Adoptionsbeschluss für leiblichen Vater

Hallo alle zusammen!

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen?

Der leibliche Vater hat seine Zustimmung zur (Stiefkind)Adoption seines Kindes gegeben und die Adoption ist laut Gerichtsbeschluss bereits rechtswirksam.

Nun ist dieser Beschluss vom Gericht jedoch nur dem Annehmenden zugestellt worden und der leibliche Vater hat keine Information über den Erfolg des Adoptionsantrags erhalten. (Sprich, ob dem Antrag zugestimmt wurde oder ob er abgelehnt wurde)

Muss der Annehmende eine Kopie seines Beschlusses zur Verfügung stellen oder wie kann der leibliche Vater OFFIZIELL in Kenntnis gesetzt werden, dass die Adoption seines Kindes vollzogen wurde?

Danke!

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Hi,

also mal logisch hergeleitet müssten alle vom Beschluss betroffenen vom Gericht ein originales Gerichtsurteil bekommen (per Zustellungsurkunde), denn an den Nachweis der Zustellung sind die Widerspruchsfristen geknüpft.

Deshalb meine ich, sollte sich der angehende Ex-Vater ans Gericht wenden und fragen, wo sein Beschluss bleibt. Er braucht den ja ggf. auch um nachzuweisen, dass er juristisch kein Vater mehr ist.

LG

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"also mal logisch hergeleitet müssten alle vom Beschluss betroffenen vom Gericht ein originales Gerichtsurteil bekommen (per Zustellungsurkunde), denn an den Nachweis der Zustellung sind die Widerspruchsfristen geknüpft."

Also mal logisch betrachtet ist irgendeine Widerspruchsfrist für den KV nicht relevant, da er offensichtlich zugestimmt hat und diese Zustimmung nicht wiederrufen werden kann.

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Ich habe es jetzt in Par. 197 (2) FamFG gefunden.
Trotzdem komisch, dass der "Abgebende" dann nichts in den Händen hat.

LG