Internationaler Sorgerechtsstreit (Bosnien)

Hallo zusammen,

mein Ex-Freund (bosnischer Staatsbürger) ist im Besitz der Original Geburtsurkunde unserers Sohnes, gegen meinen Willen, was ich erst später bemerkt habe.

Wir üben das gemeinsame Sorgerecht aus (ich war verliebt und habe vertraut). Letztes Jahr habe (unter anderem wegen völligen desinteresse an dem Kind) das alleinige Sorgerecht beantragt.

Das Jugendamt will natürlich eine gemeinschaftliche Lösung und jetzt sieht es so aus, dass er mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben soll im Gegenzug behalten wir aber die gemeinsame elterliche Sorge, was ich nicht will aus nachfolgenden Gründen.

Ihm ist das gemeinsame Sorger. mega wichtig..und seid letzter Woche weiß ich auch warum.

Nun zu meinem Problem:

Er kann ganz legal in Bosnien unseren Sohn die bosnische Staatsbürgerschaft beantragen, ohne meine Zustimmung, somit greift beim Kindesentzug nicht das Haager Abkommen und das Aufenthaltsbestimmugsrecht in Deutschland kann ich mir dann einrahmen und an die Wand hängen, denn das Kind wäre ja bosnischer Staatsbürger und somit gelten die bosnischen Gesetze.

Ich müsste dann dort vor Gericht gehen...und wie das ausgeht könnt ihr Euch ja denken, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht behalten.

Kann mir jemand sagen, wie ich herausfinden kann, ob mein Kind dort die Staatsbürgerschaft hat? Über die Deutsche Botschaft in Bosnien (Sarajewo) finde ich keine Formulare.

Ich bin dankbar für jede Hilfe.

VG

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Hallo,

wie waere es mit der bosnischen Botschaft in Deutschland?

http://www.botschaftbh.de/

LG

Biene

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Hallo Bella,

bist Du Dir ganz sicher, dass Du da nicht was verwechselst? Selbst wenn Dein Sohn AUCH die bosnische Staatsbürgerschaft hat, verliert es ja die Deutsche nicht. Das ist Punkt eins.

Und das HKÜ regelt die Dinge nicht nach Staatsbürgerschaft, sondern wenn ein sorgeberechtigter Elternteil das Kind (gleich welcher Staatsbürgerschaft) aus dem Heimatland (hier Deutschland) gegen den Willen des anderen Elternteils entführt, dann hat ein Verfahren stattzufinden, bei dem das Sorgerecht geklärt wird. Und das ist regelmäßig das Land, aus dem das Kind entführt wurde.

Das HKÜ hat den Sinn, dass die Staaten sich verpflichten, in solchen Fällen wie euren, den Ursprungszustand wieder herzustellen, mit dem Ziel dann in einer ordentlichen Gerichtsverhandlung über den Aufenthaltsort des Kindes zu entscheiden.

Daher - allerdings ohne rechtliche Gewähr - kann Dein Ex nicht mehr machen, als die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die allein löst aber keinen Schaden aus und kappt keine bereits bestehenden Rechte.

LG

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..aber schau mal hier:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Kinder/Kindesentziehung/Aussergerichtlich.html

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...zudem kann ich doch nicht das gemeinsame Sorgerecht mit jemanden behalten, der hinter meinem Rücken und zudem noch ohne Zustimmung meinerseits einfach sowas macht!

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Vergiß das Jugendamt. Die sind einfach nur unfähig. Suche Dir eine Anwältin, am besten eine, die sich auch mit bosnischem Recht auskennt und unternimm umgehend alles was notwendig ist.

Gruß

Manavgat

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Hallo

Dein Sohn lebt doch in D oder ? Mein Sohn hat auch zwei Staatsangehörigkeiten , torztdem wurde es mir so erklärt des selbt wenn mein EX in den usa irgendwas auf den gericht zugesprochen bekommt , muss des erstmal vom Deutschen Gericht begutachtet werden , er kann den kleinen dann nicht einfach so mitnehmen , vorallem wenn du des Deutsche Aufenhaltsbestimmungsrecht hast ( hab ich auch ) , da dein sohn sich ja ind D befindet .

Lg Martina

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Ja, Dei EX kann die bosnische Staatsbürgerschaft für Dein Kind beantragen!
Mein Mann ist auch Bosnier, ich Deutsche und unser Sohn hat beide Staatsbürgerschaften!
Das funktioniert ohne Deine Zustimmung!

Falls du Fragen hast kannst du mich über die Visitenkarte kontaktieren.

Liebe Grüße !

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..ich habe es befürchtet...

Gibt es denn sowas wie Einwohnermeldeämter, oder wie kann ich an die Information über die Einbürgerung meines Sohnes in dem Land kommen?

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Hallo!

In Bosnien gibt es natürlich diese Ämter. Aus welcher Stadt kommt er?
Bin gerade verblüfft. Ich komme aus Bosnien, mein Mann ist Deutscher, genau wie unsere Kinder. Ich würde NIE die Einbürgerung wollen.

Gerade habe ich auf einer Ministeriumseite einen Punkt gefunden, nach dem der Elternteil, der die Staatsangehörigkeit von BIH besitzt, diese Staatsangehörigkeit für sein im Ausland geborenes Kind beantragen kann. Von der Zustimmung des anderen Elternteils steht nichts, bis auf die Info, dass ein Kind über 14 selbst zustimmen muss

Gerade habe ich mich auf der HP der Botschaft verkünstelt. Folgende Schritte laufen so ab (in dieser Reihenfolge):

1. Um Euer Kind in bosnisches Geburtenbuch (bin wieder überfordert, aber Auszug dessen ist die bosn. Geburtsurkunde) eintragen zu lassen, braucht man eine deutsche Geburtsurkunde, Kopien Eurer Pässe und Ihr beide müsst anwesend sein

2. Ausserdem müsst Ihr beide den Antrag auf JMBG (frei übersetzt: einzigartige standesämtliche Nummer des Bürgers - gibt es in Deutschland etwas vergleichbares? Sozialversicherungsnummer?) stellen, ohne bekommt er gar nichts!

3. Einen Pass kann er NUR mit Deiner Zustimmung beantragen (steht auf der Homepage der bosn. Botschaft). Bringt Dir das was?

Es ist leider eine ganz andere Sache, wenn er all das in Bosnien regelt. Da gibt es noch ganz arg Vetternwirtschaft und die Amtssachen laufen auch nicht so genau #aerger

Wo wohnst Du? Ich habe gerade gegoogelt und finde jede Menge Anwälte die Dir bestimmt einen anderen Anwalt empfehlen können (sie kennen sich schon etwas mit dem bosn. Recht, aber bei diesem empfindlichen Thema werden sie bestimmt weiterleiten)

Und mein letzter Rat: Nimm Dir einen Mann als Anwalt. Unten werden Frauen nicht ernst genommen

Ich drücke Dir die Daumen

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Du verwechselst da was, die Staatsbürgerschaft hat mit dem Haager Abkommen rein gar nichts zu tun. Das Kind muss in dem Land bleiben, in dem es die letzten 6 Monate den Lebensmittelpunkt hatte, dh. in Deinem Fall in Deutschland. Er kann natürlich immernoch das Kind illegal nach Bosnien entführen und dort 6 Monate versteckt leben und dann das Haager Abkommen für sich geltend machen, davor steht dann aber noch Dein ABR und der Kindesentzug für den er sich strafbar macht. Er kann das bosnische Sorgerecht m.E. rahmen und an die Wand hängen ;-)

Pass gut auf Dein Kind auf.
lg jo