Guten Morgen.
Ich mach da jetzt kein Geheimnis draus...
Mein Mann und ich sind getrennt seit Dezember 2020.
Er hat mir bei Auszug gedroht, mein Fahrzeug wegzunehmen, welches speziell auf meine Tochter abgestimmt ist (sie hat eine Behinderung), hat sie die ersten 2 Monate gar nicht genommen und dann immer nur für eine Nacht alle 14 Tage.
Bis heute hat er ein Fahrrad, dass 3500€ gekostet hat und eigentlich mir gehört, weil er der Meinung ist, ich hätte dafür keine Verwendung.
Er holt seine Tochter inzwischen regelmäßiger ab, anbei oft ist es so, dass er sie freitags abends abholt, Samstag früh zu Oma bringt um sechs und um 16uhr wieder dort abholt, weil er samstags ja arbeiten muss... Wo ich mich frage, wieso holt er sie dann
Trauriger ist daran noch, er beschäftigt sich Null mit ihr.
Er setzt sie vor ihr Tablet, sie darf sogar mit Tablet ins Bett, damit sie Ruhe gibt und das wars...
Seine Freundin, welche am Tag meines Auszugs direkt dort eingezogen war, hat ein Alkoholproblem und die beiden streiten jedes Wochenende so laut, daß meine Tochter hysterisch weint und jeden abend, wenn sie da ist, nach mir verlangt.
Oft hat mein Mann dann zu ihr gesagt, ich würde nicht telefonieren wollen, obwohl ich meiner Tochter immer sage, sie darf jederzeit anrufen, Tag wie Nacht...
Unterhalt hat er letztes Jahr fast nie in ganzer Summe und vor allem nie pünktlich bezahlt.
Inzwischen zahlt er zwar die richtige Summe, aber wann er will, teilweise sogar erst im Monat darauf...
Mein (noch) Ehemann wohnt in einer rollstuhlgerechten Wohnung, um die ich nun mehrfach gebeten habe, weil wir hier nicht Rollstuhlgerecht wohnen und das für die kleine nicht tragbar ist, aber damals konnte ich mir die Wohnung nicht leisten.
Er verneint dieses immer wieder, mit dem Argument, die Wohnung wäre so schön, die Lage top und er hat ja so viel Platz.
Er wohnt aber inzwischen wieder alleine und seine Freundin bezieht eine eigene Wohnung, sie sind aber noch immer zusammen.
Als wir uns eine FÖRDERSCHULE angesehen haben, bat ich ihn erneut um die Wohnung, da er von dieser nur 15 min weg wohnt, aber er verneinte erneut.
Unser Fahrweg ist 45 min, mit Fahr Dienst allerdings, und das hat die Schule selbst gesagt, etwa 1 Std bis 1 Std 15.
Dann bot ich ihm an, dass er mit mir das Wechselmodell macht, er 14 Tage, ich 14 Tage die kleine große, aber er sagte SOFORT, das könne er ja nicht, er fange um 6 Uhr morgens an zu arbeiten und Ende um 20uhr (er ist selbstständig).
Auf andere Modelle verneinte er auch sofort.
Lange Rede kurzer Sinn.
Ich habe einen Lebensgefährten, dieser wohnt in 300km Entfernung.
Ich bin regelmäßig da, habe dort jetzt eine barrierefreie Wohnung gefunden, welche wir nächstes Jahr im April beziehen werden.
Damit meine Tochter aber dort eine Förderschule besuchen und damit ihre Einschulung beginnen kann, hat man uns angeboten for die Zeit woanders unterkommen zu können.
Also ziehen wir zum 01.09.2022 dort hin.
Medizinisch ist meine Tochter dort besser versorgt, wie hier, weil die Ärzte sich dort viel besser mit ihrer Erkrankung auskennen.
Ich werde einmal im Monat so oder so Herkommen, weil meine Mutter schwerkrank ist und ich diese auch noch nebenbei pflege, daher wird sich für den Papa eh nichts ändern, außer, dass er einmal im Monat vllt 50% der Strecke übernehmen muss da ich ihm die anderen 50% entgegen komme...
Ich habe ihm das nun alles schriftlich mitgeteilt, weil er meiner Bitte, das wir ein Gespräch führen könnten, nicht nachgekommen ist.
Habe ihm auch gesagt, ich würde mich freuen, wenn du zukünftig dann die Ferien mehr nutzt, da ich auch berufstätig bin, die kleine zu übernehmen, aber da kam nicht viel...
Jetzt ist es so...
Man hat mir gesagt, ich werde eventuell richtig böse Strafe kassieren, weil ich ohne sein Einverständnis umziehe.
Andere wiederum sagen, ja, wenn er vor Gericht geht, stehe ich erst einmal blöd dar, dann wird das Gericht sich aber selbst ein Urteil fällen und entscheiden, wie es weitergeht und es wird immer zum Kindswohl entschieden.
Ich behalte, der Kindsvater weiß nicht, welchen Pflegegrad seine Tochter hat, geschweige denn, welche Merkzeichen im Ausweis...
Jedenfalls wollte ich fragen, ob hier jemand Erfahrungsberichte hat für mich...
Mich nervt das Thema.
Wohnung ist gekündigt und vieles schon im neuen Wohnort.
Meine Anwältin meinte damals, ich soll ruhig wegziehen,...
Das schlimmste was passiert, ist, dass er mich anklagt und wir vor Gericht ziehen müssen
Dabei könnte er dann aber das Sorgerecht verlieren, bei diesen Fakten.
Danke für eure Zeit und eure Informationen
*lang* Umzug 300km weg bei gemeinsamen Sorgerecht
Richtig, das Schlimmste was passieren kann, ist das ihr vor Gericht landet, aber das hättet ihr alles schon machen können und das am besten bevor du die Zelte abbrichst.
Deine Chancen, dass du umziehen darfst stehen sicher gut, aber regel es jetzt noch!
wenn du 300 km weg ziehst zahlst du deinem Partner jeden Besuch beim Kind! Er muss nicht ein
mal 50% übernehmen, das ist komplett dein Problem,auch die Kosten!
Rechtlich darfst du ohne seine Zustimmung 30 km weg, du kannst dein Kind ohne seine Zustimmung weder in der Gemeinde nach inder Schule anmelden.
Das Sorgerecht wird er deswegen sicher nicht verlieren, dass schlimmste was passieren könnte ist, dass der Lebenmittelpunkt des Kindes dem Vater zugesprochen wird! und du Unterhalt zahlst!
und wie Jule schreibt begehst du eine Kindesentziehung strafrechtlich polizeilich verfolgbar! Die Polizei müsste das Kind aus deiner Obhut entfernen und es kann Jahre dauern, bis du es vielleicht wieder bekommst, wenn überhaupt.
Es reicht ein Anruf bei der Polizei
und das alles wege einem neuen Mann, den du wie lange kennst?
Oh, da ist deine Anwältin aber sehr positiv.
Ich frage mich, warum.
Denn für den Umzug so weit entfernt braucht es tatsächlich die Zustimmung des anderen Elternteils und ja, da kann er sonst vor Gericht gehen.
Kläre das unbedingt vorher ab!
Du darfst nicht ohne seine Einwilligung so weit weg ziehen.
Das war eine ganz ganz schlechte Entscheidung von dir, ich würde mich an deiner Stelle schnellstmöglich um eine Lösung bemühen. Du darfst auf keinen Fall einfach dein Kind 300km vom Vater wegnehmen, das gilt als Kindesentführung. Eine 'Geldstrafe' wäre hier das geringste deiner Probleme! Komische Anwältin, die dir zu sowas rät, die würde ich gleich entlassen.
Also deine Aussage stimmt so nicht. (Ja, ich habe auch 2 pflegebedürftige, schwer mehrfachbehinderte Kinder.)
Das Pflegegeld bekommt derjenige der pflegt. Theoretisch bekäme der Vater sogar anteilig Pflegegeld an seinen Umgangstagen. Sei froh, dass die Pflegekasse da noch nicht dahinter gekommen ist, denn offensichtlich hast du bei der Begutachtung nicht wirklich die Wahrheit gesagt, oder? Als reguläre Pflegeperson muß er definitiv eingetragen sein und da kennt er in aller Regel auch den Pflegegrad, denn er wird ja jährlich von der Pflegekasse angeschrieben.
Meinst du die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis? Ich gehe davon aus, dass dein Kind definitiv H hat, was ja den erhöhten Behindertenpauschbetrag, den Pflegepauschbetrag und die Kilometerpauschale zur Folge hat. Die Merkzeichen behältst du nicht. Die hat dein Kind und nicht du. Die werden HÄLFTIG (!) auf dich und den unterhaltszahlenden Vater übertragen. Willst du eine andere Aufteilung, als 50:50 müssen der Vater und du eine übereinstimmende Willenserklärung beim Finanzamt abgeben. Kann es sein, dass eure letzte Steuererklärung noch eine gemeinsame Steuererklärung war und du das deswegen nicht weisst?
Fakten schaffen ist ganz schlecht. Schlimmstenfalls kann es dir auch passieren, dass du das Kind verlierst. Es kommt schon etwas auf den Richter an. Ansonsten hast du schon viel mit deinem Ex durch, nur eben nichts nachweisbares. Er hat gedroht das Fahrzeug wegzunehmen, aber gemacht hat er es letzen Endes nicht. Vor Gericht kann das genauso auch bloß eine Erfindung einer Ex sein, die das Kind unbedingt bei sich haben will und hier auf die Tränendrüse drückt. Euer sonstiges privates Vermögen hat nichts mit dem Kind zu tun. Der Umgang läuft immer regelmäßiger und hat sich eingespielt - also eher ein dickes Plus für den Vater. Wo der Vater das Kind während des Umgangs betreuen läßt und von wem ist nicht dein Problem. Die Oma ist eine enge Verwandte des Kindes und definitiv geeignet. Um es in der Sprache der Pflegeversicherung zu sagen: Sie ist „sittlich verpflichtet“ ihre Enkelin zu pflegen und zu betreuen. BTW sie hat Anspruch auf Verhinderungspflege…
Das Problem der medizinischen Versorgung verstehe ich zwar, aber das ist einfach kein Grund umzuziehen…für keinen Schwerbehinderten. Man zieht zeitweise in die Nähe einer Klinik oder eines Therapiezentrum - ja, aber keinen ganzen Umzug.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr zuvor gemeinsam in der rollstuhlgerechten Wohnung gelebt habt. Du bist dann mit Kind ausgezogen in eine nicht-behindertengerechte Wohnung, weil du dir die alte Wohnung nicht leisten konntest. Dein Mann konnte sie sich leisten und blieb dort wohnen - sicher nicht zuletzt auch wegen der gemeinsamen Tochter, damit sie beim Umgang sich bewegen kann. Du siehst also, man kann jeden deiner Punkte auch anders argumentieren. So wird aus einem fiesen Vater, der sein Kind vernachlässigt, ein liebevoller Vater, der nur das Beste will…und alles beruht auf den gleichen „Fakten“.