Spezielle Frage zu Kindsunterhalt/Beurkundung Jugendamt

Hallo,

mein Nochehemann (die Scheidung läuft) und ich sind seit Dez. 2013 getrennt. Er hatte einen Verdienst zu dieser Zeit von 1700 Euro netto plus Nebeneinkünfte durch sein Nebengewerbe von netto ca. 1000 Euro im Monat. Ein halbes Jahr nach der Trennung hat er freiwillig seinen sicheren Arbeitsplatz aufgegeben (er war LKW Fahrer und seine Begründung war, er wollte nicht mehr der "Depp für andere" sein) und versuchte sich selbstständig als Fensterverkäufer (!). Mir hat er davon nur sehr bruchhaft erzählt und dass der Unterhalt für den gemeinsamen Sohn (wird in 2 Wochen 6 Jahre) immer gesichert sei. Er hat pauschal 400 Euro gezahlt, damit wäre Unterhalt und Kindergartenanteil abgegolten.

Seit Dezember 2014 zahlt er nur noch unregelmäßig und ist seit Februar nun ganz in Rückstand. Ich bin derweil aufs Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuss, besser als nichts. Ich hatte da so eine Vorahnung. Nun hat er ab Januar eine neue Stelle angefangen, als Infrarotkabinenverkäufer und sein erster Lohnzettel zeigte ein Gehalt von 1140 Euro netto.

Dies hat er auch dem Jugendamt so mitgeteilt.

Für mich blanker Hohn, zumal er auch noch damit rumprahlt, dass er nun nur noch Selbstbehalt verdiene und ich kein Cent mehr von ihm bekommen werde. Bzw. unser Kind, denn ich selbst verdiene mein eigenes Geld und brauche NICHTS von ihm.

Meine Angst ist nun folgende: ich habe von meinem Anwalt ein Schreiben bekommen, dass das Jugendamt am 16.3. den Titel mit ihm beurkunden will.

Kann mir jemand hier bitte sagen, welcher Betrag dann in diesem Titel stehen wird? Ich meine, Mindestunterhalt wäre ja bei einem 6jährigen Kind abzgl. halbem Kindergeld 272 Euro.

Kann es dann passieren, dass in der Urkunde durch sein Minigehalt nun noch weniger als der Mindestunterhalt drin steht??? Ich krieg grad wirklich Albträume.

Das Jugendamt zahlt nun 155 Euro Unterhaltsvorschuss, schon 25 Euro weniger als normal, weil die davon ausgehen, dass er den Kindergarten (derzeit 50 Euro im Monat) hälftig zahlt und ich das bekomme. Totaler Blödsinn aber lt. Jugendamt rechtens.

Fakt ist, ich kriege gar nichts von dem Kindsvater. Seit zweit Monaten nicht.

Vielleicht kann mir jemand bitte von seinen Erfahrungen schreiben, auf was ich mich einstellen muss.

Lieben Dank
Melanie

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schalt lieber einen anwalt ein, der dich berät und den titel ordentlich titulieren lässt. die beistandschaften sind da oftmals wenig kompetent. nachher wird noch der unterhalt so niedrig tituliert (z.b. in höhe des unterhaltsvorschusses). außerdem muss es ein dynamischer titel sein, sprich der unterhalt erhöht sich automatisch gemäß der altersstufen.
bei der jobhistorie solltest du auch über eine anzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht nachdenken. er hat als unterhaltspflichtiger eine erhöhte erwerbsobliegenheit, muss also alles tun, zumindest den mindestunterhalt zahlen zu können. sich also einen besseren job suchen oder einen nebenjob annehmen. das soll ihm mal ein richter verklickern.
zu not die anzeige jedes halbes jahr neu stellen, wenn sie immer wieder erst einmal eingestellt wird, bis ein verfahren eröffnet wird. eine anzeige kostet dich nichts und kannst du auch online machen. http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

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Weder das Jugendamt noch ein Anwalt kann bestimmen, was im Titel steht. Das bestimmt schlicht und einfach der, der den Titel befolgen muss: der Vater!

Natürlich kann es sein, dass Jugendamt/Anwalt, den Vater überzeugen kann, einen Titel über die Summe xxx zu unterzeichnen. Aber ZWINGEN können sie ihn nicht.

Sollte er zB 133 Euro titulieren, dann ist das so. Und dann kann es das Jugendamt auch nicht verweigern. Das einzige, was dann bleibt, ist die Klage.

Was ein Gericht daraus macht, ob es den ursprünglichen guten Job zugrundelegt, weil Verlust selbst verschuldet oder ob es sich schlicht am hier und jetzt orientiert und Leistungsunfähigkeit feststellt, kann man schlecht prognostizieren.

LG

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"Weder das Jugendamt noch ein Anwalt kann bestimmen, was im Titel steht. Das bestimmt schlicht und einfach der, der den Titel befolgen muss: der Vater!

Natürlich kann es sein, dass Jugendamt/Anwalt, den Vater überzeugen kann, einen Titel über die Summe xxx zu unterzeichnen. Aber ZWINGEN können sie ihn nicht."

das ist schon klar.
die lgoische konsequenz ist der ganz zum gericht.
mir ging es vorrangig darum, eher davon abzuraten, so etwas in die hände des jugendamts zu geben. sondern den weg anwalt und gegebenenfalls gericht.

"Was ein Gericht daraus macht, ob es den ursprünglichen guten Job zugrundelegt, weil Verlust selbst verschuldet oder ob es sich schlicht am hier und jetzt orientiert und Leistungsunfähigkeit feststellt, kann man schlecht prognostizieren."

stimmt, aber das ergebnis einer anzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht bei der jobhistorie, wenn es dann man vor dem richter landet, ist durchaus abzusehen. erfahrungsgemäß reagieren richter, wenn sie dann mal solche väter vor sich haben, eher allergisch und nicht dutzi dutzi.

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Er hat also freiwillig seinen Job - bei dem er Unterhalt hätte bezahlen können - aufgegeben und arbeitet nun unter dem Selbstbehalt?
Das wird ihm nichts nützen. Anwältin einschalten!

LG

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Hallo.

Er wird aufgefordert werden, sich einen besseren Job zu suchen, da er ja schon einen hatte und für Unterhalt sorgen konnte. Er ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Ich würde auch an deiner Stelle einen Anwalt einschalten.

Alles Gute.

LG

PS: Der Selbsterhalt liegt bei 1080 Euro. Also könnte er durchaus mindestens 60 Euro zahlen.

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" Kann es dann passieren, ... ??? Ich krieg grad wirklich Albträume. "

es kann passieren, dass dein Mann sich bei Leutnant Dino schlau gemacht hat. Dann wirst du null Euronen erhalten. Details dazu im Internet.

Komisch, ich bin ja ein Mann.

Meine EX zahlt nicht einen Cent. Ich hab zwei Kinder zu versorgen.

So meine Erfahrungen. Und jeder, aber auch wirklich jeder versucht mir zu schaden. Und damit den Kindern. Aber diese Erfahrungen willst du wohl kaum hoeren.

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Was erwartest du denn auch?

Du Schw.... hast der KM schon die Kinder weg genommen - und jetzt soll sie auch noch dafür bezahlen?

Was bist du denn für einer?

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" Du Schw.... hast der KM schon die Kinder weg genommen - und jetzt soll sie auch noch dafür bezahlen?"

? du scheinst meine EX ja gut zu kennen. :-) Meine EX ? Deine neue Freundin ? Hallo Lochschwager #winke

warum liest du dich nicht mal bei http://www.1001geschichte.de/ ein ? Das sind zwar in ihrer Mehrheit nur Maenner die Frauen abzocken, aber es trifft den Kern.

Um auf mich zu kommen.

Meine EX wollte ihre Kinder nicht mehr. Ausserdem hasst meine EX Deutschland und ihre Bewohner. Meine EX ist keine Deutsche. Mich wundert das gar nicht, denn so wie sehr viele Deutsche meine EX behandelt haben, da wird ja ein Hund besser behandelt.

Nicht umsonst gibt es Zungen, die behaupten, dass alles Boese aus Deutschland kommt. 1. Weltkrieg, 2. Weltkrieg, KZ und immer wieder diese boshaften Verleumdungen.

" Deutsche reden schlecht " um mal meine EX zu zitieren.

Du gobberblast redest schlecht.

Aber, ich achte deine boshafte Verleumdung. Ich habe mir schriftlich geben lassen, dass sie mir die kinder geben will. Beglaubigt von einem Notar.

Schreib doch diesen Satz: " Du Schw.... hast der KM schon die Kinder weg genommen" mal bei mir ins Facebook. Dann kann ich dich wunderbar wegen Verleumdung anzeigen und von deinem Geld haben meine Kinder was ... #rofl

Zwar kann ich auch hier deine IP ermitteln, aber ehrlich gesagt, ist mir das zu anstrengend. #winke

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