Hallo,
ich bin nun schon eine Weile getrennt und habe die Scheidung 2011 eingereicht.
Nun kam endlich ein Brief der Rentenstelle mit den aktuellen Berechnungen und ein Brief vom Amtsgericht dass sie den Versorgungsausgleich vorliegen haben.
Der Brief kam am Freitag.
Wir lassen uns einvernehmlich scheiden,das Sorgerecht wegen der Kinder und alles andere sind auch geklärt.
Wie lange kann es dann noch bis zum Scheidungstermin dauern? Ich komme aus Sachsen.. Habe ja mal gehört dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann.
Ich bin froh wenn ich das alles hinter mir habe...
Danke für eure Antworten
Wie lange bis Scheidungstermin nach Versorgungsausgleich?
Hey
Bei mir hat es nicht lange nach dem Brief über den Versorgungsausgleich gedauert, bis ich einen Scheidungstermin bekommen habe, der ca zwei Monaten darauf statt finden sollte. Hab jetzt noch ein 3,5 Wochen, dann bin ich geschieden.
LG und alles gute!
Danke
Na dann hoffe ich mal dass es bei mir auch so schnell geht...
Wann hast du den Termin bekommen, wenn ich fragen darf? Als wie lange nach dem Brief mit dem Versorgungsausgleich??
Ich wünsche dir auch viel Glück
LG
Hallo
Ich habe den Versorgungsausgleich bekommen und ca ne Woche später den Scheidungstermin.
Das war irgendwann im Dezember. Und den Scheidungstermin hab ich für den 23.2. Getrennt haben wir uns anfang Juli 2010.
Ich wünsche dir auch noch alles, alles Gute!
LG zurück!
Hy Habibi,
mmhh normalerweise kommt die Ladung gleich mit, wenn die Unterlagen zum Versorgungsausgleich vollständig sind. Bei welchem Gericht ist das Verfahren denn anhängig?
lg hexi (sächsische Rechtsanwaltsfachangest.)
Hallo,
..das wundert mich jetzt aber...
Also das Amtsgericht Leipzig/ Familiengericht ist dafür zuständig..
Kannst du was dazu sagen? Ist ja komisch..
LG habibi
Leipzig haben wir nicht so viel zu tun, ich bin aus Dresden, aber ich würd an deiner Stelle dort mal anrufen, wie gesagt, ich kenn das so, dass die Versorgungsausgleichsunterlagen mit der Ladung kommen, weil dann alle Voraussetzungen erfüllt sind für die Ehescheidung, ist sicherlich aber von Gericht zu Gericht verschieden