Scheidung....Anwaltstermin

Hallo,

ich frage hier für meine Freundin. Sie lebt seit 1 Jahr getrennt und möchte nun zum Anwalt. Ist es richtig das man den aktuellen Rentenbescheid zum Termin mitnehmen muss? Sie soll noch die letzten 3 Verdienstbescheinigungen und die Heiratsurkunde mitnehmen.

Was machen wenn der Rentenbescheid nicht mehr auffindbar ist?

LG und danke für Antworten, ich habe von Scheidung nämlich so gar keine Ahnung #schein

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Hallo,

ich habe meine Scheidung vor einigen Wochen eingereicht.

Mitbringen musste ich nur die Heiratsurkunde.

Als ich den Termin ausgemacht habe, habe ich nachgefragt, was der Anwalt braucht.

So kann es deine Freundin auch tun, wenn sie unsicher ist.

Lieben Gruß

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Laut ihrer Aussage, soll sie genau das mitbringen. Hm.... kann das so unterschiedlich sein?
Heiratsurkunde leuchtet mir auch ein. Das mit der Rente, braucht man doch erst wenn der Versorgungsausgleich gemacht wird, oder sehe ich das falsch?

Vicky

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Ja, das ist wg. des Versorgungsausgleichs.

Mein Anwalt hat mir eine Rechnung geschickt und nach dem Zahlungseingang den Scheidungsantrag gestellt.

Er sagte ich und mein Mann werden die Formulare zum Ausfüllen per Post erhalten.
Er brauchte keine weiteren Unterlagen von uns.

Auch keine Verdienstbescheinigung. Ich musste nur mein Nettoeinkommen sagen. Mein Mann auch.

Grüße

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Also mir wäre es neu, dass man den Rentenbescheid zur Scheidung braucht. Meine Scheidung ist vor ein paar Tagen gerade rechtskräftig geworden...
Man braucht für den Anwaltstermin bei Klageeinreichung (alles in deutscher Sprache):
* Heiratsurkunde
* 3 Verdienstbescheinigungen (es geht hier um die Kosten des Verfahrens und des Anwalts)
Im Laufe des Zeit bis zum Verhandlungstermin müssen dann noch verschiedene Unterlagen nachgereicht werden:
* Ehevertrag (falls vorhanden)
* notariell beglaubigter Vertrag über nachehelichen Unterhalt/Zugewinn (falls gewünscht)
* Geburtsurkunde und Unterhaltstitel für jedes gemeinsame, während der Ehezeit geborene Kind
* Einvernehmliche Regelung über den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder
* Einvernehmliche Regelung über den Hausrat
* Einvernehmliche Regelung über die bisherige gemeinsam genutzte, eheliche Wohnung
* Tonnen an Papierkram für die Rentenversicherung für den Versorgungsausgleich

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hört sich doch ganz plausibel an was du mir schreibst. Ich gebe es so weiter. Frage mich auch die ganze Zeit was der Anwalt mit dem Rentenbescheid will.

Lg

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Naja, bekommt deine Freundin denn schon eine Rente? Dann wäre das auch logisch. Das ist dann ja ihr Einkommen.

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