Chancen auf Wechselmodell? Umzug?

Hallo,

ich höre immer wieder, dass man als Mann in Deutschland im Familienrecht die kürzeren Karten zieht. Welche Chancen hat man, gegen den Willen der Frau, das Wechselmodell durchzubringen?

Und würdet ihr der Frau und dem Kind hinterher ziehen? Nicht um es der Frau einfach zu machen, sondern dem Kind zuliebe? In meinem Umfeld sind die Fronten leider so verhärtet, dass mir alle Freunde, mit denen ich gesprochen habe, davon abraten und meinen, ich solle darauf bestehen, dass sie zurückkommen.

Bitte um Einschätzungen.

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so sehe ich das nicht! deine Frau ist ohne Zustimmung weggezogen? ich würde auf Rückzug klagen,.
Hast du erlaubt, dass sie die Kinder mitnimmt, ist es im JA geregelt, falls nicht ist es Kindesentzug, strafrechtlich verfolgbar!
Ich würde dir raten, dich an Väteraufbruch eV zu wenden, die helfe dir.

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Danke für deine Antwort. Den Verein kannte ich nicht und werde den Tipp befolgen.

Ganz so war es nicht. Im August ist meine Frau mit unserem gemeinsamen Sohn zu ihrer Mutter gefahren, weil sie Abstand brauchte. Damit war ich einverstanden, auch wenn ich nicht damit gerechnet habe, dass sie so lange weg bleiben. Das Jugendamt war bisher noch gar nicht involviert. Vor zwei Wochen hat sie mir dann eröffnet, dass ich mir einen Anwalt suchen soll, weil sie sich scheiden lässt.

Und bei der Gelegenheit hat sie mir auch gleich mitgeteilt, dass sie mit unserem Sohn bei ihrer Familie bleiben wird. Sie habe dort schon einen Job gefunden und eine Wohnung in Aussicht. Ich dürfe unser Kind regelmäßig sehen.

Außerdem hat sie unseren Sohn hier vom Kindergarten abgemeldet, ohne das vorher mit mir abzusprechen.

Das größte Problem ist die Entfernung von 430 km. Keine Strecke, die man mal so eben zurücklegt. Also wäre weder das Wechselmodell möglich (das ich mir wünsche), noch dass ich nachmittags oder am Wochenende mal zwei, drei Stunden etwas mit unserem Kind unternehme (was sie sich wünscht).

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Ich setze bei meiner Antwort mal voraus, dass sie nicht vor dir aus irgendeinem Grund flüchten musste.

Ich würde mir schleunigst einen Anwalt holen. NACH dem Besuch würde ich sie über das Ergebnis informieren. Sie darf mit dem Kind gar nicht so weit weg ziehen. Eigentlich ist das sogar Entführung was sie gerade macht.

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Ich kenn mich bei den rechtlichen Belangen recht wenig aus, da ich bisher nicht auf mein Recht pochen musste.

Auch wenn die Fronten total verhärtet sind, bitte schau was für das Kind am besten ist. Lass es nicht zwischen den Stühlen von Mama und Papa hängen. Es gibt nichts schlimmerers für das Kind.

Wenn es für dich okay (musst nicht extra ein Haus verkaufen, kannst dort genauso arbeiten) ist, der Mutter hinter her zu ziehen um nah bei deinem Kind zu sein, dann ist das auf jeden Fall der bessere Weg als eine Klage.

Wenn du allerdings hinter her ziehst und dann dennoch klagen musst, damit du dein Kind regelmässig siehst, dann würde ich diesen Schritt nicht gehen. Dann kommst du um eine gerichtliche Einigung nicht drum herum und die kannst du auch von deinem heutigen Zuhause anstossen und hast ggf. noch das Thema des "Kindesentzugs" auf deiner Seite.

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Danke für deine Antwort.

Ich gehe davon aus, dass ich unseren Sohn regelmäßig sehen dürfte, aber sie will nicht, dass er zur Hälfte bei mir lebt.

Ich hatte hier einen Job, den ich sehr geliebt habe, aber durch Corona verloren habe. Jetzt habe ich einen Job, für den ich keine Ausbildung bräuchte, und den es auch in jeder anderen Stadt gibt. Langfristig bin ich sowieso auf der Suche nach etwas anderem. Ob hier oder dort wäre nicht das Problem.

Wir haben eine Eigentumswohnung, die zur Hälfte meiner Frau gehört. Das heißt, ich müsste sie wahrscheinlich auszahlen. Könnte ich mir nicht leisten und der Kredit ist noch nicht mal ganz abbezahlt. Also müsste ich mir auch hier eine neue Wohnung suchen.

Was fürs Hierbleiben spricht: Ich kenne dort niemanden, während ich hier viele gute Freunde habe und meine Familie wohnt nur eine halbe Stunde Bahnfahrt entfernt. Außerdem sagen meine Freunde, ich solle es meiner Frau nicht so leicht machen, nachdem sie sich so unfair verhalten hat. Das wäre das falsche Signal.

Aber natürlich möchte ich es unserem Kind so leicht wie möglich machen. Du hast Recht mit deinem zweiten Absatz.

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Ich finde, das klingt nicht nach den schlechtesten Bedingungen für einen Umzug. Aber ich würde vorher auf jeden Fall den Umgang klären und mich nicht auf die Aussage deiner Ex-Frau verlassen, dass du euer Kind „regelmäßig“ sehen darfst. Was soll das denn bedeuten? Jeden zweiten Samstagnachmittag für zwei Stunden wäre auch regelmäßig, aber bestimmt nicht in deinem Sinne, wenn du das Wechselmodell anstrebst.

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Ein wechselmodell funktioniert nur wenn die Kommunikation zwischen den Eltern zu 100% klappt. Im Streit funktioniert das nicht und geht zu Lasten des Kindes. Solange ihr euch nicht vertragt hat das wechselmodell keine Chance. Dann kläre erst mal die Sache mit dem Wohnort und ein anständiges umgangsmodell. Wenn das alles geklärt ist,der Umgang gut funktioniert und ihr ohne Streit kommunizieren könnt, DANN könnt ihr GEMEINSAM das wechselmodell anpeilen.

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Also würdest du mir raten, dorthin zu ziehen mit der Hoffnung, dass wir irgendwann das Wechselmodell einführen?

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Ich würde Dir das auf keinen Fall raten. Du brichst alle Zelte ab und bist dann alleine in einer neuen Umgebung, ohne dass Du überhaupt die Gewissheit hast, dass Deine Frau das Wechselmodell zulassen würde.

Wenn Deine Frau in ein paar Monaten einen neuen Partner am anderen Ende Deutschlands findet und dorthin ziehen möchte, ziehst Du ihr dann wieder hinterher? Du musst ihr Grenzen setzen, denn ihr Verhalten ist rechtswidrig und es ist auch Dein Kind und nicht nur ihres.

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Grundsätzlich sollte bei einer Trennung das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Und dann macht man auch solche Sachen, wie für das Kind umziehen. Leider klingt es nicht so, als ob deine Ex an einer friedlichen Lösung interessiert ist. Einfach ohne Ansprache aus den Kindergarten abmelden geht gar nicht. Da würde ich mit den Kindergarten sprechen, wie das ohne deine Zustimmung ging. Du hast deiner Ex den großen Vorteil gegenüber, dass du deinem Kind sein gewohntes Umfeld bieten kannst. Gerichte entschieden nicht mehr einfach nur für die Mutter, sondern was für das Kind am besten ist und da die Mutter oft die größere Kontaktperson ist, ist es dann die Mutter, die mehr Rechte bekommt. Lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten. Und wenn du zulange wartest, ist das Kind in der neuen "Heimat" besser zu Hause als bei dir. Ihr würde ich es auch zu trauen, dass wenn du ihr einfach so hinterher ziehst, sie morgen spontan ins Ausland auswandert. Also wenn du umziehst dann nur mit rechtlicher Grundlage.
Und wenn es auch ihre Wohnung ist, muss sie dafür weiterhin zahlen, auch wenn sie ausgezogen ist, solange mit dem Kind nichts geklärt ist, würde ich da nicht entgegen kommen. Gerade das Ablösen des Kredites kann sehr teuer werden (die Banken verlangen da gerade mehr für als die Zinsen, die sie eigentlich bekommen würden).

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Danke für deine Antwort.

Das Umfeld ist ein guter Punkt und auch dass nach einer gewissen Zeit die Gewöhnung an die neue Heimat als Argument angeführt werden könnte.

Ich finde auch, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle stehen muss. Es kann ja nichts dafür, wenn sich die Eltern nicht mehr verstehen.

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Sorry, aber ich verstehe vielleicht etwas hier nicht - die Mutter des Kindes zieht ohne dein Einverständnis irgendwo hin, meldet das Kind wohl heimlich und ohne deine Unterschrift im Kindergarten ab.

Und anstatt mit Hilfe eines Anwalts sofort eine einstweilige Verfügung und Rückführung des Kindes einzuleiten ... fragst du in Foren nach Rat und träumst von einem Wechselmodell.

Tut mir leid, aber das ist völlig naiv.

Wer so eigenmächtig handelt und einfach umzieht, mit dem kannst du ein Wechselmodell aber vergessen.

Ich glaube dir sind die Rechtsfolgen nicht klar oder du bist völlig naiv.
Wenn das Kind am neuen Wohnort erstmal eine Weile ist, hast du keine Chance mehr auch nicht gerichtlich dass es zurück kommt. Die Alltagssorge über Entscheidungen hat dann deine Ex und wenn sie nochmals ans Ende von Deutschland ziehen will, kannst du nichts dagegen tun.

Der Frau gehört mal der Kopf gewaschen. Find ich unfassbar.

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Hallo,

bei sowas würde ich mich immer fragen, geht es um
a) das Wohl des Kindes, oder
b) der Ex eins auszuwischen, oder
c) mein eigenes Wohl

Wenn man sich das genau anguckt, weiß man, was das Beste wäre.

Klar kann man vor Gericht ziehen und bis aufs Blut kämpfen. Tut das dem Kind gut? Vermutlich nicht.
Man kann auch auf Biegen und Brechen versuchen, ein WM durchzudrücken, obwohl ein Elternteil strikt dagegen ist. Ob das dem Kind gut tun wird? Einem Kindergartenkind?

Studien zeigen, daß Kinder unter 7 Jahren eher unter einem WM leiden. Ab 7 Jahren kann es einem Kind gut tun, sofern die Eltern sich da einig sind. Darum bin ich ein großer Gegner davon, ein WM gerade bei einem kleineren Kind durchzudrücken. Ich würde mich schon fragen, warum man das möchte. Evtl. Punkt c)?

Was ich tun würde:
- den Wohnort wechseln und in die Nähe vom Kind ziehen
- mit der Mutter absprechen, daß möglichst viel Umgang möglich ist, eher ohne Übernachtung, sondern einfach so, tagsüber; ich vermute schwer, daß die Mutter da gar kein Problem mit hätte
- langfristig gucken, ob ein WM eine Möglichkeit ist, wenn das Kind älter ist (ab 7 Jahren aufwärts)

Im Übrigen sind auch genannte Väterrechtsbewegungen nicht am Kindeswohl orientiert, sondern an Punkt c).

Was bei einem Krieg vor Gericht rauskommt, weiß vorher keiner. Ganz sicher aber hasst man sich hinterher. Vielleicht bekommt die Mutter Recht, weil der Umzug dem Kindeswohl entspricht, bzw ein Rückzug dem nicht mehr entspricht. Vielleicht muß sie mit Kind zurück ziehen (wie dann wohl Euer Umgang miteinander aussehen wird...?). Daß das Kind komplett zu Dir kommt, mag auch noch möglich sein. Aber tut das dem Kind dann gut, von seiner Hauptbezugsperson rigoros getrennt zu werden?

Alles Punkte, die man sich sehr ernsthaft überlegen sollte.

Verband alleinerziehender Väter und Mütter:
https://www.vamv.de/positionen/themen/kindschaftsrecht/wechselmodell/

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Dein Beitrag macht ja schon in den ersten beiden Absätzen keinen Sinn.
Das impliziert ja, jedes Mal bei der Ex nachzugeben weil es geht ja ums Kindeswohl (und sonst denkt Mann ja automatisch nur an sich oder möchte ihr eins auswischen). Völlig absurd.

Ich bin immer wieder fassungslos wie das Etikett Kindeswohl für so Vieles als Ausrede herhalten darf.

Mal das Wechselmodell ganz außen vor gelassen, denn darum geht es in erster Linie gar nicht:
Es ist strafrechtlich verfolgbar einfach Mal ohne Zustimmung des Vaters umzuziehen. Wir reden hier also von der kompletten Missachtung der elterlichen Rechte auf einer Seite. Und die andere Seite der Eltern (der Vater) soll dann bitte schön zu allem ja und Amen sagen?
Auf das Recht der Mitsprache des Vaters zu bestehen, ist nicht "eins auswischen". Das sind elementare Entscheidungen, die Mutter darf diese per Gesetz schon nicht allein treffen.

400 Kilometer in eine Richtung zu fahren, geht mit Sicherheit auf die Dauer zu Lasten der Vater Kind Bindung. Ein Leben auf der Autobahn und kaum Quality Time im Sinne des Umgangs.
Für so einen kleinen Knirps, ist diese Entfernung nicht zumutbar.
Da geht man pädagogisch von einem Umgangsmodell aus, das "öfter aber kürzer" ist. Für ein Kind U7 sind schon alle zwei Wochen viel zu lange. Und die Bindung leidet darunter dann enorm.

Zumal der Umgang dann ja bei KM zu Hause stattfinden müsste. Oder in einem Hotel. Alles Erschwernisse die auf Dauer Zeit, Geld und die unbefangene Zeit mit dem Vater kosten. Wie soll man sich das bitte für die nächsten 10 Jahre vorstellen?

Unfassbar kurzsichtig und dumm dieser Kommentar.

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Danke! Ich finde den Kommentar auch unglaublich und, lieber TE, bitte nimm dir davon rein gar nichts zu Herzen.

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Hallo,

mmh...ich habe mir jetzt alle Antworten bzw. Meinungen durchgelesen. Mir ist aufgefallen, das Alle Tipps oder Ratschläge dem TE geben. Aber keiner hinterfrägt einmal, warum es zur Handlung der bald Ex-Frau kam bzw. was der Auslöser war.

Frage an den TE:

Was ist tatsächlich vorgefallen, dass so eine Reaktion der Frau kommt?

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Hallo, ich habe vor 2,5 Jahren selbst eine sehr schwere Trennung durchgemacht. Bei uns war Polizei und Jugendamt direkt involviert, da derzeit Vater mir das Kind nicht mehr zurück geben wollte.
Prinzipiell darf deine Frau in der Nähe umziehen, solange der Weg für dich machbar ist. Das ist bei der Entfernung sicher nicht der Fall. Da solltest du du dringend das Jugendamt mit an Bord holen. Zum anderen darf sie euer Kind an dem neuen Wohnort ohne deine Zustimmung gar nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Da gibt es schon das nächste Problem. Mein ex musste mir damals was ausfüllen, dass unsere Tochter ihren Hauptwohnsitz bei mir hat. Eine kindsentführung sehe ich hier nicht, da sie dir das Kind nicht vorenthält und du es ja besuchen darfst. Gerichtlich würde es dir sicherlich zu Gute kommen, dass sie das alles ohne dein Einverständnis gemacht hat.
Ich sage dir aber auch ehrlich das ich kein Fan vom wechselmodell bin. Für die Kinder ist es eine strapaze jede Woche die Sachen zu packen. Und wie meine Vorredner schon gesagt haben ist Kommunikation das A und O. Die Väter haben heute gute Möglichkeiten das vor Gericht durch zu kriegen. Allerdings wird auch dein Kind dann vor Gericht befragt werden. Meine Tochter war 5 und wurde auch befragt. Bei uns ging es nur noch vor Gericht, da auch Gewalt und Stalking im spiel waren.
Das Jugendamt ist hier tatsächlich die erste Anlauf Stelle! Die beraten dich auch rechtlich. Ob es hier sinnvoll ist eine umgangsregelung über Anwalt und Gericht zu klären, sollte dir ein Anwalt sagen können. Über Gericht könnte auch geklärt werden, wer dann die Kosten für Fahrt etc tragen muss. Häufig ist es so, dass bei so einer Entfernung dem Vater dann mehr Ferien zugesprochen werden um die verlorene Zeit aufholen zu können.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe das ihr euch friedlich einigen könnt. Hinterher ziehen würde sie glaub ich nur noch mehr von dir weg treiben. Wenn du das aber planst, solltest du das vorher mit ihrer kommunizieren, damit sie sich darauf vorbereiten kann.