Kurzzeitig getrennt lebend, schwanger von Affäre, wie sieht die Rechtslage aus?

Hallo meine Lieben,

Kurz zu meiner Situation:

Ich war getrennt lebend von meinem Mann, wir hatten Differenzen und dachten dass wir es nicht schaffen. Hatte jemanden kennen gelernt und eine kurze Affäre. Nun bin ich von eben dieser Affäre schwanger und kurz vor dem Entbinden. Seit dem 3. ss-Monat ist kein Kontakt mehr zum Kindsvater da - er hatte mich gestalkt und die Polizei musste ich einschalten. Habe zu den Eltern der Affäre ein gutes Verhältnis was aber seit Wochen nun auch auf Eis gelegt ist. Durch die Eltern hat er mir auch bereits mitteilen lassen dass er mit dem Kind "abgeschlossen" hat und nichts mehr von niemandem wissen will. Muss dazu sagen dass er super super unreif ist, in seiner Traumwelt lebt (frisch mit der FH fertig aber will schon leben wie ein Konzern Chef, finanziert von den Eltern...). Wichtig war ihm nachdem er erfahren hat dass ich schwanger bin, dass er jedem erzählt ich würde abtreiben etc. Wurde dann mit Kugel in der Stadt drauf angesprochen und es war wirklich die Hölle!

Mit meinem Mann verstehe ich mich mittlerweile besser als zuvor, wir sind wieder zusammen gezogen und haben nun ein neues Haus etc. Stecken quasi mitten im Nestbau ;)

Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage wie es nach der Geburt weitergeht mit Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt

Wäre diese Konstellation möglich:

Mein Mann fechtet nach der Geburt die Vaterschaft an (da hat er ja bereits automatisch das gemeinsame Sorgerecht mit mir). Behält er dieses wenn ich das so möchte oder wird das wieder aberkannt?

Ich weiß bisher nur dass mein Mann die Vaterschaft anfechten muss und dass dann der Vaterschaftstest mit dem Kindsvater erfolgt. Aber wann sollte er die Vaterschaft anfechten und wie genau bzw klappt es dann trotzdem mit dem gemeinsamen Sorgerecht?

Muss dazu sagen dass mir das Sorgerecht super wichtig ist da ich mit meinem Mann bereits Kinder habe und er einfach der beste Papa ist (in jeder Hinsicht) den man sich vorstellen kann. Ganz im Gegenteil zur Affäre...

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten :)

lg, Dreimäderlhaus

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Das glaube ich, dass dir so einiges superwichtig ist. Aber irgendwie denkst du komplett falsch.
Die Regel lautet:

Der Kindsvater macht die Vaterschaftsanerkennung. Damit gehen direkt 2 Dinge einher: einmal ist verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen (dagegen hast du ja nichts), aber gleichzeitig ist es das Recht des Kindes UND des Vaters, dass die Beiden sich regelmäßig sehen können - also ein Umgangsrecht. Der Kindsvater hat außerdem das Recht, das Sorgerecht zu beantragen. Da musst du Gründe nennen, warum er es nicht bekommen darf. Das müssen sinnvolle Gründe sein. Er muss also wirklich nachweisbar gegen das Kindeswohl verstoßen haben - nach der Geburt des Kindes.
Dein Mann hat überhaupt kein Verhältnis zu diesem Baby und kann natürlich auch kein Sorgerecht beantragen. Aufgrund eurer noch bestehenden Ehe und des in Deutschland etwas eigenartigen Rechts, ist er jedoch sowieso ab Geburt der Vater. Also überlege dir gut, was das Ziel sein soll und ob man das nicht auch anders erreichen kann. Mit dem Kindsvater musst du eh reden. Und ob du das nun in einer Wohnung, im Café oder vor Gericht tust, ist eigentlich egal - nur der Preis ist unterschiedlich.

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Dein (mit dir verheirateter Ehemann) gilt sowieso als Vater, er muss nichts anfechten dafür. Ich verstehe auch nicht, was er anfechten sollte, wenn er doch als Vater gelten will.

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Er ist aber nicht der leibliche Vater und da geht es ja auch um Unterhalt etc

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Verstehe ich das jetzt richtig?

Dein jetziger Ehemann soll nach außen hin als Kindsvater dargestellt werden, mit allem Pipapo.. Den Unterhalt aber, den lasst ihr Euch von Jemanden finanzieren, der sich bitteschön komplett aus allem raus halten soll? Das wäre natürlich für Euch der Jackpot schlechthin, nicht wahr?!

Ich wünsche Euch, aber vor allem dem Kind, dass sich der leibliche Kindsvater stets um sein Kind bemüht, Kontakt hält, dem Kind seine wahre Herkunft zeigen kann und sich nicht nur als Zahlvater ausnehmen lässt.

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Hallo,

als Vater gilt automatisch vor dem Gesetz derjenige, welcher zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
Eine Vaterschaftsanfechtung ist teuer. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mein Ex-Mann musste damals (nach der Geburt, ob man das vor der Geburt machen kann, weiß ich nicht, da erkundigst du dich evtl beim JA, Familiengericht, Anwalt) die Vaterschaft anfechten, das Familiengericht ordnete einen Vaterschaftstest (Bluttest) an (wenn ich mich nicht täusche, wird auch ein Test akzeptiert, welcher von einem Arzt durchgeführt wurde und die Testpersonen namentlich genannt werden - sprich die Speichelteströhrchen vom Arzt beschriftet werden), die Vaterschaft wurde aberkannt und die Geburtsurkunde geändert. Das Ganze hat ca. 2000 Euro gekostet.
Auf dich wird ja dann zukommen, dass deine Ex-Affäre die Vaterschaft anerkennen muss (ob das so einfach ablaufen wird, kann ich mir nicht vorstellen) etc pp.
Möchte dein Mann das Kind adoptieren? Wenn ja, könntet ihr euch das ganze Procedere eigentlich sparen.

LG und alles Gute,
incredible mit Räuber (6 Jahre) und Zwergi 27. SSW (26+1)

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Teuer wird es wohl nur,wenn der richtige Vater die Vaterschaft nicht anerkennt.
Ich war in der Situation der TE und noch verheiratet bei Geburt meiner Tochter.
Mein Nochmann musste beim Standesamt eine Vaterschaftsaberkennung unterschreiben,der der richtige Vater und ich zustimmen mussten.
Der Vater meiner Tochter hat im Gegenzug eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben,der ich zustimmen musste und gut wars.
Gekostet hat uns das ganze gar nichts.

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Die ganze Procedere lief bei euch vor der Geburt des Kindes ab, oder? DAS ist der Unterschied. Bei mir war das Kind meines jetzigen Mannes und mir schon auf der Welt und ich noch mit meinem Ex-Mann verheiratet! Aus diesem Grund Gericht etc und diese Kosten!

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Hallo,

entwederdein Mann bleibt rechtlicher Vater und ist damit sorgeberechtigt, sowie im Trennungsfall umgangsberechtigt und unterhaltsverpflichtet.

Oder er ficht die Vaterschaft an und hat dann kaum mehr Rechte als der Briefträger. Aber auch keine Pflichten.

Das müsst ihr euch eben überlegen. Die Lösung, die Dir vorschwebt ist so ein wenig "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".

LG

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Hallo,
Da meine Situation grade ähnlich ist, kann ich Dir denke ich ein paar Antworten zu dem Thema geben, zumal ich letzte Woche erst eine Beratung bei einem Anwalt hatte.

Ich bin verheiratet und wurde schwanger von einem ONS, erst mal Hut ab an Deinen Mann, das er trotzdem den Weg mit Dir bestreiten will, da hatte ich leider nicht so viel Glück.
Rechtlich gesehen wird dein Ehemann jetzt erst mal in der Geburtsurkunde eingetragen, da ihr verheiratet seit. Du hast nun die Möglichkeit das einfach dabei zu lassen, dann jedoch verfällt jeglicher Anspruch an den wahren Kindesvater, d.h. du kannst keinerlei Forderungen stellen. Solltest du aber wollen, das er Unterhalt bezahlt, müsst ihr zu einem Anwalt, dort muss dein Ehemann schriftlich die Vaterschaft aberkennen, der Kindesvater bekommt dann ein Schreiben wo er die Vaterschaft anerkennen muss. Du spielst dabei keine große Rolle und musst nur als Zeugin Stellung nehmen. Solltet ihr Euch alle einig sein und der Kindesvater bekennt sich zur Vaterschaft, dauert das Prozedere ca 4-6 Wochen, denn das Ganze muss vorm Amtsgericht von einem Richter anerkannt werden. Der Kostenpunkt liegt bei etwa 300€. Sollte der Erzeuger jedoch nicht unterschreiben das er der Vater ist, muss das Ganze durch einen DNA Test belegt werden, was natürlich dann auch teurer werden würde. Die Geburtsurkunde deines Kindes wird dann nach Feststellung der Vaterschaft neu ausgestellt, somit ist der Erzeuger zum Unterhalt verpflichtet, hat aber natürlich auch ein Umgangsrecht. Dann könntest du das alleinige Sorgerecht beantragen, dadurch hätte dann dein Ehemann Mitbestimmungsrecht was das Kind angeht, sofern das alleinige Sorgerecht durchgehen sollte, da der Kindesvater kein Interesse zeigt, wird er wohl sich auch einverstanden zeigen, dir das Sorgerecht zu überlassen. Aber man weiß ja nie!

Solltest du noch Fragen haben, vielleicht kann ich Dir noch die ein oder andere Antwort geben.
Alles Gute für Dich und deine Familie.

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Hallo du...

Verzwickte Situation. Ich glaube ich würde an deiner stelle gewisse Dinge bbedenken bevor dein mann die Vaterschaft anfechtet.

(Übrigens Glückwunsch zu einem so Guten Mann der trotzdem zu dir steht... liegt wohl auch daran das ihr in der zeit eine kurze Trennung hattet ).
Erst mal solltest du dich fragen, wenn der Kindsvater so unreif ist ob er die Vater Rolle übernehmen will/kann. Denn Unzuverlässigkeit ist für die Mutter zwar ärgerlich, für das Kind aber nur zu oft enttäuschend. Zum anderen kann er seinen Unterhalts Verpflichtungen nachkommen. Du hast geschrieben er ist gerade mit seinem FH fertig und führt sich auf wie ein chef, allerdings auf Kosten seiner Eltern. Sollte er kein Geld dafür haben wird das Jugendamt dafür aufkommen müssen.

Vielleicht hilft im Vorfeld ein Gespräch mit dem Kindsvater... ob er überhaupt für sein Kind da sein will sowohl sein umgangsrecht anständig nutzen will und auch den Unterhalt übernehmen will ... er hat dir ausrichten lassen das er von dem Kind quasi nichts mehr wissen will und mit den Eltern des kindsvaters besteht auch kein Kontakt mehr.

Ja leider gibt es Väter die dann von ihren Kindern nichts mehr wissen wollen, aber man kann dem Kindsvater erklären dass dein mann die Vater Rolle übernehmen kann, der Kindsvater aber dann seine Anrecht verliert.

Es wäre eine Überlegung wert sich beim Jugendamt beraten zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt und ein Gespräch mit dem Kindsvater in den Räumlichkeiten des Jugendamts zu vereinbaren.

Alles Gute und euch viel Glück mit der neuen Familien Konstellation. #winke

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Das Sorgerecht wird dein Mann nur bekommen bzw behalten, wenn er die Vaterschaft nicht anficht. Damit geht dann aber auch Umgang und Unterhalt vom KV "flöten" - dazu müsstet ihr euch halt im klaren und einig sein, dass er so das Kind als seins annimmt, ebenfalls mit allen Rechten und Pflichten.

Sorgerecht bekäme der KV nur, wenn du dem geteilten Sorgerecht zustimmst - was ich in dem Fall tunlichst unterlassen würde.

Alles Gute für euch!

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"

Sorgerecht bekäme der KV nur, wenn du dem geteilten Sorgerecht zustimmst - was ich in dem Fall tunlichst unterlassen würde "

Stimmt nicht! Der biologische Vater bekommt , auf Antrag, das Sorgerecht auf jeden , sofern nicht wichtige, das Kindeswohl gefährdende Gründe dagegen sprechen.

Ein " wir wollen die Kohle, aber ansonsten mit dem Ehenmann heile Familie spielen" ist kein angemessener Grund.

Pina

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Jahaaa - habs doch gestern schon zurück genommen ;) nur nicht mehr an meine 2. Antwort gedacht - mea culpa :)

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Hallo, ich stecke teilweise in ähnlicher Situation, habe mich vor paar jahren von meinem Mann getrennt, Scheidung hatten wir noch nicht eingereicht. Habe dann irgendwann einen neuen Partner kennengelernt und bin dann auch einige Monate später schwanger geworden, Scheidung wurde dann eingereicht, aber meine kleine kam noch vor der Scheidung zur Welt.

Die kleine kam zur Welt erhielt den Nachnamen meines ex Mannes, ich wollte die kleine anmelden und mein ex mann musste ein Einverständnis für ihren Namen unterschreiben ( wollte er erst nicht, so war meine Tochter 4 Wochen quasi Namenslos).
Mit dem Kindsvater hatte ich zwischenzeitlich schon die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht, er wurde aufgeklärt das dies,
erst nach der Scheidung mit dem rechtskräftigen Urteil in Kraft tretet und er derzeit keinerlei rechte hat. Mein ex mann stand in der Geburtsurkunde, mein ex mann hat das gemeinsame sorgerecht automatisch mit mir.

So heute kam endlich das rechtskräftige Urteil ( Scheidungtermin war mittlerweile) und nun kann ich alles ändern lassen, jedenfalls den Namen der kleinen und die Geburtsurkunde, leider hat der kindsvater vor 6 mon den Kontakt zu der kleinen abgebrochen, auch sämtliche anfragen wegen Kontakt mit der kleinen werden mit keine zeit entschuldigt. Ich gehe demnach aus das ich mit dem ummelden das sorgerecht alleine bekomme.

Es gibt für dich zwei Varianten, wenn der Kindsvater mit dem Baby nichts zu tun haben will, lasst alles so wie es nach Geburt ist, dein mann wird automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen und ihr habt das gemeinsame sorgerecht, aber könnt keinerlei Ansprüche an dem Kindsvater stellen.

Oder die andere Variante, der Kindsvater unterschreibt die Vaterschaftsanerkennung, solange alles freiwillig passiert gibt es keine vaterschaftsanfechtung, dein mann tritt vom sorgerecht usw ab, demnach ist der Kindsvater der eingetragene Vater, hat aber solange er das gemeinsame sorgerecht nicht beantragt kein gemeinsames sorgerecht mit dir, sondern du allein hast es, beantragt er aber das gemeinsame sorgerecht müssen schwerwiegende Gründe vorliegen das er es nicht bekommt. Unterhalt kannst du demnach dann von ihm natürlich auch verlangen. Wählt für euch den besten Schritt und das beste fürs Kind. Natürlich egal wir ihr euch entscheidet ist es wichtig das das Kind seine wahre Entstehung erfährt. Drück euch die Daumen das ihr den besten Weg findet. Kannst gern auch bei fragen pn schicken