Was sind seine Rechte und Pflichten?

Liebe Väter, Alleinerziehende und Kämpfer!
Ich brauche euer geballtes Fachwissen.
Die Infos:
Es geht um einen Freund.
Seine Freundin ist schwanger. Total psycho, also wirklich psycho. Kontrollzwang, stalking, psychische Manipulation und vieles mehr.
Beide haben Fehler gemacht, keine Frage.
Sie spielt ihre Fehler runter und er darf tagtäglich auf knien bei ihr angerutscht kommen und um Verzeihung betteln.
Jetzt steht die Trennung im Raum. Er sucht eine eigene Wohnung.

Meine Frage : Was sind seine Rechte und Pflichten? Vaterschaftsanerkennung und sorgegerecht ist noch nicht eingetragen, sie wehrt sich dagegegen und erfindet ausreden, warum noch kein Termin statt gefunden hat. Wie wird es nach der Geburt weiter gehen? Wie kann er als Vater eingetragen werden?
In der derzeitigen Situation wird es darauf hinauslaufen, daß alles über Anwalt und Gericht laufen wird.
Fragen über Fragen und niemand weiß wo man anfängt.

Vielen Dank im voraus.
Tantelotti1990

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Verheiratet waren Sie nicht?

Ein Fachanwalt ist schonmal goldrichtig und das Beste, was er machen kann.

Ich würde zudem jetzt schon ein Beratungsgespräch beim Jugendamt wahrnehmen, die können auch unterstützen.
Die Exfreundin kann sich im Endeffekt gar nicht wehren gegen das Eintragen der Vaterschaft, es sei denn Sie bringt glaubhaft begründete Zweifel an, dann kann es zum gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest kommen.
Er sollte sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen plus die Umgangsregelung festlegen lassen.

Finanziell ist er dem Kind gegenüber natürlich unterhaltspflichtig, zudem wird er Unterhalt für die Exfreundin in den ersten 3 Jahren zahlen müssen, wenn Sie das Kind betreut und nicht arbeiten geht.

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Danke für deine Antwort.
Termin beim Jugendamt frühestens in 4 Wochen...
Das für das Kind den Unterhalt zahlt, ist logisch.
Muss er denn auch für sie Unterhalt zahlen, wenn nachgewiesen ist, daß sie eine grosse Summe Geld hat?
Und wie sieht es aus, wenn sie auf elterngeld plus nebenbei arbeiten geht?

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Ich bin nicht vom Fach. Aber meines Erachtens muss er auch den Betreuungsunterhalt für sie zahlen, wenn sie größere Summen Erspartes hat. Das ist ja quasi der Ausgleich dafür, dass sie sich um das Kind kümmert und deswegen auf Gehalt verzichtet. Das tut sie ja auch, wenn sie vermögend ist.

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Ist er nur ein Freund oder habt ihr eine Beziehung?

Ich bin etwas skeptisch, wenn gänzlich Unbeteiligte für Freunde in einem Forum nach Rat fragen.

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Nein, er ist nur ein Freund.
Von mir und meinem Mann.
Gänzlich unbeteiligt sind wir nicht, da die Dame gerne Streitigkeiten gerne im Freundeskreis austrägt und selbst uns stalkt, ob er bei uns ist.
Wir wollen ihn einfach nur unterstützen, mehr nicht.
Wusste nicht, daß man sich rechtfertigen muss, wenn man jemanden helfen möchte.
Das nächste Mal, stelle ich einen Antrag.
Oder frage gleich den Papst.....

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Es muss nicht direkt über einen Anwalt laufen. Er kann nach der Geburt auch zum Standesamt gehen und sagen, dass er der Vater des Kindes ist. Dann bekommt sie einen Brief mit dieser Info und kann zustimmen. Wenn sie das nicht tut, kann er sich immernoch einen Anwalt nehmen. Umgangsrecht und Unterhaltspflicht hat er, wenn alles eingetragen ist.