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Hast du denn noch einen Schlüssel für die Wohnung? Dann könntest du in Abwesenheit deines Mannes (er arbeitet doch sicher?) deine Sachen rausholen. Ansonsten bestünde auch die Möglichkeit, dass du die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lässt, um an dein Zeug zu kommen. Dass du -wie ein anderer User schrieb- dein Betretungsrecht durch den Auszug aufgegeben hast, ist nämlich Unsinn...

Lass dir nicht auf der Nase herumtanzen.

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Die Polizei hat schon Recht. Als Mieter dieser Wohnung hat dein Mann Hausrecht und darf darüber entscheiden wer Zutritt hat und wer nicht. Nur sagtest du doch, dass du ebenfalls in dem Vertrag stehst, oder? Du hast damit dieses Recht auch... Der Vertrag sollte übrigens dringend gekündigt werden. Solange du da mit drin stehst, haftest du voll für die Miete mit. Zahlt dein Mann nicht (weil er nicht kann oder dir mal wieder eins "reinwürgen" will), kommt der Vermieter direkt zu dir. Ab zum Anwalt deswegen! Das ist sehr wichtig.
Im übrigen würde ich ihm schriftlich eine Frist setzen. Entweder er gibt bis zu dieser Frist einen Tag bekannt an dem deine Verwandtschaft und deine Freunde (gern unter seiner Aufsicht) in die Wohnung können und deine Möbel & Co. abholen oder er räumt die Sachen unter seinem Risiko und mit seiner Haftung bis ins Treppenhaus wo deine Familie sie dann abholt an einem vorher festgelegten Tag. Da du für die Mietgeschichte ohnehin einen Anwalt benötigst, würde ich dieses Schreiben auch gleich über einen Anwalt machen lassen.