Hallo Ihr lieben,
meine Scheidung läuft, der Scheidungstermin steht, es ist der 5.07.10 . Ich bin schon länger in einer neuen Beziehung und wir erwarten unser erstes gemeinsames Kind im August. Die Scheidung hat sehr lange gedauert und nach mehrfachen druckausüben meinerseits ist es jetzt endlich zu einem Termin gekommen, da ich auf keinen Fall möchte das unser gemeinsames Kind Als Kind meines Ex´s angegeben wird.
Jetzt habe ich gelesen das die scheidung nach dem urteil erst 4 wochen später rechtskräftig ist(was dann der 05.08.10 wäre). Hieße das auch, falls unser Sprößling eher kommt also in diesem 4 wöchigem Zeitraum, es dann auch als noch Eheliches Kind angesehen wird??? Ich verzweifel so langsam
Lieben Dank für Eure Anworten
Scheidung 4 Wochen später Rechtskräftig?
Hallo,
also bei mir war die Scheidung sofort mit dem Urteil rechtskräftig,also genau an dem Termin. Habe als geschiedene Frau den Gerichtssaal verlassen.
Frag nochmal bei deinem Anwalt nach oder ruf beim Familiengericht an,die können dir das bestimmt geanu sagen.
Wo hast du das denn gelesen? In einem Gerichtsschreiben oder im I-Net?
Ich habe damals extra den Richter nochmal gefragt und der meinte ich sei ab sofort geschieden. Bis die Unterlagen kamen und auch auf meinem Rathaus eingegangen sind dauerte es eine Weile.
Wie gesagt,am besten du frägst nochmal den Anwalt.
Alles Gute und eine schöne Rest-SS
Little
http://www.scheidung.de/allgemein/wie-laeuft-eine-scheidung-ab_2.html
Da kannst du es nachlesen.Steht ganz unten als letzter Punkt.
Wenn ihr einvernehmlich scheiden lasst, dann ist das Urteil sofort rechtskräftig. Falls nicht, dann gilt die 4 Wochenregelung.
Aber: Normalerweise wird ein Kind, welches so kurz nach der Scheidung geboren wird, als eheliches Kind (sprich: dein Ex wird als KV eingetragen) angesehen. Zumindest kenne ich das nicht anders.
Daher solltest Du mit dem KV zum Jugendamt und jetzt schon bekannt geben, wer der KV ist.
LG,
Lina
Ich war auch verheiratet und die scheidung war zwei Monate nach den Geburt .Ich ,mein Ex,und mein neue Partner haben bei den Jugendamt Vaterschaftannerkennung machen lassen ,somit war mein neue Partner sofort eingetragen das er Vater ist,das Kind hatte nur die Familie Name von mein noch Eheman bekommen.
Als die Scheidung drei Monate durch war,haben wir direkt die Geburturskunde ändern lassen wo er dann die Name vom mein Freund bekommen hat.
Und für diesen drei Monate hat niemanden gestört das mein Sohn andere familien Name trägt.