Guten Tag liebes Forum,
Ich bin mir nicht sicher, ob ich hiermit die richtige Kategorie getroffen habe. Falls nicht, bitte verschieben.
Ich habe folgendes Problem.
Mein Freund und ich erwarten Anfang März 2021 unser Kind. Noch bin ich rechtlich gesehen verheiratet. Das Trennungsjahr ist schon abgelaufen, die Scheidung bereits beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Sollte die Scheidung aber nicht vor der Geburt des Kindes rechtskräftig beschlossen sein, gilt mein Exmann/Nochmann allerdings automatisch als rechtlicher Vater.
Wir wollen noch vor der Geburt zum Jugendamt und eine Vaterschaftsanerkennung erklären. Allerdings ist die dann ja auch erst tatsächlich rechtskräftig, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Mich nervt 1592 grade irgendwie total, weil ich das irgendwie nicht mit einer modernen Welt im Einklang bringen kann und mir auch keiner Sagen kann, dass hier das Kindeswohl nicht grob fahrlässig übergangen wird. Für den z.B. unwahrscheinlichen Fall, dass mir während der Geburt etwas passieren sollte (Fruchtwasserembolie etc) würde im Falle meines Ablebens das Sorgerecht an meinen Exmann gehen. Mein Freund, der tatsächliche Vater, müsste dann zugucken und könnte im Grunde recht wenig tun außer vor Gericht zu klagen was jetzt auch nicht von heute auf morgen geht, Geld und emotionale Energie kostet. Solange befindet sich das Kind dann quasi in der Obhut meines Exmanns, den ich aufgrund seiner Alkoholsucht verlassen habe, oder, wenn es es abweist, in der Obhut des Jugendamts, obgleich der biologische Vater bekannt ist.
Das macht mir doch echt Sorgen und regt mich auf, wie das im Jahr 2020 überhaupt noch möglich sein kann, wenn sowieso jede dritte Ehe geschieden wird.
Hat jemand von euch eventuell schon Erfahrungen damit und war zur Geburt des Kindes auch noch mit dem Expartner verheiratet?
§1592 BGB - Schwangerschaft und Geburt während der Scheidung - Erfahrungen?
Was sagt der Ex-Mann dazu?
Wenn er nicht ganz blöd ist, lässt er Deinen Freund problemlos die Vaterschaft anerkennen.
Sollte das Kind vor der Scheidung zur Welt kommen, sollte der Ex die Vaterschaft schleunigst anfechten.
Sonst zahlt er 25 Jahre Unterhalt für ein Kuckuckskind.
Selbst wenn der Ex euch nicht wohlgesonnen ist, seinem Portemonnaie wird er schon wohlgesonnen sein.
Kannst ihn ja ansprechen und fragen was er von der automatischen Vaterschaft und Unterhaltspflicht hält und ob er bereit ist, dafür zu unterschreiben, dass dein Freund es übernimmt.
Nach meinem Wissen gibt es inzwischen Urteile, dass der biologische Vater bei Auseinanderleben der Ex-Eheleute den rechtlichen Vater verdrängen kann und die rechtliche Vaterschaft des Ex-Ehemanns keine Sperrwirkung hat.
Der Ex will damit nichts zu tun haben. Sprich, er will auch nicht zum Jugendamt und irgendwas ab- oder anerkennen bzw. irgendwobei zustimmen. Dafür hat er, obwohl aktuell arbeitslos, eh zu viel zu tun. Ich bin mir daher nicht mal so sicher, ob er das überhaupt versteht.
Wenn er einen Anwalt hat, dann sprich mit dem Anwalt. Der wird ihm schon verklickern, dass das unbedingt sein muss.
1599 Absatz 2
2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt;
Hoffe das hilft Dir weiter.
Wenn sich alle einig sind und die Scheidung schon eingereicht ist, dann kann Dein Freund unterschreiben und Dein Ex unterschreibt mindestens zu seiner finanziellen Entlastung.
Dein Ex müsste ja schon sehr krank im Kopf sein, wenn er sich euch in den Weg stellen will und die Vaterschaft im Fall des Falles nicht anfechten.
Wer will schon freiwillig für ein Kind zahlen, dass nicht von ihm ist? Kein normaler Mensch.
Der ist halt eher etwas Begriffsstutzig bis Faul und glaubt ihn ginge das nichts an, daher sieht er von seiner Seite aus auch keinen Handlungsbedarf.
Du meinst doch nicht im Ernst, dass er über 2 Jahrzehnte Unterhalt für ein Kind zahlen würde, das nicht seines ist?
Beruhig dich erstmal und werf mal einen Blick in Paragraph 1599 BGB. Auf nach Anhängigkeit des Scheidungsantrags geborene Kinder ist 1592 BGB nicht anzuwenden wenn der leibliche Vater innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Beschlusses die Vaterschaft anerkennt. Da wird dann auch den modernen Umständen des Jahres 2020 Rechnung getragen. Alles Gute für dich.
Mir wurde nur jetzt gesagt, dass das egal ist ob die Scheidung bereits im Gange ist oder nicht, wenn sie nicht bei der Geburt rechtskräftig beschlossen wurde, ist mein exmann solange der rechtliche Vater bis sie rechtskräftig beschlossen wurde. Das kam vom juristischer Seite. Selbst bei Anerkennung aller Beteiligten. O.o War das eine Falschauskunft? Weil völlig Banane ist das aufjedenfall. Allerdings sind diese Gesetze teilweise wirklich gefühlt aus dem Mittelalter, weshalb es mich nicht wundern, dass sowas tatsächlich noch angewandt wird.
Die Gesetze sind modern genug für 2020.
Wie ein bereit stehendendes Klavier, man muss nur noch spielen können.
Ja, Dein Exmann wäre dann leider der Vater wenn die Scheidung nicht durch wäre. Und ja, ich habe damit auch Erfahrungen gemacht. Bei uns hat zum Glück kurz vor knapp noch alles geklappt. Und das obwohl mein Exmann das Scheidungsverfahren absichtlich hinausgezögert hat, um Vater des Kindes zu werden. Er hat gerichtlich eingeforderte und erwartete Papiere absichtlich nicht eingereicht. Die Phase war für uns auch sehr stressig, schlimm und traurig. Teile dem Gericht die Dringlichkeit mit. Dass das Kind nicht von ihm ist und von daher schnellstmöglich geschieden werden sollte, damit das Kind auch den richtigen Vater erhält-Im Sinne des Kindes. Und im Sinne des leiblichen Vaters und Dir der Mutter. Für Dich ist das eine totale Zumutung. Die Vaterschaftsanerkennung solltet ihr schnellstmöglich machen lassen und mit einreichen. Es ist oftmals so, dass die Gerichte dann per Eilverfahren scheiden. Viel Glück & alles Gute!
Hallöchen,
ich habe letztes Jahr das gleiche durch.
Mein Sohn kam letztes Jahr im Juli zur Welt und die Scheidung war erst im Dezember rechtskräftig.
So lang ist dein Ex leider wirklich rechtlich gesehen der Vater.
Ist leider ärgerlich, da du ihn leider auch für die Anmeldung brauchst.
War bei mir jedenfalls so.
Mein Vorteil war, dass ich mich mit meinem Ex gut verstehe und wir so gut, Hand in Hand gearbeitet haben:
Wenn alle Stricke reißen, gibt es aber immer noch Wege.
Die Ämter haben für alles ne Lösung, zum Glück, am besten mal fragen.
Ist nur manchmal etwas umständlich und halt ärgerlich.
Ich drück dir die Daumen, dass du alles noch schnell und mit wenigen Problem erledigen kannst.
Eine Ehe ist heutzutage sowieso überflüssig und die Besserstellung von Ehegemeinschaften verstößt m.M.n. gegen die Gleichberechtigung.Von dem Trennungsjahr mal abgesehen, wenn man sich trennen will, dann will man es auch und da hat für mich keine staatliche Institution mitzureden.
Ich kann dir nur raten, nicht mehr zu heiraten.
Alles Gute.
Hallo.
Mir ist das auch passiert. Unser Sohn wurde geboren, da war ich leider noch nicht geschieden. Mein Partner und ich haben die Vaterschaftsanerkennung beim Amt (Dort, wo die Geburtsurkunde ausgestellt wird) beantragt. Natürlich musste mein Ex dem zustimmen. Er wollte aber erst nicht, da er mir eins auswischen wollte. Somit verweigerte er es. Ich habe ihn dann etwas aufgeklärt und gesagt, dass er dann für den Unterhalt eben aufkommen muss, da er ja der Vater sein möchte. Das lag ihm dann doch sehr bitter im Magen. Somit hat er im Vorfeld (vor der Scheidung) schon dem zugestimmt. Damit ist man dann auch schon abgesichert, da es beim Amt eben hinterlegt wurde. Und dann mit Rechtskraft der Scheidung wurde die Geburtsurkunde umgeschrieben bzw. neu ausgestellt (mit dem richtigen Vater).
LG