Trennung was passiert nun, ich brauche dringend Hilfe!!!!

Hallo,

mein Freund und ich haben uns nun getrennt. Jetzt geht es um das Mobilar und natürlich ums Geld. Wir waren nicht verheiratet, haben einen 1,5 Jahre alten Sohn.

Mein Vater hatte uns zu <Beginn des Jahres eine Küche, ein wohnzimmer und das Wohnzimmer gekauft. Es war zwar eine Schenkung aber schließlich hat mein Vater es gezahlt. Das Auto hatte ich auch in die Beziehung mit eingebracht und habe es schon auf meinen Namen umgemeldet.

Er hat einen Bausparvertrag in einem wert von 800€ , ein Motorrad in wert von 1100€ und erhält eine Kaution in Höhe von 800€ zurück.Muss er mir davon was abgeben oder kann er es behalten( so sagt er es, weil wir ja nicht verheiratet sind und es auf seinen Namen ist)???

Die Möbel, kann er daran kommen, weil es ja nur eine Schenkung war, mein Vater hat auch noch die Belege!!!

Dann hatten wir vor 2 Jahren eine Waschmaschiene von meiner mUtter bekommen, hat er einen anspruch auf die Hälfte, weil dies war ja auch eine Schenkung!!

Er hat wiederum eine Waschmaschine und eine Küche die wir verkauft haben mit in die Beziehung mitgebracht.

Wie sieht die Gütertrennung bei einer normalenBeziehung aus?? Zählt es wie bei einer Ehe??

Habe ich Unterhalteansprüche?Kann ich an seine Konten ran??

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Hm, wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, dies vorab.
Am Besten wäre es ihr könntet euch folgendermaßen einigen:
Jeder bekommt das zurück, was er am Anfang der Beziehung hatte und du zusätzlich die von deinen Eltern geschenkten Sachen, er dafür einen Ausgleich für die Waschmaschine und die Küche.
Für das Kind bekommst du auf jeden Fall Unterhalt, für dich, wenn du Glück hast, bis das Kind drei ist.
Versucht, die Sache mit der Verteilung der Einrichtung unter euch klar zu machen, da spart ihr Anwaltskosten. Wegen des Unterhaltes kannst du ja mal beim Jugendamt nachfragen.

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smily2 schrieb:
Jeder bekommt das zurück, was er am Anfang der Beziehung hatte und du zusätzlich die von deinen Eltern geschenkten Sachen, er dafür einen Ausgleich für die Waschmaschine und die Küche.

mikuhase meint:
Richtig. Das wäre ein möglicher Weg, wenn einer der beiden die Sachen behalten will. Einer übernimmt die Sachen und zahlt den anderen in Höhe der Hälfte des Wertes der Sachen aus.

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sandy05 fragte:
Wie sieht die Gütertrennung bei einer normalenBeziehung aus??

mikuhase meint:
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Normalerweise ist zunächst einmal zu fragen, in wessen Eigentum die Sachen stehen. Dies erlaubt eine gewisse Zuordnung. Verzwickt wird es bei solchen Sachen, die gemeinsam genutzt werden.

- Die Eigentumsverhältnisse am Auto sind wohl klar, auch wenn es gemeinsam genutzt worden sein sollte.

- Die Küche, das Mobiliar und die Waschmaschine sind Schenkungen an Euch gewesen, was sich darin dokumentiert, daß sie für die gemeinsam genutzte Wohnung vorgesehen waren. Vater und Mutter haben daran keinerlei Eigentum mehr. Da helfen Kaufbelege herzlich wenig. Meiner Ansicht nach finden die Regelungen über die Gesellschaft iSv § 705 BGB (mit guten Gründen) entsprechende Anwendung. Sofern keine Einigung darüber zwischen Euch erzielt wird, wer was bekommen soll: Verkauf auf dem freien Markt (Haushaltsauflösung) und hälftige Teilung des Erlöses.

- Hinsichtlich des Bausparvertrages ist wohl anzunehmen, daß ausschließlich er Vertragspartei ist. Folglich ist ausschließlich er aus diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet.

- Das Motorrad gehört ihm (genauso wie Dir das Auto gehört). Es steht in seinem Eigentum. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

- Ohne nähere Angaben wird wohl davon auszugehen sein, daß ihm die in Rede stehende Kaution zusteht. Aus welchem Grund leitest Du für Dich Rechte daran her?

sandy05 fragte:
Habe ich Unterhalteansprüche?

mikuhase meint:
Kommt drauf an, bei wem das Kind lebt.

sandy05 fragte:
Kann ich an seine Konten ran??

mikuhase meint:
Das mit Sicherheit nicht.

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Möbel, Waschmaschine, Auto usw. ist alles Deins. Dein Papa hat die Sachen bestimmt Dir geschenkt, oder?

Motorad, Bausparer, Kaution ist seins.

Setz ein entsprechendes Schreiben auf (Titel Vertrag über Aufteilung des Hausrats) und lass ihn das unterschreiben. Sicher ist sicher.

An seine Konten kannst Du nicht. Du hast Unterhaltsansprüche: für das Kind sowieso und für Dich mindestens bis Kind 3 Jahre alt ist, es gibt aber Urteile, dass länger gezahlt werden muss.

Beantrage umgehend ALG2 und such Dir eine versierte Anwältin, die Deine Ansprüche durchsetzt.

Hattest Du alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht?

Gruß

Manavgat

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unabhängig von Gesäusel wie Fairness usw. Vergiß es!

Denke daran: Du hast das Kind. Du musst Eure Ressourcen schützen. Du wirst auf Jahre keine Gelegenheit haben, irgendetwas anzuschaffen.

und nein! Du wirst natürlich nichts an ihn zahlen - wovon auch!

Gruß

Manavgat

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manavgat schrieb:
Möbel, Waschmaschine, Auto usw. ist alles Deins. Dein Papa hat die Sachen bestimmt Dir geschenkt, oder?

mikuhase meint:
Die Küche und das Wohnzimmer-Mobiliar waren -wie wir erfahren haben- für die Wohnung bestimmt, in der beide gemeinsam gewohnt haben. Aus diesen Umständen ergibt sich, daß diese Sachen zur gemeinsamen Nutzung dienen sollten und mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit auch gedient haben. Sie müßte schon konkret beweisen können, daß eine solche Vermutung unzutreffend ist, denn es ist sicherlich lebensfremd anzunehmen, daß Küche und Wohnzimmer-Mobiliar einzig und allein der Nutzung der Tochter überlassen bleiben sollte.

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Ich erzähl dir mal wie es bei mir war, trotz das ich verheiratet war!

dein kind und du haben anspruch auf die möbel!
denn dein kind braucht frische kleidung, soviel zur waschmaschine!
und sitzen müsst ihr ja auch irgendwo.

ums liebe geld wird immer gestritten, versuch es doch so zu regeln das du die möbel behälst und er halt das geld, du hast ja auch noch das auto und er halt das motorrad.

es zählt nicht wie in einer ehe!
wenn er dir die bude leer räumt haste pech, also klär das im guten mit ihm.

du kannst unterhalt fordern, hat er den unterhaltstitel anerkannt?

gruss jacqi

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Du irrst Dich. Sollte er "die Bude leerräumen" kann sie ihn auf Herausgabe verklagen.

Allerdings ist ihr Freund doch gar nicht das Problem, sondern der Vater.

Gruß

Manavgat

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Naja, sehe ich nicht ganz so ;-) Wenn er die Wohnung ausräumt muss sie ja auch erstmal beweisen, was er mitgenommen hat...das geht wieder vor den Anwalt und das kostet ja auch wieder und das Ganze zieht sich doch ellenlang hin. Also das wäre ich vorsichtig aus Liebe wird schnell Hass und man hat schon Pferde kotzen sehen...das Frauen wie auch Männer die in Trennung waren sich gegenseitig das Geld aus der Tasche klauen, sprich Konten leer räumen und machen kannst du da nicht viel!!!
Habe es selber erlebt, es sei denn du hast lange Zeit Dich mit Gerichten zu befassen und ne Menge Geld....

Klagen...ist ja schon aussichtslos...habe das selber durch und ich war verheiratet.

Naja, Trennungen sind immer schwierig zu beurteilen, die Beiden sollten es versuchen sich friedlich zu einigen.

Jacqi

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