Im Trennungsjahr ausziehen???

Hallo
Mein Beitrag von gestern wurde nicht gespeichert, also nochmal
Ich hoffe wirklich jemand kann mir eine genaue Auskunft geben. Ich weiß nicht wohin ich mich sonst wenden sollte. Pro Familia ist 100 KM von hier entfernt.
Also:
Ich möchte mich schon seit 4 Jahren Trennen, haben ein gemeinsames Haus, verschuldet, zwei Kinder 9 und 4 Jahre alt.
Nun habe ich seit 5 Monaten ein eigenes Schlafzimmer, muß allerdings noch seine Wäsche waschen, weil er beruflich viel unterwegs ist und wenn ich das nicht mache dann droht er mir.
Die Sache ist die das ich selber kein Einkommen habe, bzw nur auf 400 Euro Basis arbeite. Habe also kein Geld um mir eine Wohnung zu suchen. Nur so kann es nicht weiter gehen, seit ich ihm gesagt habe das ich mich trennen möchte ist er aggressiv und kein normales Gespräch mehr möglich.
Meine Nerven sind am Ende und ich hasse diesen mann langsam. Auch die Kinder leiden natürlich unter dieser Situation.
Gibt es eine möglichkeit im Trennungsjahr auszuziehen und wenn ich die Scheidung jetzt einreiche, gilt erst ab dann das Trennungsjahr???
Würde mir denn das Sozialamt keine Wohnung bezahlen wenn ich eine suchen würde? Er würde es nicht können weil er das Haus bezahlt und hier nicht das erste Inkassoschreiben liegt... Also er kann mir die nicht bezahlen.
Er hat mir gedroht, falls er Post vom Anwalt bekommt würde er mich rausprügeln.
Was soll ich jetzt tun?
Frauenhaus ist ebenfalls zu weit weg und behaupten er hätte mich geschlagen möchte ich nicht einfach...
Ich weiß das er mich nicht aus UNSEREM Haus werfen kann, aber ich habe Angst.
Ich hatte mir überlegt zum Anwalt zu gehen die Papiere dann abzufangen und mir in dieser Zeit ene Wohnung zu suchen ... aber wer bezahlt mir diese?
Bitte um Hilfe. Ich muß hier raus, sonst geh ich vor die Hunde.
Grüße Sabine

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Ich sehe keine Möglichkeit, wer als Geldgeber für eine Wohnung in Betracht kommen sollte.

Es kann ja doch nicht sein, daß ein/e jede/r machen kann, was sie/er will. Schließlich ist doch ein eigenes Haus da, wozu dann also noch eine Wohnung? (wird sich ein potentieller Geldgeber denken)

Auch im eigenen Haus kann man sich räumlich voneinander trennen - das eigene (Schlaf)zimmer ist doch schon die räumliche Trennung.

Wenn Anwälte ins Spiel kommen, dann beginnt die Schlacht. Muß nicht immer so sein, bestätigt sich aber in der Mehrzahl der Fälle. Man kann die Sache sachlich und vernünftig regeln oder einen Rosenkrieg beginnen. Letzteres endet nicht selten im finanziellen und nervlichen Ruin beider Parteien.

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Hallo Sabine ,

Wohngeld gibt es doch von der Gemeinde , Sozialhilfe auch . Ausziehen kannst du jeden Tag , nur sollte er es nicht merken , sonst verprügelt er dich wirklich .
Wenn du einen Anwalt aufsuchst , kann der dir aber genau sagen , was du machen sollst .
Auf jeden Fall mußt du aufhören deinem Nochmann die Wäsche zu waschen , das darfst du nicht, da wird dir kein Trennungsjahr annerkannt , wenn du ihn weiterhin versorgst . Und erzähle dem Anwalt von den Drohungen.

lieben Gruß Kabama44

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Hallo,

laß dich erst mal #liebdrueck. Es ist wirklich furchtabr, was dir da passiert.

Du kannst in jedem Fall ins Frauenhaus, da mußt du nicht erst verprügelt worden sein. Außerdem bedroht dich dein Mann. Dort nehmen sie dich sofort auf und helfen dir mit Behörden und bei der Wohnungssuche. Für solche Fälle gibt es diese Häuser. Laß dir helfen! Dort kannst du auch anrufen und dich informieren.

Vorher ist wichtig, alle Papiere über Geldanlagen, Lebensversicherung etc. zu sichern. Was du mitnehmen kannst, nimm mit. Aber unter solchen Umständen kannst du nicht weiter dort leben. Das geht schon wegen der Kinder nicht.

Ruf im Frauenhaus an und setz dich in den Zug. Von dort aus, kannst du in Ruhe eine Wohnung suchen. Die bekommst du vom Staat bezahlt, das ist gar kein Problem. Bis du diese hast, kannst du in Ruhe im Frauenhaus leben und hast immer Ansprechpartner und Hilfe! Nutz diese Möglichkeit!

Alles Gute!