Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug in die Heimat

Hallo Zusammen,

nach vielen Wochen und Monaten des Zweifelns und Neu versuchens - des Zusammenreißens - des Hoffens - befinde mich kurz vor der Trennung - wieder einmal. In 2013 hatte ich mich bereits von im meinem Mann getrennt und bin mit unserem gemeinsamen Sohn in eine Wohnung im gleichen Stadtviertel gezogen. Die Wohnungssuche war in München sehr schwer für mich (geringes Einkommen, Unterhalt Alleinerziehend). Mich hat der Umzug viel Geld und Nerven gekostet und beides habe ich in 2013 ausgiebig erschöpft. Dann hat mein Mann mich angefleht wieder zurück zu kommen. Er hätte alles verstanden - er versprach das Familienleben bessert sich. Nach 3 Monaten bin ich wieder zurück in sein Leben in seine kleine ETW.

Nun hat sich in den 2 Jahren gar nichts zum besseren verändert. Er geht immer noch seiner Karriere nach. Ist ein Workaholic und Burnoutgefährdet (immer noch). Meinem Sohn und mir geht es in der anonymen Großstadt nicht gut. Wir regeln fast alles alleine. Kinderbetreuung und wichtige Arztbesuche usw mache ich allein. Ich bin quasi alleinerziehend mit Mann. Er kommt abends genervt aus dem Büro und ist zu müde und übel gelaunt. Zudem kommt, dass ich chronisch krank bin und für mich jeder Schritt mit öffentlichen Wegen sehr anstrengend ist. Ich bin daheim, weil ich nicht mehr arbeiten gehen kann und kümmere mich um Kind & Haushalt. Nun will ich mich wieder trennen, weil ich mit ihm nicht mehr zusammen leben kann und auch aus der Großstadt rausmöchte. Mir fehlt meine Heimat sehr (ca 400km von München) und ich möchte wieder zurück in mein Elternhaus aufs Land. Eine Wochenendbeziehung wurde von meinem Mann strikt abgelehnt. Wir fahren oft zu meinen Eltern und unser Sohn fühlt sich dort sehr wohl. Nachbarskinder, die Natur und die Freiheiten auf dem Land liebt er und blüht dort regelrecht auf.

Mein Mann weiß dass ich diese Sehnsucht nach zu Hause habe, würde es auch verstehen, dass ich dort hinziehen will. Ich glaube aber nicht, dass er mir unseren Sohn "überlässt". Er hält weiter an der Familie fest - aber nur zu seinen Bedingungen. Die ich nach 3 Jahren innerlichen Trennungsprozess nicht mehr tragen kann.
Unser Sohn ist 5 Jahre und beginnt im September die Vorschule im Kiga.

Wie stehen meine Chancen das alleinge ABR zu bekommen und mit meinem Sohn in meine Heimat zu ziehen? Ich bin bereit viel dafür zu tun, dass mein Mann seinen Sohn sehen kann. Würde einmal im Monat nach München fahren und er kann ihn jederzeit besuchen kommen. Ich würde ihm sogar für die Besuche meine Wohnung überlassen und die Wochenenden bei meinen Eltern schlafen.

Danke und liebe Grüße
Mikki

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"Wie stehen meine Chancen das alleinge ABR zu bekommen und mit meinem Sohn in meine Heimat zu ziehen?"

Die Chancen stehen gleich Null. Es gibt keinen Grund, warum er kein ABR mehr haben sollte. Wenn er nicht einverstanden ist, dass Euer Sohn mit Dir kommt, musst Du alleine zurück gehen. Dir kann er das ja nicht verbieten.

Du kannst versuchen, Dich über die Zeit hinweg mit ihm zu einigen, vielleicht sogar schriftlich. Vielleicht sieht er nach und nach ein, dass es für Dich und vor allem für das Kind das Beste ist. Kommt aber keine Einigung zustande dann bleibt Dir nur der Klageweg.. und wie gesagt, hier besteht im Moment keine Aussicht auf Erfolg.

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Danke Dir für deine Antwort. Wenn er darauf besteht, das das Kind bei ihm bleibt, muss er aber auch für seine Betreuung usw sorgen? Er würde aber seinen Job niemals aufgeben bzw die Stunden reduzieren, weil er der Karriere hinterher hechelt. Was geschieht dann?

Ich habe bisher das Kind quasi "allein" erzogen und mich um alles gekümmert. Ganz so einfach kann es demnach auch nicht sein. Oder?

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Vielleicht verstehst Du es anders herum besser: Wie soll denn die Begründung lauten, dass man ihm das ABR entziehen und erlauben soll, dass das Kind 400 km weit von ihm weg zieht? Und wer soll die Kosten tragen, die durch den Wegzug zusätzlich entstehen (z.B. Sprit)?

Stell Dir vor, er würde beschliessen, dass er 400 km mit Eurem Kind weg ziehen möchte und man Dir dazu das ABR entziehen soll. Wie würdest Du Dich fühlen und wieso sollte man ihm das zugestehen?

Er mag sich eventuell nicht so viel gekümmert haben wie Du, aber das ist leider kein Grund, ihm ein Recht zu entziehen und den Umgang zu erschweren. Verstehst Du?

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Hallo Mikki,

bei mir war es 2013 fast ähnlich.

Ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit den Kindern von Stuttgart, über 500km, in meine alte Heimat gezogen.
Ich hatte vorher das ABR beantragt. Der Große (damals 9) wurde von einem Verfahrensbeistand (sehr nette Frau) angehört. Sie war danach völlig begeistert von meinem, trotz der Trennung, so "gefestigten" Sohn. Sie hätte die enge Bindung zwischen uns gespürt usw.

Ich begründete den Umzug damit, dass ich als Alleinerziehende in meiner Heimat meine Familie im Rücken hätte, mir das Arbeiten gehen dann leichter fallen würde und die Kinder aus der Großstadt raus kämen. Sie würden das Umfeld dort durch jahrelange Besuche kennen und hätten auch schon Freunde dort. Zudem war ich all die Jahre, trotz Mann an meiner Seite, wie alleinerziehend. Die Kinder hätten eine wesentlich engere Beziehung zu mir als zu dem Vater.

Bei uns hat es ohne Probleme geklappt. Versuch es bitte.

Ich wünsche dir alles Gute

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Generell kann dir niemand sagen, was vor Gericht passiert, aber:
Du musst jetzt sehen, dass es 2 Punkte gibt. Du willst mit Kind wegziehen und der Vater will mit Kind am Wohnort verbleiben. Das Gericht muss also eine Entscheidung treffen. Dein Kind ist zu jung um eine wirkliche eigene Meinung zu haben. Das ist echt etwas anderes bei einer 9-Jährigen.

Einen Betreuungsvertrag kann man so ändern, dass der Vater sich kümmern kann. Der Kleine kann also durchaus einen Ganztagsplatz bekommen und der Vater kümmert sich abends oder nimmt sich ein AuPair, oder oder oder.... Er wird das dem Gericht darlegen müssen, was so seine Pläne sind.
Du wirst das auch tun müssen. Schließlich bist du diejenige, die dem Ehemann Rechte nehmen will. Du schreibst, du KANNST nicht mehr arbeiten gehen aus gesundheitlichen Gründen. Ein Umzug so weit weg hat also definitiv gar nichts mit einem Beruf zu tun. Ehrlich gesagt, ich befürchte, du wirst da wenig Glück haben.
Wie würdest du dich fühlen, wenn dein Mann das alleinige ABR beantragt, weil er sich in München nicht mehr wohl fühlt und jetzt lieber in New York Leben will mit seinem Kind und ohne dich?

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Das ABR wird mit der Scheidung so oder so festgelegt. Denn in der Regel bekommt das der ET , bei dem das Kind lebt. Allerdings darfst du auch mit dem alleinigen ABR nicht einfach 400km weit weg ziehen. Denn ihr habt gemeinsames Sorgerecht und das regelt den Umgang mit dem Kind.

Ich würde mit deinem Mann nochmal reden. Ihm klar machen was es für ihn bedeuten würde, wenn das Kind bei ihm bleibt.

Ich hatte damals das Glück das mein EXmann mir nicht im Weg stand als ich mit seinem Sohn 450km weit weg gezogen bin.( ich musste da ich dort keine Arbeit gefunden habe und in meine Wahlheimat zurück bin)Wir haben halt versucht die Besuche so regelmäßig wie möglich stattfinden zu lassen. Allerdings hat mein Sohn dann mit 10 beschlossen zu seinem Vater zu ziehen. Da war ich dann 4 Jahre in der Situation meinen Sohn sehr selten sehen zu können( alleinerziehend mit noch 1 Kind) und ganz ehrlich, es war die Hölle.

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"Das ABR wird mit der Scheidung so oder so festgelegt."

Nein. Nur auf Antrag. Wird kein entsprechender Antrag gestellt, bleibt das ABR bei beiden Elternteilen...

"Allerdings darfst du auch mit dem alleinigen ABR nicht einfach 400km weit weg ziehen. Denn ihr habt gemeinsames Sorgerecht und das regelt den Umgang mit dem Kind."

Und auch das ist nicht richtig. Mal rein logisch betrachtet, sagt doch der Begriff "Aufenthaltsbestimmungsrecht" schon aus, dass derjenige Elternteil berechtigt ist, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, dem dieses Recht gerichtlich zugesprochen wurde...

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Dann passt deine Logik ja wohl gar nicht.
Die allermeisten Eltern in Deutschland haben sich nie vor Gericht um das ABR gestritten - haben die deswegen kein ABR? Das ABR ist Teil des Sorgerechts und generell steht es Eltern bzw. Müttern schon durch die Geburt eines Kindes zu.

Ich bin geschieden und das ABR wurde bei der Scheidung nicht geregelt. Ich habe es trotzdem ... wie auch der Papa der Kinder.

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"Wie stehen meine Chancen das alleinge ABR zu bekommen und mit meinem Sohn in meine Heimat zu ziehen?"

Keine Ahnung...aber warum versuchst du es nicht einfach bzw. lässt dich anwaltlich beraten - ein Fachanwalt für Familienrecht sollte einschätzen können, wie deine Chancen stehen, das alleinige ABR zu bekommen.