Wann werden Kinder nach der Scheidung dem Vater zugesprochen?

Hallo!

Ihr habt mir gestern schon gut geholfen und ich denke, dass ihr mir auch bei dieser Frage helfen könnt!

Und zwar würde mich interessieren, mit welchen Gründen nach der Scheidung, oder womöglich sogar beim Scheidungstermin??? , dem Vater die Kinder zugesprochen werden. Ich meine jetzt nicht, dass der Vater unbedingt das alleinige Sorgerecht bekommt, denn dafür müssen ja sehr triftige Gründe vorliegen. Aber ich meine, dass die Kinder dann bei ihm leben sollen/dürfen/müssen und bei mir nur an Wochenenden usw.

Könnte mir das passieren? Hab nämlich erfahren, dass er alles tun wird, damit die Kinder zu ihm kommen! Welche Gründe müssen denn vorliegen, dass die Kinder zum Vater kommen und nicht zur Mutter? Kann er bzw. sein Anwalt das einfach so bestimmen? Wir leben übrigens seit fast 1,5 Jahren getrennt und seitdem die Kinder bei mir, er hat sie tagsüber an den Wochenenden. So wollen es die Kinder auch beibehalten!

Hoffe ihr könnt mir helfen!

LG Chili

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wenn du vor Gericht, dass genau so sagst, wie es momentan ist/war, bekommst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht aaaaaaaaaaaaber das wird nicht bei der Scheidung geklärt, das muss man beantragen.

An deiner Stelle würde ich mir keine Sorgen machen.

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Hallo,
mach dir keine sorgen.Erst mal wollen die Kinder bei dir bleiben das ist schon mal wichtig und dann ist es ja so das die Kinder seit der Trennung schon bei dir sind.So einfach reißt man die Kinder nicht aus ihrem Umfeld und dann auch noch gegen den willen.

Carow79

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Ich sehe da gar kein Problem. Lass ihn ruhig rumspinnen. Entscheidend ist, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben (mindestens 6 Monate) und das ist bei Dir. Wenn Du keine drogenkonsumierende, messiehafte Schlampe bist, dann seh ich da keine Chancen.

Gruß

Manavgat

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Wenn die Kinder bisher bei Dir leben, dann muss er zuerst mal vor Gericht gehen, um durchzusetzen, dass sie bei ihm leben dürfen. Beim Scheidungsverfahren hat das gar nichts zu suchen, d.h. auch wenn Dein Ex oder sein Anwalt das ansprechen würden, wäre das kein Verfahrensthema.

Beantragt er das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht später, dann braucht er schwerwiegende Gründe, um die Kinder zugesprochen zu bekommen. Wie schon geschrieben müsstest Du kindeswohlgefährdend agieren, also schwer drogenabhängig sein, die Kinder vernachlässigen oder schlagen, ein schweres Verbrechen begehen oder sie anderweitig schädigen. Das ist nämlich der Punkt: Jede Entscheidung muss immer zum Wohl des Kindes/der Kinder passieren. Falls sie alt genug sind würden sie auch befragt werden, wo sie wohnen dürfen.

Fazit: Probieren kann er das natürlich, ist ja sein Recht. Er wird nur wohl kaum eine Chance haben.

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HAllo, also woweit ich es richtig weis, muss die Mutter eine geeignete Wohnung haben und finanziel für die Kinder sorgen können, dan gibts keine Bedänken!

EIn Bekannter Student sie auch Studentin, waren aber nicht verheiratet. Bei Sorgerechtstreit hat der Richter gesagt, solang die Mutter nicht mit einer Spritze im Handgelenk im Bett liegt, gibts kein Grund das Kind ihr wegzunehmen!

Daher, Müttern werden die Kinder nicht grundlos weggenommen!