Kann man Kind(6j.)zum Beuschsrecht beim Vater zwingen???


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Hallo habe da mal ein par dringende fragen.Und zwar habe ich eine 6j.alte Tochter.Als sie 2j.alt war habe ich mich vom KV getrennt und neu geheiratet.Mein man ist mittlerweile der Papa für sie.Im Dezember 06`habe ich meine Tochter von einem Besuchskontakt abgeholt.Sie war völlig verstört.Ein paar Tage später fing sie an richtig durch zudrehen.Sie erzählte mir Sachen die ihr Papa bei ihr mit einer Frau gemacht haben.Und sie hat Geräusche und Bewegungen nach gemacht.Ich habe natürlich direkt mit dem KV gesprochen,doch er abgeblockt.Einen Monat später kam ein Brief von Anwalt.Er will den Umgang einklagen.Ichbin in der Zeit bis heute MIt der kleinen bei einer Kinderpchyschologin.Die hat festgestellt,das da was passiert sein muss.Nur meine kleine blockt total ab.Das läuft jetzt schon über 2j.Heute war ich beim Anwalt und der sagte mir das er bei der nächsten GV das beswuchsrecht zugesprochen bekommen würde.Ich bin da strikt gegen,da meine kleine auch panische angst vor ihm hat.Kann man das Kind zwingen?Ich muss sagen seid damals ist sie in der Entwicklung und der Sprache stak zurück gegangen.Mein Anwalt hat mir gesagt das er mittlerweile gaubt das ich dem Kind das nur eingeredet hätte.Hallo gehts noch?Uns glaubt keiner bei Gericht trotz verschiedener Gutachten vom Arzt.Kann man meine kleine zu so einem Mann zwingen?Sie wird zugrunde daran gehen,dn sie hat solche Panik vor ihm!Was kann ich tuen?Kann ich den Anwalt wechseln?
Danke für eure antworten.Den es macht mich kaputt meine Tochter so leiden zusehen !

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hallo erstmal....

ich habe bzw. mache noch so etwas ähnliches mit meiner fast 8 jährigen Tochter durch.....Nur das bei uns der kindsvater gewaltätig war und meine Tochter nach einem Umgang nicht mehr wiederbrachte und ich sie dort herausholen musste.....aber nun zu deiner frage....


seit vier jahren läuft das bei uns über das gericht und anwälte und jugendamt....

ich kann dir nur eins sagen...egal was ist....der vater hat ein recht auf umgang mit seinem kind....und ein kind hat ein recht auf umgang mit seinem vater......das steht so im gesetz....

zwingen werden sie sie nicht...aber dich dazu anhalten deinem kind gut zuzureden......bzw. das vllt. betreuter umgang durch geschultes personal z.bsp. jugendamt....stattfindet...und somit sich kind und vater wieder annähern...

das gericht pochte bei mir extrem darauf und drohte mir sogar mir sorgerechtentzug...wenn ich mich nicht auf irgendwas einlasse...und meine tochter sagte dem richter sie wolle nicht zum vater da sie angst hat....aber interessiert hat es den richter nich wirklich......

es hieß immer nur zum wohle des kindes...tja ...ich fragte mich auch.....welches wohl denn das vom kind war es wohl kaum....

ich möchte dir keineswegs angst machen.....es sind meine erfahrungen.....mir kam es echt so vor...als hätte der vater mehr rechte....als die mutter.....

mir isses mittlerweile wurscht...ich denke an mein kind....und was sie möchte und nicht das jugendamt...das gericht oder der vater der um sich schlägt.....und noch ein kleines detail....das gericht hat es auch nich interessiert...ob er zuhaut oder nich...selbst als ich sie da letztes jahr rausholen musste...ich war in der 34. Schwangerschaftswoche....und er hat keinen halt davor gemacht.......

trotz allem ......muss oder wie auch immer ich ihm mein kind geben......gott sei dank...nich allein....deswegen.....ich konnte wenigstens betreuten umgang durchboxen......und auch erst ma nur einige stunden...

ich sag dir noch eins.......du brauchst in solch einem fall ganz viel kraft......lass dir keine angst machen.....das wollen solche väter nämlich...denen geht es nicht ums kind....haltet in deiner neuen familie zusammen...

ich wünsch dir alles alles gute.....und ganz ganz viel kraft......


P.S. Sorry für die kleinschreibung und evtl. schreibfehler....!!

2

Hello Kitty!

Die gleiche Frage stellte ich damals der Dame vom Jugendamt - und sie meinte, dass ich das muss!

Als der KV und ich uns getrennt haben, war Sohnemann 7 Jahre alt. Er liebt seinen Vater über alles und ich wollte damals auch, dass die beiden Kontakt halten. Mit dem KV habe ich mich trotz allem auch gut verstanden.
Die Vaterwochenenden fanden regelmässig statt, aber jedesmal danach war er völlig durch den Wind. Dann kamen die Sommerferien und er sollte und wollte für zwei Wochen zu seinem Vater. Da sind dann Sachen vorgefallen...*ohne Worte*
Die neue Partnerin meines Exmannes ist Anfang 20 und wollte wohl mal Supernanny spielen (ich danke dieser Sendung dafür...*grrrr*) - also klebte sie "Regeln" an die Wand.
Und zwar sowas wie: "Nachts wird nicht auf die Toilette gegangen, es soll niemand aufgeweckt werden"
Stattdessen stellte man Sohnemann einen Topf in sein Zimmer - als er sich weigerte, darauf zu gehen, hat man ihn gezwungen, Windeln zu tragen.
Es gab einen Wahnsinnskrach und der KV schmiss unseren Sohn nach einer Woche raus...mein Vater hat ihn da abgeholt.

Danach wollte er dort verständlicherweise nicht mehr hin, aber der KV hat den Umgang eingeklagt - und ich bekam vom Jugendamt einen Brief, dass ich mich mit dem gemeinsamen Kind dort einfinden muss. Sohnemann war aber krank und so bin ich allein hin. Was da abging, war echt der Knaller!
Er war auch dort und hat einen auf armes Opfer gemacht. Alles hat er abgestritten und die Dame, die bei dem Gespräch zugegen war, hat ihm beigestanden.
Naja, und dann habe ich die Frage gestellt, die du auch schon deinem Thread als Überschrift gegeben hast. Sie meinte auch noch, dass es dem Kindswohl dient, wenn der Lütte regelmässig seinen Vater sieht...

Der Richter sah das zum Glück anders. Ich hatte Zeugen, die das alles bestätigen konnten - obwohl ich die nicht brauchte. Sohnemann hat dem Richter alles erzählt und ihm wurde auch geglaubt. Der KV durfte ihn nur noch alle 4 Wochen sehen, dann nur 4 Stunden und unter meiner Aufsicht.
Eine Weile ging das gut und dann mischte sich wieder die neue Partnerin ein - obwohl diese laut Gericht nicht mal dabei sein durfte.

Sohnemann ist mittlerweile fast 10 und es hat sich einiges ergeben. Die beiden haben sich wieder angenähert und die Partnerin meines Exmannes hält sich raus. Sollte ich jedoch merken, dass unserem Sohn der Umgang nicht gut tut oder er wieder drangsaliert wird, dann werde ich ihn ganz bestimmt nicht zwingen (das tue ich ja so auch nicht).

Anwalt wechseln? Kannst du ja machen, wenn du der Meinung bist, dass der jetzige dich nicht ordentlich vertritt. Und bei dem, was du schreibst, würde ich das machen!

Ich wünsche euch ganz viel Kraft und natürlich auch alles Gute!

LG Chantrea

3

Willst du andeuten das dein Ex deine Tochter missbraucht hat?? Hast du das schriftlich?? Klar kannst du den Anwalt wechseln und wenn du sagst bzw sie sagt sie wurde missbraucht brauchst du den Umgang nicht zu Dulden : Gefahr im Verzug!
Suche dir einen anderen Anwalt und wenn du OG andeuten willst zeig deinen Ex an!
LG
Nikki

4

Sie erzählte mir Sachen die ihr Papa bei ihr mit einer Frau gemacht haben.Und sie hat Geräusche und Bewegungen nach gemacht.

Ouatsch, das Kind hat den Vater beim #sex mit anderer Partnerin beobachtet.

Und deswegen wird kein Gericht dieses Landes den Umgang mit dem Vater unterbinden!

M.

5

Zitat:
Bei ihr mit einer Frau....
nicht als sie da war mit einer Frau.
Klar wenn die kleine zufällig ins Zimmer stürmt und Papa vergnügt sich grad kann man keinen Umgang verbieten aber das hört sich doch ein wenig anders an...
LG
Nikki

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