Urlaub fällt auf Umgangswochenende des KV

Liebe Gemeinde,

ich hab ein paar Fragen bezgl. Urlaubsplanung. Mein neuer Partner, Kinder und ich wollen schon für nächstes Jahr im Herbst unseren Urlaub buchen. Da die Reise von Samstag bis Samstag geht, würde es ein Umgangswochenende des KV fallen. Ich würde diesem anbieten "mein" Wochenende davor oder danach zu nutzen, um die Kinder zu sich zu nehmen. Leider stellt er sich beim Thema tauschen ziemlich stur.

Wohlgemerkt macht er es uns schwer, was die Sommerferien angeht. Er pocht darauf, in seiner Betriebsruhe, die Kinder zu haben. Nun hat mein Partner im Sommer aber auch Betriebsferien, sodass wir nicht oder nur kurz gemeinsam mit den Kindern Urlaub machen können. Um dem Entgegen zu wirken, möchten wir nun die Herbstferien nutzen.

Normalerweise ist ja die Ferienregelung jeweils hälftig. Muss ich ihn davon vorher unterrichten oder reicht es, wenn ich buche und ihm dann den Termin nenne? Kann er das dann noch unterbinden? Muss ich ihm überhaupt sagen, wohin und dass ich mit den Kindern in den Urlaub fahre? Man liest soviel verschiedene Meinungen und ich möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit ein Beratungstermin beim Anwalt, aber auch nichts falsch machen.

Ich wäre dankbar über Meinungen und Tipps!

LG dr.posemuckl

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Hallo,

wenn ihr euch nicht einigen könnt, lasst euch beraten oder den Umgang gerichtlich regeln.

Normalerweise wird der Umgang für Ferien/Urlaub unterbrochen. Bsp:

KV hat die Kinder immer an den WE der geraden Kalenderwochen. Dann beginnen die Sommerferien. Mutter hat die ersten 3 Wochen, Vater die letzten drei Wochen. Dann findet an dem Wochenenden kein Umgang statt, weder bei Mutter noch beim Vater. Wenn die Ferien vorbei sind, wird der übliche Rhythmus wieder aufgenommen.

Jeder Elternteil hat das Recht auf zusammenhängenden Urlaub mit dem Kind. Das würde auch jedes Gericht ausurteilen.

Wenn du ihm also die Zeit im Sommer lässt wie er sie braucht, sollte er sich umgekehrt mit dem Herbst nicht blöd anstellen.

Man könnte sich mit einem Jahreskalender hinsetzen und die Ferien aufteilen. Zur Not mit Hilfe einer neutralen Person.

Grüße Küstenkönigin

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Er stellt sich aber leider blöd an. #augen Er ist der Meinung, ich kann ja vor oder nach seiner Betriebsferien Urlaub machen. Aber meist hat mein Partner dann auch Ferien. Die Sommerfreienregelung ist klar.

Und es geht in meinem Beispiel um die Herbstferien. Diese würden ja nicht hälftig aufgeteilt werden, wenn meine Reise von Samstag bis Samstag gehen würde.

Und wenn es ein Gericht ausurteilt, dann werden mir doch auch bestimmte Wochen zugewiesen und dann ist die Flexibilität futsch. Eigentlich wollte ich eine gerichtliche Festlegung umgehen, es sollte doch auch so möglich sein.

Wer könnte eine neutrale Person sein? An wen kann ich mich wenden?

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Kennt ihr jemanden, den ihr beide mögt? Sonst gibt es Konfliktberatungen bei den caritativen Trägern (Caritas, AWO, Kirchen) oder zur Not auch beim Jugendamt.

Ich sehe von Sa-Sa kein Problem. Die Kinder können doch dann an dem Samstag oder Sonntag zu ihm und bis zum Folgesonntag bleiben. Genau genommen ist doch der Samstag genau der Schnitt-Tag. Oder wenn man das erste WE raus rechnet, hat jeder eine Woche von Montag-Sonntag bis die Schule wieder los geht.

Biete ihm an, Weihnachten oder Ostern nach seinen Vorstellungen aufzuteilen und weise ihn doch mal liebevoll darauf hin, dass auch er mal bestimmte Termine haben wollen wird, z. B. wenn der Geburtstag seiner Mama auf dein WE fällt und er die Kinder dann sicher gern trotzdem haben will.

LG und viel Erfolg!