gemeinsamer anwalt bei scheidung - wie sehr ihr das?

hallo,
folgendes: meine eltern wollen sich nun scheiden lassen, sie leben mittlerweile seit über 10 jahren getrennt. mein vater hat die scheidung eingereicht, ansprüche gegeneinander gibt es nicht. um kosten zu sparen wollte mein vater einen gemeinsamen anwalt, dem hätte meine mutter auch zugestimmt. mein vater hat also mit dem anwalt alles ausgemacht und meine mutter, die ja auf ein schreiben oä gewartet hat, blieb außen vor bis sie post vom gericht bekam, dass die scheidung eingereicht worden sei. sie hat bei dem vermeitlich gemeinsamen anwalt keine vollmacht öä unterschrieben, mein vater erhielt nur einseitig alle korrespondenz (zb auch lohnauskunft der ehefrau).
aber täusche ich mich? wenn ich gemeinsamer anwalt eines getrennt lebenden paares bin, dann schicke ich doch immer an jeden ehepartner ein schreiben, oder?#kratz und es wäre doch anzuraten ggf einen gemeinsamen termin zu machen, damit ich als anwalt nicht selber vor gericht aus allen wolken falle?
da das verhältnis nun nicht gerade friede-freude-eierkuchen ist und einiges auch in der kommunikation im argen liegt, nahm meine mutter an, mein vater hat sich eben einen eigenen anwalt besorgt und ging eben mit dem schreiben vom gericht zu ihrem anwalt.

nun bekommt mein vater einen koller, da er ja die kosten niedrig halten wollte und jetzt alles nur noch über die anwälte läuft (und nicht wie mein vater gerne hätte zwischen tür u angel u telefonisch) und es ja nun keinen gemeinsamen anwalt gibt.
naja, das telefonat mit meinem vater zu dieser situation war nicht gerade prickelnd. ich habe ihm meine sicht geschildert und das es sich um ein kommunikatives problem gehandelt hat zwischen ihm, dem anwalt u meiner mutter und nicht wie er meint, weil meine mutter große ansprüche geltend machen will.

nun noch mal meine frage:

hat sich der anwalt, der beide vertreten sollte, korrekt verhalten? oder hätte er eine vollmacht benötigt bzw meine mutter direkt anschreiben müssen? geht überhaupt so ein gemeinsamer anwalt?

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus oder hat zumind. eine neutrale meinung dazu.
danke

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Hallo,

es gibt keinen gemeinsamen Anwalt.

Jede Scheidung muss von einem Anwalt eingereicht werden. Aber wenn man sich einig ist, reicht einer - der kann aber nur EINEN der beiden vertreten. Der andere (der dann auch "Gegner" heißt, so einig man sich auch sein mag) bekommt dann auch keine Durchschläge oder so, und unterschreiben muss er auch nichts. Alles korrekt.

Deiner Mutter muss nur klar sein, dass sie ohne Anwalt da ist.

Wir haben auch nur einen Anwalt gehabt bei meiner Scheidung, und weil er bessere Chancen auf Prozesskostenhilfe hatte, war es der Anwalt meines Mannes, nicht meiner. Aber wir haben alles vorher besprochen, ganz genau. Da wir außerdem einige Sachen ausschließen wollten, für die man ZWEI Anwälte bräuchte (das müssten Deine Eltern vielleicht auch klären) - Zugewinn kein Problem, aber wir wollten auch Unterhalt und Versorgungsausgleich ausschließen -, waren wir vorher beim Notar. Das geht auch. (Versorgungsausgleich kann man nicht immer ausschließen, und wenn doch, nur mit 2 Anwälten oder eben über einen Notar.) Wir haben da eine SCheidungsfolgevereinbarung aufgesetzt, die lag beim Gerichtstermin vor und alles ging ganz einfach und schnell. Da saß ich dann allein und mein Mann mit Anwalt, aber es war ja alles geklärt und darum brauchte ich auch keine Sorgen zu haben, über den Tisch gezogen zu werden. (Ich WOLLTE das alles ausschließen, weil es im Zweifel eher zu meinem Nachteil gewesen wäre.)
Aber nochmal: Ein Anwalt KANN nur einen der beiden vertreten.

Grüße
Perlita

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danke erst mal für deine liebe antwort.
hast du mit "eurem" anwalt auch mal gesprochen, gabs da ein treffen?

habt ihr im vorfeld, außerhalb des notarermins, euch schriftl. geeinigt oder einfach was greifbares festgemacht?

meine ma wäre jetzt auch auf die nase gefallen, ohne anwalt, da sie nichts von der gerichtskostenbeihilfe wußte.

mein vater hat alle daten nur telefonisch abgefragt, aber was er wirkl. an seinen anwalt übermittelt hat, weiß ja keiner.
das vertrauensverhältnis der beiden ist auch nicht besonders groß.
versorgungsausgleich wollen beide nicht. wenns aber nur einen anwalt gibt, entscheidet dann eben das gericht, falls man beim notar nix gemacht hat?
ihr habt euch ja im vorfeld gut damit auseinandergesetzt. mein vater hat meine mutter nur bei einem kurzbesuch gefragt, ob sie irgendwelche forderungen hat und das ja dann 1 Anwalt ausreiche. dann bekommt meine ma post vom gericht. von dem was mein vater mit dem anwalt besprochen o ausgemacht hat, hat meine mutter keine kennntnis. so würde ich persönl. auch nicht allein vor gericht erscheinen wollen.

vg sandra

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Hallo nochmal,

ich kannte den Anwalt, weil er die Beratung bei ProFamilia gemacht hat. Zum ersten Termin waren wir beide da, aber eigentlich ist das nicht (!) rechtens. Eigentlich darf er auch wirklich nur den einen beraten. Er hat uns - wie unten auch gesagt - auch vor der Unterschrift darauf hingewiesen, dass er dann nur der Anwalt von meinem Mann wäre und auch in SEINEM Interesse agieren würde. (War auch ein bisschen so, er hat meinem Mann zB dann den Floh ins Ohr gesetzt, dass wir den Versorgungsausgleich doch nicht ausschließen sollten etc. In einem ruhigen Gespräch OHNE den Anwalt konnten wir das dann aber klären. Und ich war dann nur zur Beratung auch noch bei einer anderen Anwältin, weil sein Anwalt leider in Familienrecht auch nicht ganz fit war. Sie hat uns dann den Rat gegeben, zum Notar zu gehen, und dieser Rat war Gold wert. Alles andere, wie Umgang mit Kind etc., haben wir selbst und ohne schriftliche Fixierung geregelt, das ging gut. Da sind wir aber eben auch sicher, dass wir da an einem Strang ziehen - nie gegen das Kind.)

Versorgungsausgleich konnten wir nur aus bestimmten Gründen ausschließen, das geht zB bei kurzer Ehe oder wenn der eine mehr als die Hälft der Zeit eine vom anderen finanzierte Ausbildung gemacht hat (das war bei uns so). Wenn Deine Mutter eine auch nur halbwegs klassische Hausfrauen-Ehe hatte, sollte sie sich NICHT darauf einlassen. Die Unterlagen dafür werden aber vorher verlangt, das kann dauern.

Deine Mutter kann sich also wie ich auch anwaltlich BERATEN lassen. (Ich habe niedriges Einkommen und habe für die Stunde Beratung etwa 100 Euro gezahlt, die sehr, sehr gut investiert waren.) Wenn sie da jemanden guten hat, wird er/sie ihr auch sagen, ob sie sich selbst von einem Anwalt vertreten lassen sollte oder ob das so koscher it.

Liebe Grüße
Perlita

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Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, ein Anwalt kann immer nur eine partei vertreten.

versorgungsausgleich wollen beide nicht geht nicht, das wird automatisch vom Gericht aus angeleiert sobald die Scheidung eingereicht ist.

Die Kosten Deines Vaters explodieren keinesfalls, wenn Deine Mutter sich auch einen Anwalt nimmt. Seine Kosten bleiben wie vorher, sie zahlt ihren Anwalt. Es sei denn, sie hat sich drauf eingelassen vorher, den "gemeinsamen Anwalt" gemeinsam zu zahlen. Denn s.o. gemeinsamer Anwalt is nicht.

Deine Mutter sollte genau die Ansprüche geltend machen, die ihr zustehen. nicht mehr und nicht weniger. da kann dein Vater dann toben wie er möchte.

Lichtchen

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danke. so seh ich die sache ebenfalls.
vg

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Es gibt nie einen gemeinsamen Anwalt, höchstens eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Das bedeutet dann, wie dir schon erklärt wurde, einer hat den Anwalt, der andere muss verdammt viel Vertrauen in den anderen haben. Denn vor Gericht hat keine Rechte mehr Anträge zu stellen.
Wir machen das auch. Ich habe einen Anwalt. Allerdings waren wir beim ersten Termin gemeinsam da. Und als ich den Schriebs unterschrieben habe, wo ich den Anwalt beauftragt habe, hat er meinen Noch Mann auch klar nochmal darauf hingewiesen, dass er ab jetzt nur noch mein Anwalt ist und alles, was er erfährt auch gegen ihn verwenden wird. Nur solange es mein Wunsch ist, dass es die einvernehmliche Scheidung gibt, geht es überhaupt.

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danke. einvernehmlich ist die scheidung schon. nur läßt sich ja keiner gern über den tisch ziehen.
vg

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Deine Mutter sollte sich dringend von einer Anwältin beraten lassen.

Gruß

Manavgat