Trennung wer darf in Wohnung bleiben

Huhu,

Vielleicht könnt ihr mir helfen

Folgende Situation

Genossenschafts Mietwohnung
Ich bin Mitglied und stehe alleine im Mietvertrag , er musste als Bürge und Ehepartner unterschrieben, ist nirgends namentlich erwähnt.
Es gibt nur einen Zettel was zum ummelden war wo wir alle vier drauf stehen .

Ich möchte das er auszieht ,da ich der Meinung bin ist meine Wohnung.
Er ist der Meinung solange er zahlt hat er das selbe Recht hier zu sein

Was sagt ihr dazu??

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Guten Abend SonneMondSterne,

da nur du im Mietvertrag stehst bist auch nur du diejenige die mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen hat.
Somit hat er keine Rechte in dem Sinne an der Wohnung. Die Bürgschaft dürfte dies nicht betreffen.
Du kannst aber auch mit dem Mietvertrag zu pro familia o.ä. und dich dort beraten lassen, wie du am besten vorzughehen hast.
Alles Gute!

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Tatsächlich hat er Wohnrecht auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Die weitverbreitete Meinung, dass nur der, der im Mietvertrag steht in der Wohnung bleiben darf ist leider falsch. Du kannst ihn aber raus klagen. Besser und billiger wäre es wenn ihr euch einigt. Oder du kündigst die Wohnung. Dann kann entweder die Genossenschaft ihn raus klagen oder ihm einen neuen Mietvertrag schreiben.

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Warum sollte er das haben? Wenn sie nicht verheiratet dind, gilt das nicht!

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Doch, das gilt ab dem Moment wo er mit ihr gemeinsam in der Wohnung lebt und dort gemeldet ist.

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Dein Vertrag, deine Wohnung, dein Hausrecht.

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Das Hausrecht bezieht sich darauf wer Besuch unter welchen Umständen empfangen darf. Der Partner ist aber kein Besuch sondern hat Wohnrecht.

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Hey!

Ruf doch einfach morgen den Vermieter an.

Liebe Grüße
Schoko

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Laienmeinung:
Ich kann mir vorstellen, dass hier von einem Untermietevertrag die Rede ist. Der gilt auch mündlich, wenn du als Mieter deinem Mann erlaubst, einzuziehen.
Demnach musst du ihm offiziell kündigen und ihm eine Frist zum Auszug geben.

https://rechtsberater.de/mietrecht-ratgeber/mietvertrag/untermietvertrag/

Das solltest du prüfen. Aber wie im Text steht: Der Mietvertrag gilt nur zwischen dir und dem Vermieter.

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Ich würde ebenfalls nen Anruf bei der Hausverwaltung empfehlen.
Bzgl. Wohnrecht - kann nur von unseren Genossenschaften berichten, aber dort ist der Erwerb zweier Anteile Voraussetzung fürs Anmieten einer Wohnung. Ich vermute, dass dies auch höher als das Wohnrecht wiegt.

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Wenn sein Argument ist, dass er in der Wohnung bleiben darf, so lange er zahlt, ist es doch ganz einfach.

Im übrigen gehe ich bei vier Personen, die umgemeldet wurden davon aus dass es Kinder gibt. Nach meinem Kenntnisstand bleibt in der Regel das Elternteil in der Wohnung, das auch zukünftig die Kinder vorwiegend betreuen wird.

Rechtssichere Auskünfte gibt es aber: Beim Anwalt!

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Zahlt er nachweislich seinen Anteil an der Miete? Dann kündige ihm schriftlich mit 3 monatiger Frist.
Ein Mietvertrag, auch Untermietvertrag, braucht keine Schriftform und kommt schon alleine durch die monatliche Zahlung der Miete bzw eines Anteils zu Stande.

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Wir haben ein gemeinsames Konto.

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Naja dann zahlt er ja die Miete mit und hat somit einen Untermietvertrag.
Ich hoffe ihr wart heute schon bei der Bank und habt das mit dem Konto geklärt.