Hilfe Schwieriger Noch-Ehemann

Hallo zusammen,
Ich habe 2 Kinder für die ältere habe ich das alleinige Sorgerecht und für den kleinen das geteilte, ich möchte nach der Scheidung auch für meinen Kleinen das alleinige Sorgerecht
Ich bin seit Anfang des Jahres von meinem Mann getrennt, er ist nicht der leibliche Vater von meiner Tochter.
Mein Mann hat während wir zusammen gelebt haben jeden Abend getrunken und oft zu viel abgesehen davon kam er so gut wie nie pünktlich nach Hause. Ein paar andere Dinge beweisen seine Unzuverlässigkeit.
Seine Möbel und Unterlagen hätte er bereits im Mai aus dem Haus meines Bruders ( in dem wir wohnen und er gewohnt hat) abholen sollen/müssen, bis jetzt steht das ganze Zeug noch im Keller, mein Bruder möchte den Keller renovieren also muss das Zeug weg.
Meine Fragen sind nun folgende:
1. Wie stehen meine Chancen mit dem alleinigen Sorgerecht?
2. hat er ein umgangsrecht für meine Tochter
3. darf ich seine Sachen wegschmeißen wenn er sie nicht abholt?

Es wäre schön wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte
Danke schonmal im Voraus 🤗

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1. schlecht. Er ist ja Dein Mann und hat sowohl Sorgerecht, als auch ABR, als auch Umgangsrecht. Letzteres darf er immer ausüben, auch wenn er die beiden anderen Rechte verlieren würde. Das Sorgerecht sagt auch nur, dass er in bestimmten Belangen mitentscheiden darf und das ABR heißt, er darf mitbestimmen, wo die Kinder wohnen.
Was möchtest Du mit dem Entzug des SR bezwecken? Gab es schon Vorfälle, Unterschriftsersetzung beim Familiengericht o.ä.? Er darf auch ohne SR trotzdem weiter trinken und die Kinder zum Umgang bei sich haben. Ausnahme wäre, der Alkoholismus schadet maßgeblich dem Kindeswohl und das ist nachgewiesen.

2. Das könnte er sich einklagen, je nachdem wie lange er bei euch war, hat er da entsprechende Chancen. Wenn er nicht als ihr Vater eingetragen ist, dann hat er aber von Haus aus keine Rechte am Kind. Die Frage ist nur, ob es der Tochter eher schadet, wenn sie keinen Kontakt hat, ihre Geschwister aber schon und ob er sie überhaupt sehen will.

3. Nein, nicht einfach so. Du musst ihm eine schriftliche Frist setzen, bspw. 14 Tage, innerhalb dieser er die Sachen abholen muss. Danach würde ich ihn nochmal per offizieller Stelle (Anwalt) auffordern, dieser kann Dir dann auch sagen, wie Du mit seinen Sachen verfahren darfst. Ich würde mich da gründlich absichern, bevor Dein Ex dann mit Schadensersatzansprüchen ankommt. Vielleicht wartet er darauf, dass Du alles entsorgst, damit er eben Geld fordern kann?

Ich denke fast, meine Antwort passt nur teilweise auf Deinen konkreten Fall, weil da noch Hintergrundwissen fehlt?

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Danke für die Antworten
Also das Sorgerecht möchte ich haben weil er nicht zum Wohl des Kindes Entscheidet sondern seine Entscheidungen nach seinem Sinn für Richtigkeit trifft. Ein Beispiel er hatte gemeint dass er den Kleinen im Säuglingsalter bei jedem quietschen eine Flasche geben muss ich habe ich jedesmal gesagt dass es dem Kind schadet aber er hat es besser gewusst, das Ende vom Lied war dass der Kleine Verstopfung bekommen hat und ich mit ihm ins Krankenhaus musste. Er ist von sich selber 100% überzeugt obwohl er meistens keine Ahnung hat. Ich konnte das nicht verhindern da er sonst aggressiv geworden ist und ich Angst hatte das meine Tochter alles abbekommt wenn ich arbeiten war. Zwar nicht durch körperliche Gewalt aber seelisch.sie weis nicht das es nicht ihr leiblicher Vater ist sie ist erst 4 Jahre
Meine Tochter frägt nicht nach ihm sie freut sich zwar wenn sie ihn sieht aber so richtig wichtig ist ihr das noch nicht

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Also betreffen seine Entscheidungen den Umgang und nicht das Sorgerecht und nachweisen kannst Du auch nicht, dass er den Kindern durch seine Entscheidungen absichtlich schadet? Dann sehe ich vorerst keine Chance, ihm das Sorgerecht entziehen zu lassen.

Was Du aber tun kannst ist, Dich an Jugendamt oder Kinderschutzbund wenden und sagen, Du hast Bedenken, dass Umgänge ohne Begleitung den Kindern schaden. Dann kann, je nachdem ob das als sinnvoll angesehen wird, erstmal Elterngespräche und begleiteter Umgang stattfinden. Oder bist Du sowieso immer dabei?

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Ja für die Stieftochter kann er als sozialer Vater sein Umgangsrecht einfordern, § 1685 Abs. 2 BGB.

LG

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Zum Thema Sorgerecht

Ich habe mit meinem Ex Mann einen gemeinsamen Sohn . Bei der Scheidung wollte ich gleich das alleinige Sorgerecht einklagen .
Dies ist weiß Gott nicht einfach und deine Begründung ist SORRY "lächerlich " fürs Familiengericht .

Ich musste alles darlegen ( schriftlich und wörtlich vor meinem Ex )

Mein Ex ist schwer erkrankt an Chorea Huntington . Wohnt in einer gerontopsychiatrischen Einrichtung und ist vom Kopf her ( und durch die Tabletten) wie ein Kleinkind. Zudem leidet er an Demenz .
Selbst in diesem Fall musste ich beweisen, dass er nicht mehr in der Lage ist für seinen Sohn zu Sorgen oder Entscheidungen zu treffen . Er hat eine gesetzliche Betreuung.

Am Ende habe ich dies natürlich bekommen, aber was ich sagen will , es ist nicht so einfach .

Sollte dein Ex einwilligen ist es natürlich einfacher .

Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe und seine Ex ist so gerissen die hat ihm alles entzogen . Sie hat ihn nervlich fertig gemacht und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Er war leider nicht standhaft genug und hat am Ende nachgegeben . Die Kinder hatte er so gut wie nie , weil sie immer neue ausreden hat .
Mittlerweile ist es so das die Kinder so manipuliert sind, dass sie nicht mal wollen . Und da will er auch nichts erzwingen.

Ich wünsche dir alles gute