterschrieben.
Jetzt haben sie sich getrennt.

Nun meine Fragen:
1. Wenn er auszieht und sie bleibt dort wohnen bekommt er dann Probleme weil ja beide den Vetrag unterschrieben haben. Muss er dann anteilig weiter Miete bezahlen.
2 Wenn er auszieht und sie zieht auch aus, kann man dann aus dem Vertrag dann früher als die üblichen 3 Monate die man Kündigungsfrist hat?(weil sie ja ausziehen weil es in der Beziehung nicht mehr klappt)
Danke Euch für die ANtworten

LG

Tinka

1

Hallo !
Also Unterhalt muß er auf alle Fälle für das Kind bezahlen.
(Mindestsatz ca.200Euro)
Wenn die Ex will kann sie auch Unterhalt verlangen wegen "Eheähnliches" Verhältniss ! Aber das muß er so viel ich weiß nur eine Begrenzte Zeit Zahlen. (ich glaube 6 bis12 Monate)
Wenn nur er auszieht muß er dem Vermieter eine Kündigung schreiben das nur "er" kündigt !
Wenn beide ausziehen bleibt natürlich die 3 Monate Kündigungsfrist ! (ist dem Vermieter ja egal was zwischen denen abgeht)

2

Hallo,

"Wenn die Ex will kann sie auch Unterhalt verlangen wegen "Eheähnliches" Verhältniss ! Aber das muß er so viel ich weiß nur eine Begrenzte Zeit Zahlen. (ich glaube 6 bis12 Monate)"
Sorry, aber das ist völliger Blödsinn ...

Der Kindsvater ist IMMER, egal ob One-Night-Stand oder eheähnliches Verhältnis, für die Kindsmutter unterhaltspflichtig.
Ursprünglich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, wenn sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Im Falle einer vorher bestandenen eheähnlichen Gemeinschaft, muss gegebenenfalls auch über das 3. Lebensjahr hinaus Betreuungsunterhalt gezahlt werden, da einer alleinerziehenden Mutter nicht unbedingt ein Vollzeitjob zugemutet werden kann und dann auch weiterhin Betreuungsunterhalt bezahlt werden muss, um den Verdienstausfall, der durch die Kinderbetreuung entsteht, aufzufangen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/978/186390/

Gruß,
Julia





3

nabend

"Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen."

olle colle

4

Hallo Tinka!

Also folgendes:

Wenn Fall 1 eintritt und die Freundin in der Wohnung bleibt, dann würde ich an seiner Stelle jedenfalls den Vermieter kontaktieren und ihm sagen, dass er auszieht und somit nicht mehr Mit-Mieter der Wohnung ist. Richtigerweise müsste der Mietvertrag dann dahingehend abgeändert werden, dass nur mehr sie als Mieterin aufscheint. Sonst könnte es, wie schon vermutet, soweit kommen, dass sie bspw. keine Miete zahlt und er wäre als Mit-Mieter genauso zur Zahlung verpflichtet. Der Mietvertrag sollte also umgeschrieben werden, sodass nur mehr sie als Mieterin aufscheint und er damit nichts mehr zu tun hat. Er muss ja sowieso für das Kind Unterhalt zahlen und gegebenenfalls auch für die Mutter. Für die Zahlung der Miete ist er aber sicher nicht zuständig.

Wenn Fall 2 eintritt, dass sie nicht in der Wohnung bleibt und beide ausziehen wollen, weil sie sich bspw. alleine die Wohnung nicht mehr leisten kann, dann werden sie wohl gemeinsam die Wohnung ordnungsgemäß kündigen und die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen. Sonst könnte ja jeder so die Kündigungsfrist umgehen, indem er sagt, wir haben uns getrennt. Ob dann diese 3 Monate noch jemand in der Wohnung wohnt oder nicht, ist egal. Zahlen werden sie gemeinsam müssen, da sie aktuell ja auch beide Mieter sind. Aber bis man was Neues hat, wird es sowieso auch ein Zeit lang dauern...

lg Birma