Frage zur Schuldhaftentlassung...

Habe die Tage einen Vertragsentwurf (Hauseigentum von meiner Hälfte auf meinen Noch.Mann übertragen) vom Notar bekommen. Ist ja alles fein, dass er sich endlich aufgerafft hat.
Meine Frage: Muß ich nicht erst auf die Zustimmung der Bank warten, dass ich im Außenverhältnis aus dem (noch gemeinsamen) Kredit entlassen werde bevor ich diesen Vertrag unterschreibe?
Hat da jemand Erfahrung?
Hab heut schon bei meiner Anwältin angerufen, aber sie kann mir darüber keine Auskunft geben, da das extra kostet.Und in welcher Spanne sich das belaufen würde konnte sie mir auch nicht sagen. :-[
#danke schonmal für Eure Antworten!

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Morgen,

bin in einer ähnlichen Situation und habe erst von der Bank bestätigen lassen, dass mein Mann den Kredit überhaupt allein bedienen darf - sicher ist sicher.

Grüße
die Zweiflerin

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Hallo,

ja, Du musst um sicherzugehen, dass alles glatt läuft, die Haftentlassung der Bank haben. Wir haben damals beides gleichzeitig unterzeichnet - die Haftentlassung und den Übertragungsvertrag. Somit waren beide auf der sicheren Seite. Evtl. kannst Du selbst Kontakt zur Bank aufnehmen und die Sache beschleunigen. Ich hatte da so meine Probleme und erst nach Einschaltung des Vorstandes der Bank die Genehmigung bekommen.

LG Anja

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Meine Vorschreiberinnen haben Dir ja schon richtig geantwortet.

Du solltest aber auch bedenken, dass eine Schuldhaftentlassung kostenpflichtig ist. Mein Ex-Mann (der die Schuldhaftentlassung wollte) musste seinerzeit ca. 1500 € auf den Tisch legen.

Die Banken schauen uebrigens sehr genau darauf, ob der verbleibende Kreditnehmer finanziell in der Lage ist, die Immobilie zu halten.

Auf jeden Fall solltest Du die Schuldhaftentlassung abwarten, bevor Ihr die Grundbucheintragung aendert. Ansonsten - im schlimmsten Fall - hast Du saemtlich Eigentumsrechte am Haus verloren, darfst aber noch fuer den Kredit haften!

Viel Glueck,

Claudia