Hi...
ich weiß einfach nicht was ich machen soll
Ich bin offiziell noch verheiratet, habe 2 Kinder mit meinem Mann, hatte mich aber getrennt und seit sehr langer Zeit einen Freund, mit dem ich jetzt zusammenziehen wollte.
Nun bin ich ungeplant schwanger geworden ... und nu ist der Freund WEG (Also er war der Meinung mit Baby geht gar nicht
Ich leider sehr unter der Trennung ... aber egal....
Die Frage ist jetzt:
Das Kind wird ja nun ehelich geboren...mein Mann sagt natürlich, es ist nicht sein Kind und er möchte nicht dafür verantwortlich sein (wir haben ein sehr freundschaftliches Verhältnis und ich kann seine Meinung auch absolut nachvollziehen)...außerdem findet er die Verhaltnesweise des Kindsvaters absolut mies... Er möchte, daß der KV die Vaterschaft anerkennt.
Der KV widerum will mit der ganzen "Sache" (Zitat) am liebsten gar nichts zu tun haben. Habe sogar das Gefühl er hält mich für schuldig, daß ich ihm das angetan habe (wir hatten aber beide nicht verhütet,also nicht daß jmd denkt ich hätte ihm ein Kind angedreht...er wußte das ich NICHT verhüte). Ich bin 41 und konnte bislang an jedem Kinderwagen wunderbar vorbeigehen...
Ich habe echt Angst vor dem KV, also nicht körperlich, aber seelisch sehr...Fühle mich ihm nicht gewachsen...Er hat auch im Zorn gedroht, er würde mir das Leben zur Hölle machen, wenn Ich mich finanziell an ihn wenden würde.
Mein Wunsch wäre es aber natürlich, daß er die Vaterschaft anerkennt, obwohl ich davon ausgehen muß, daß er sich nie interessieren wird.
hat jmd Erfahrung damit ? Und ist die Anerkennung unabhängig von der Unterhaltzahlung ? oder wird man automatisch zur Zahlung gebeten, wenn man durch den Test die Vaterschaft nachgewiesen hat.
Bitte nicht steinigen, daß ich NICHT auf Unterhalt verzichtet darf...da für Kind...ich kenne die Einstellung... aber ich bin aus Angst noch nicht zu weit...Habe psychologische Hilfe genommen.
Ich hoffe wohl immer noch auf ein Happy End und sehe das bei Geldforderungen unerreichbar.
Sorry für so lang...
LG
Vaterschaftsanerkennung für ehelich geborenes Kind
Hallo
Ich wundere mich eher, dass du mit 41 Jahren ungeplant schwanger werden kannst, nachdem ihr nicht verhütet habt....
Zurück zum Probleme: Ich würde der Vaterschaft nicht hinterher rennen wegen dem Unterhalt! Ohne Vaterschaft kannst du machen was du willst. er kann nirgends mit reden, was das Kind betrifft und hat auch nicht irgendwann einen anspruch darauf, das Kind zu sehen!
Wer sich so gegen mein Kind wehrt, ist für mich auch kein Vater....
LG und alles Gute!
Das "ungeplant" bezieht sich darauf, daß man sich vll hätte bewußter sein sollen, daß man (ich) schwanger werden kann...Also ich würde nie "Unfall" sagen, weil das war ja keiner - ohne Verhütung.
ICH bin einfach davon ausgegangen, daß auf Grund vieler Umstände es Nicht zu einer SS kommen kann ... Das war natürlich zu "blauäugig"...ist mir jetzt auch klar. Und ich habe mich der Situation ja nun auch gestellt und trage die Konsequenzen. ER hat wahrscheinlich GAR NICHTS gedacht.
ja, war ja auch nur nebenbei bemerkt.....
Ich hab ne Freundin, die auch von einem Mann schwanger wurde. Als er von der Schwangerschaft erfahren hat, hat er sich von ihr getrennt.
Sie hat ihn angegeben, als Kindsvater, auch wegen dem unterhalt. Ihr Sohn ist mittlerweile 8 Jahre alt. Sie hat ständig ärger. Nicht nur wegen dem unterhalt. Sondern, weil er plötzlich ankam, als der wohn 5 Jahre alt war und ihn sehen wollte. Er zahle ja schließlich auch.... Für den Jungen war der "Vater" ein Fremder! Er konnte mit ihm nie wirklich was anfangen.
Eine andere Bekannte wurde durch einen ONS schwanger. Sie hat angegeben, dass sie nicht wisse, wer der Vater ist. Sie hat Ruhe.....
Wende Dich an eine Familienberatungsstelle oder das Jugendamt! Die sollten Dir da weiterhelfen können. Was spricht denn dagegen, dass Ihr Euch scheiden lasst? Wenn das Scheidungsverfahren läuft, kann auch ein anderer oder Vater unbekannt eingetragen werden, soweit ich das jetzt gegoogelt habe ( http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4787196.html ). Sobald ein Name da steht, gibt es jemanden, von dem Unterhalt gefordert werden kann. Wenn Du diesen Unterhalt brauchst, kannst Du das vom Amt vorgestreckt bekommen. Die holen sich das dann aber wieder.
Ist alles nur gefährliches Halbwissen... aber ich fürchte, das ist komplizierter, als man denken sollte!
Wenn das Scheidungsverfahren läuft, kann auch ein anderer oder Vater unbekannt eingetragen werden, soweit ich das jetzt gegoogelt habe
Solange sie kein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen kann,steht ihr Nochehemann in der Geburtsurkunde.
kann der nochehemann in dem fall nicht ne härtefallscheidung machen, so dass das kind nach dem urteil zur welt kommt?
Hallo
Bitte Bitte wende dich an die Caritas oder eine andere Organization. Wenn du jetz schon so eine Panik vor den KV hast solltest du dir hilfe suchen , und die bekommst du da , und nicht nur psychologische
Dein Mann muss erstmal die vaterschaft aberkennen , des kann sein des die svor Gericht geklärt werden muss wenn der KV nicht einwilligt , den die Vaterschaft muss ja ab erkannt werden . Ich weiss nicht ob er dann die Vaterschaftanfechten muss , also wenn der KV sich quer stellt , würd mich da als erstesmal schlau machen auf den JA.
Ansonsten kann er seinen Zorn haben wie er will , des KA wird sich des Geld schon holen wenn du Unterhaltsvorschuss beantragst. Sollte bis dahin die Vaterschaft noch nicht festgestellt worden sein , können sie ihn dann auch zum test beten .
Dein ex wird erstmal der Gesetzliche Vater sein , will er nicht für das Kind zahlen ( was ich vestehen kann ) sollte er sich jetz schon erkundigen was er einleiten muss um des ganze schnellst aus den weg zubekommen ( bei uns hat es sich leider sehr lang hingezogen ) . Bisdahin kann soweit ich weiss der KV nicht zu Unterhaltspflich gezogen werden , da die vaterschaft ja erst bewiesen sein muss. Bei uns war es so des mein Ex eigtlich auch noch Unterhaltspflichtig gewesen wäre , obwohl die Vaterschaft schon geklärt war aber eben die Urkunde noch nicht umgeschrieben war , da des Gerich über ein Jahr gebraucht hat.
Aber ich will dich da nicht verwirren , wir haben zwei verscheidene Lagen gehabt. Bei uns war es der der Leiblichepapa und ich die Vaterschaftsanferchtung in die wege geleitet haben , da mein Ex zu der zeit schon in den USA gelebt hat.
Lg Martina
Hallo,
zu wann ist denn die Scheidung angedacht?
Erfolgt die Scheidung vor der Geburt, ist das Kind nicht ehelich und Dein Ex auch nicht der rechtliche Vater.
Wird das Kind vor der Scheidung geboren, ist es ehelich und der Ex der rechtliche Vater und dann wird er verständlicherweise die Vaterschaft anfechten.
Wenn Du den richtigen Vater nicht angibst, ist das Personenstandsfälschung (http://dejure.org/gesetze/StGB/169.html Stichwort "unterdrückt") und kann Dir auf die Füße fallen. Du musst auch bedenken, dass Dich dann niemand finanziell unterstützt und Dir ARGE und / oder JA auch auf den Zahn fühlen werden.
Da der KV auch DIR zu Unterhalt verpflichtet ist, wird es in sehr großem Interesse Deines Ex sein, dass Du diesen auch benennst. Denn der frische KV kommt in der Unterhaltspflicht nun vor dem Exmann.
Ich würde daher kein Spiel spielen sondern von vornherein mit offenen Karten. Dein Neuer hätte auf Kondome bestehen können, unabhängig davon, ob Du nun verhütest oder nicht.
LG
Warum um Himmels Willen solltest Du ernsthaft mit einem Menschen zusammen sein wollen vor dem Du solche Angst hast????
>>Ich hoffe wohl immer noch auf ein Happy End und sehe das bei Geldforderungen unerreichbar.<<
Und warum sollte man so einen Vater für sein Kind wollen???
Bist Du wirklich 41???? Du verhältst Dich gerade wie 21!!!
Sorry...aber das sagt mir jemand, die 11 Jahre gebraucht hat, sich von einem Mann mit diesen Problemen zu trennen ?
DU müßtest es doch eigentlich besser wissen !!!!
Tut mir leid, finde ich auch bisschen daneben
Nach so paar Sätzen gleich so zu reagieren. hab mir auch grad deine VK angesehen...du hast doch auch Probleme gehabt... ist man mit dir da auch so umgesprungen ???
Nee..