Sie hat sich so verändert...

Hallo. Nach fast 10 Jahren lasse ich mich nun scheiden. Sowas passiert, das verstehe ich. Sie ist weg (500km) und hat in einer Trennungs Vereinbarung auf alles verzichtet. Also gemeinsames Haus inkl Inventar, ihr Auto, ja sogar auf unser gemeinsames Kind. Das ist jetzt 6 Wochen her. Das alleinige Sorgerecht habe ich bereits. Nun hat sie die Trennungs Vereinbarung selbst geschrieben und es stand drin das trennungsunterhalt mit kindesunterhalt verrechnet wird. Das ist nicht zulässig weil Kind immer Vorrang hat. Wir konnten fast normal wieder miteinander Texten. Bis das Thema Geld zur Sprache kam. Da ist sie dann wieder ausgerastet. Laut Kontoauszüge sind im laufenden Jahr ca. 8000€ verschwunden. Und jetzt wo ich ihr den geldhahn zu gedreht habe bin ich überall blockiert. Sie ist in einer neuen Beziehung und verlangt meiner Meinung nach das ich diese finanzieren soll. Mein Sohn ist Autist (leichte Form), ich selbst habe MS (Anfangsstadium) und es war ihr egal was aus uns wird.
Aber nun frage ich mich... Wofür braucht sie so immens viel Geld? Gibt es ähnliche Erfahrungen?

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Ich möchte nur sagen, dass es mir sehr leid tut für euren Sohn (und dich) es ist mir unerklärlich, wie ein Elternteil den Kontakt zu seinem Kind abbrechen kann. Wie geht es deinem Sohn? Habt ihr psychologische Unterstützung?

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Es geht ihm eigentlich gut. Hier und da weint er, aber ich habe schnell gemerkt wie ich ihn auffangen kann. Wir sind ein gutes Team geworden. Er bekommt psychologische Unterstützung bei seiner Autismus Therapie.

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Ich wünsche euch alles alles Gute und dass ihr diese schwierige Situation gut meistert

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Du wirst für die Scheidung ohnehin einen Anwalt brauchen. Mit dem würde ich auch die weitere Rechtslage klären. Sprich Haus, Auto, Unterhalt und was eben euch noch verbindet.

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Wenn sie wirklich alles an Hausrat zurück gelassen hat, würde ich unter die 8000 Euro einen Haken machen.

Wieso hast du alleiniges Sorgerecht? Wart ihr schon vor Gericht?

Du kannst für deinen Sohn Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Verrechnung Trennungsunterhalt mut Kindesunterhalt funktioniert natürlich nicht. Es müsste ja auch geprüft werden, ob du einen Unterhaltsanspruch gegen sie wegen der Betreuung des Kindes hast, zB wenn du wegen des Autismus' nicht Vollzeit arbeiten kannst. Du solltest dich vom Anwalt beraten lassen und sie noch heute schriftlich auffordern, für das Kind ab Dezember 18 Unterhalt zu zahlen. Diese Aufforderung musst du nachweisen können (Inverzugsetzung).

LG

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Über Anwalt läuft bereits alles. In einer Trennungs Vereinbarung hat sie auf alles bis auf ihre persönlichen Sachen verzichtet. Das Sorgerecht war schnell erledigt weil sie auch beim Jugendamt direkt auf alles verzichtet hat. Beim Haus besteht noch kein Zugewinn, da wir erst vor 3.5 Jahren gekauft haben. Sie wollte 500€ trennungsunterhalt habe was schon mit kindesunterhalt verrechnet wurde. Nur dieser Punkt ist daher unzulässig.

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Dann hast du kein alleiniges Sorgerecht. Die Übertragung kann nicht vor dem Jugendamt erfolgen. Ihr habt dann lediglich vereinbart, dass der Lebensmittelpunkt eures Kindes bei dir liegt. Sowohl Sorgerecht als auch Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden, wenn ihr nicht vor Gericht wart. Außerdem bleibt das GSR auch bei Scheidung erhalten.

Die Frage ist, lohnt es sich, den Krieg um den Kindesunterhalt jetzt (!) zu eröffnen? Mal angenommen, der Trennungsunterhalt wäre korrekt beziffert, erhöht dieser ihr Einkommen, das sie für den Kindesunterhalt einsetzen muss. Aber egal wie viel sie verdient, sie wird niemals mehr als 500 Euro Unterhalt zahlen müssen. Du wirst also, solange ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, draufzahlen.

Mein Rat: treibe die Scheidung voran und wenn die durch ist, forderst du sie auf, Kindesunterhalt zu zahlen. Denn wenn die Scheidung durch ist, hat sie keinen Anspruch mehr auf Trennungsunterhalt.

LG

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Diese Trennungsvereinbarung ist nur gültig, wenn sie von einem Notar beglaubigt ist.

Wenn da sowas drinsteht, wie du sagst, ist sie das wohl nicht.

Das heißt, ihr müsst euch einigen, wie ihr das macht mit dem Vermögen und dem Unterhalt, alles wirst du nicht haben können.

Du brauchst einen Fachanwalt für Familienrecht für die Scheidung und deinen Unterhalt.

Den Unterhalt fürs Kind kannst du übers Jugendamt, Abteilung Beistandschaft, geltend machen. Bis das geregelt ist, bekommst du Unterhaltsvorschuß.

Für neue Möbel (Einbauküche!), Umzug und Kaution sind 8000 € übrigens schnell weg. Wenn du alles andere behalten hast, finde ich 8000 € okay.

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Wie bereits gesagt ist im Grunde alles durch einen Anwalt geregelt. Morgen habe ich noch einen Termin beim Anwalt wo es um Unterhalt geht.
Folgende Konstellation :
Ich bin alleinerziehend und habe nun das alleinige Sorgerecht. Sie wohnt 500km weit weg. So nun ist sie aber schon offiziell in einer neuen Beziehung. Kann das Gehalt von ihrem neuen irgendwie angerechnet werden? Ohne dem würde ich ca. 80€ kindesunterhalt bekommen. Wenn das angerechnet wird, werde ich wohl sofort die 302 € kindesunterhalt bekommen, was auch der Betrag nach rechtskräftiger Scheidung wäre.

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Nein, das kann nicht angerechnet werden. Die einzige Möglichkeit ist, dass das Gericht im Rahmen einer Unterhaltsklage ihren Selbstbehalt wegen einer Ersparnis durch Zusammenleben senkt und sie dadurch mehr zahlen muss. Aber wie gesagt, das geht nur durch das Gericht.

LG

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