Trennung , Kinder beim Vater

Hallo, wir waren 20 Jahre zusammen , 18 verheiratet Trennung erfolgte Anfang Dezember.
Die Kinder sind 13 und 17 und sind nach meinem Auszug beim Vater geblieben.
Müssen wir die Betreuung irgendwo fest legen lassen oder reicht es wenn wir uns einig sind?
Die Kinder sind ja alt genug um das selbst zu entscheiden, zumindest wenn keiner von uns Eltern da ein Problem sieht oder Nachteile hat.
Unser Anwalt meinte das interessiert den Richter nicht wenn wir zu Protokoll geben dass die Betreuung geregelt ist.
Ich zahle Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und die Kinder kommen zu mir wenn es passt also keine festen Regelungen bezüglich Wochenenden oder Ferien.
Der Große macht eine Ausbildung und ist unter der Woche nicht zu Hause.
Ach so, vielleicht noch wichtig, ich war immer der Hauptverdiener, da ich einfach den besser bezahlten Beruf habe und hatte, obwohl wir beide immer Vollzeit gearbeitet haben.
Mein Mann hatte dafür die familienfreundlicheren Arbeitszeiten.
Also, muss der Umgang gerichtlich oder übers Jugendamt geregelt werden auch wenn alle sich einig sind?
Muss man den Unterhalt festlegen lassen dur h einen gerichtlichen Titel oder reicht die Tatsache dass ich zahle was ich zahlen muss?

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Hallo,
bei der Scheidung werden die Kinder mit erwähnt. Es reicht allerdings, wenn ihr zum Jugendamt geht und den Unterhalt berechnen und beurkunden lasst. Die Urkunden sind bei uns Voraussetzung für die Scheidung gewesen. Der Umgang ist euch überlassen.

Einen Titel brauchst du nicht zu unterschreiben. Zum Gericht müsst ihr auch nicht.

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Nein ihr müsst nicht zum Jugendamt. Solange ihr euch einig seid, müssen weder der Aufenthalt noch der Unterhalt der Kinder irgendwo festgehalten oder beurkundet werden.

Wir hatten so ziemlich exakt die gleiche Situation wie ihr und weder im Scheidungsverfahren noch vor Gericht wollte je jemand so etwas sehen.

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du musst gar nichts machen, ihr teilt dem ANwalt mit, das der Verleibt der Kinder beim Vater ist und mach ja keine Unterhaltsurkunde! Du zahlst nach dem Düsseldorfer Modell und alles ist gut!

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Im Scheidungstermin wird nur gefragt, ob Betreuung und Unterhalt geregelt sind. Das müssen Richter, wenn Kinder involviert sind.
Wenn ihr beide ja antwortet, dann wird da nichts weiter verlangt. Ihr müsst weder Jugendamt noch sonst was "belasten" wenn es doch läuft und keine Probleme gibt.

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Danke für die Antworten.
Dann ist es ja einfacher als gedacht.
Für den Großen muss ich gar keinen Unterhalt mehr zahlen, da er selbst genug verdient in der Ausbildung.
Hat mir der Anwalt gestern mitgeteilt.
Er war davon ausgegangen, dass Junior 1 noch zur Schule geht.
D h. Es gibt da wirklich nichts mehr zu regeln.
Ich hatte mir das aufgrund der Scheidungen Im Umfeld viel aufwendiger vorgestellt, da gab es oft jahrelange Auseinandersetzungen wegen allem Möglichen.
Da aber nachehehlicher Unterhalt auch nicht relevant ist, wir keine gemeinsame Immobilie haben und auch auf den Versorgungsausgleich verzichten ( auch das geht), wird das nur noch eine Formsache mit der Scheidung.