Umgangsrecht für Stiefmutter

Hallo zusammen,

ich habe mich nach 12 Jahren von meinem Mann getrennt. Er hat eine 14 jährige Tochter aus einer vorhergehenden Beziehung. Mutter und Vater haben gemeinsames Sorgerecht.

Ich bin ja "nur" die Stiefmutter, habe also in dem Sinne kein Recht am Kind. Aber wir kennen uns 12 Jahre und haben uns gern. Jetzt möchte die Kindsmutter mir den Umgang verbieten.

Kann Sie das und wenn ja, wie? Muss ich da nicht das Kindswohl gefährden? Bei 2-3 Telefonaten / Nachrichten im Monat, die immer vom Kind ausgehen, kann ich mir das kaum vorstellen. Davon mal abgesehen, habe ich einen Job, nehme keine Drogen, habe keine gewalttätigen Freunde (bin ich selbst natürlich auch nicht!) und führe letztlich ein normales Leben. Bin halt nur nicht mehr mit dem Kindsvater zusammen.

Würde aber gerne mit dem Mädchen weiter Kontakt haben - rein Freundschaftlich.

Hat jemand einen Rat / Idee?

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Das Mädchen ist 14 und kann somit selber entscheiden.

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Jap. Ich würde dem Mädel an Deiner Stelle sagen, dass ich mich freue, von ihm zu hören und dass ich weiterhin gerne für sie da bin. Dass sie sich melden kann, wenn sie möchte.

Mehr kannst Du (leider) nicht tun. Aber ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass die Mutter dem Kind den Kontakt so dermaßen verbieten können wird - sie ist 14 und nicht 3. Wenn sie Dir eine E-Mail schreiben oder Dich anrufen will, wird das die Mutter nicht zwangsläufig mitbekommen....

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Hallo,
in welchen Konflikt soll das Mädchen denn da geraten? Niemals sollte man eine 14-jährige dazu ermuntern, hinter dem Rücken der Mutter Kontakt zu halten.

Die Erwachsenen sollten dazu ein Gespräch führen und die Sachlage klären.

Leider ist es jedoch häufig so, dass die Trennung vom Partner auch eine Trennung von bisherigen "Familienmitgliedern" und Freunden bedeutet. Das schmerzt ein Weilchen, später sieht man oft ein, dass diese strikte Trennung für alle am besten ist.

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Jap, das ist das tolle an den Patchwork Familien :-[

Ist bei mir genauso, Stiefsohn, 17 J, mein "Mann" und ich waren fast 15 J zusammen... Den großen sehe ich kaum noch... Es zerreist mir das herz denn och war diejenige die ihm den Popo abgeputzt hat, mit ihm morgens aufgestanden ist, nicht der Vater...!

Ich glaube der grosse kann im Moment nicht damit umgehen, dass wir uns getrennt haben, für ihm waren wir die heile glücklich familie, von dem Doppel-leben von meinem Mann wusste ja keiner... Ich hoffe wir können den Kontakt aufrecht erhalten...

Danke das du das Thema angesprochen hast, denn davon redet ja keiner... Patchwork ist super Patchwork ist toll die kinder und ich haben uns lieb... Nur dass die Kinder die man lieb gewonnen hat irgendwann mit dem Partner weg aus deinem leben verschwinden...? Ja was dann?#heul

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Ja, und bei mir ist es ja so, dass die Kleine Kontakt zu mir haben will...

Ich war jahrelang "gut genug" mich um alles zu kümmern, auch wenn sie nur alle 14 Tage an den Wochenenden und mal in den Ferien bei uns war, aber jetzt bin ich "schlechter Umgang"?

Echt eine blöde Situation!

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In weniger als 4 Jahren ist das "Kind" eine "Erwachsene" und wird sich dann sicherlich auch nicht mehr nach den Wünschen ihrer Mutter richten. Ich würde ihr sagen, dass ich nochmal das Gespräch mit der Mutter suchen werde (und das würde ich auch tun) um die Gründe für das Verbot zu erfahren. Allerdings würde ich auch klar stellen, dass ein heimlicher Kontakt das Verbot und die Situation noch verschärfen wird. Mir fallen lediglich nur zwei Gründe ein, warum man Umgang verbietet: Eifersucht oder Rache.

Im Zweifelsfalle würde ich folglich der Tochter sagen, dass ich abwarten werde, bis entweder die Mutter sich doch umentscheidet (man kann ja ab und zu mal nachfragen) oder bis das Kind selbst entscheiden darf.

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Da die Mutter sich nicht traut, solche Gespräche mit mir zu führen, werde ich wohl auf Anwaltspost warten...

Werde der Tochter auf jeden Fall zu verstehen geben, dass ich immer für sie da bin und mich auch freue, wenn sie sich "erst" in 4 Jahren meldet.

Denke, bei den Gründen liegst du schon ganz richtig. Der Hauptgrund wird sicher Eifersucht sein. Schließlich habe ich jetzt keinen "Erziehungsauftrag" mehr, sondern kann einfach nur nett zu ihr sein... Was für ein Irrsinn!!

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Hi,

wenn Du es wirklich durchkämpfen wollen würdest, hier mal ein bißchen Lektüre:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1685.html

http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0505/15_191-192.pdf

Würde ich aber nur mit Hilfe eines Anwaltes durchfechten. Wie steht denn der Vater dazu? Hat er Sorgerecht und kann dies mitentscheiden?

LG