Kindergeld

Hallo,

ich kenne mich leider null aus. Wie ist das eigentlich mit Kindergeld / Unterstützung in der Ausbildung?

Mein Mann bezieht für seinen Sohn (23), der bei uns lebt und studiert, Kindergeld.

Das Kindergeld bekommt der Sohn dann direkt auf sein Konto überwiesen, als Taschengeld quasi. Sonst hätte er ja gar nichts.

Der andere Sohn wohnt nicht bei uns, befindet sich in Ausbildung (26) und wird von meinem Mann monatlich mit 200 Euro unterstützt. Mein Mann sagt er ist gesetzlich dazu verpflichtet ihn zu unterstützen solange er sich in Ausbildung befindet.

Ist die Mutter der Kinder auch zu Unterstützung verpflichtet oder betrifft das nur den Vater?

Die Mutter arbeitet auch Vollzeit.

Danke für Antworten.

Grüße

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Das ist bei dem 26 jährigen so weil das Kindergeld nur bis 25 Jahren bei Ausbildung etc. gezahlt wird. Betrifft aber beide Eltern, nicht nur den Vater. Wie das mit dem Anspruch bei dem unter 25 Jahre alten aussieht weiß ich nicht genau. Bin aber der Meinung das die Eltern auch da zusätzlich zahlen müssten wenn sie könnten.

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Wenn ihr euch unsicher seid, fragt beim Jugendamt nach. Soweit ich weiß, sind schon beide Eltern gesetzlich verpflichtet zum Bezahlen der Ausbildung. Es gibt aber Altersgrenzen und andere juristische Spitzfindigkeiten, da kann euch das Jugendamt die beste Auskunft dazu geben.
Lg

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Hallo du,

was du berichtest, ist in meinen Augen eine vernünftige Lösung. Wenn du damit haderst irgendwie innerlich, dann such das Gespräch mit deinem Mann.
Hast du das Gefühl, das zuwenig für dich / euch überbleibt? Welche Änderungen wünschst du dir? Was braucht du für dich? Damit meine ich nicht Finanzen, ich hab nur das Gefühl, dass hinter deiner Frage etwas anderes steckt. Wenn ich mich täusche, ignoriere meine Worte und wenn nicht, denk einfach noch mal drüber nach.

liebe Grüße

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Hallo du,

:-) sehr gut erkannt. Dachte jetzt nicht, dass man das so rauslesen kann.......

Ja, ich hadere damit, dass mein Mann/ich unterstützen, dass die Mutter der
Kinder nichts dazu beitragen muss und der Studierende nicht irgendwie einen
Job annimmt um sich was dazu zu verdienen. Er wohnt wird bei uns, wird rundum versorgt
und bekommt das Kindergeld. Ist die Mutter da dann völlig raus?

Wir befinden uns gerade in der Trennungsphase (für mich erstmal räumlich).

Danke für deine Einschätzung

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Hallo

Der Student muss nicht arbeiten! Allerdings muss er Bafög beantragen, was wie das Kindergeld auf Unterhalt angerechnet wird. Da muss dann auch die Mutter ihre Einkünfte offenlegen.

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Hallo

Ab 18 sind beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet.
Das Azubigehalt wird bis auf 90 Euro angerechnet. Es kann sein, daß er gar keinen Anspruch mehr hat!!
Wohnt er noch bei der Mutter?

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Die Eltern sind den Kindern eine Ausbildung lang unterhaltspflichtig.
Solange das Kind in Studium oder Ausbildung ist und nicht zu Hause wohnt steht ihm das Kindergeld und Unterhalt der Eltern zu. Wieviel das ist wird über das Gehalt DER Eltern eroiert.

Kann man aber alles genauer beim Amt nachfragen. Die helfen gerne weiter.

LG