Zugewinn - kennt sich wer aus?

Hallo an alle,

kennt sich jemand mit dem Zugewinn aus oder hatte zufällig eine ähnliche Situation?

Zuerst wir haben keinen Ehevertrag (ich könnte mich in den Arsch beißen).

Haus war vor Ehe bereits da, ich stehe alleine im Grundbuch.

Wie wird denn der Wert der Immobilie bei Eheschließung jetzt noch nachgewiesen?
Jetzt ist das Haus ca. 800.000 € wert, laut Kurzbewertung.
Wenn er auf alles besteht, dann habe ich echt Angst dass ich das Haus verliere. Wir haben 2 Kinder. Er hatte keinerlei Anfangsvermögen.

Einen Anwaltstermin habe ich natürlich schon vereinbart aber bis dahin dauert es leider und ich mach mich fast verrückt. Ich kann doch nicht nur wegen des Geldes diese Ehe aufrecht erhalten. Ich bin verzweifelt.

Danke euch.

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Hier antworten bestimmt noch welche, die sich super auskennen, nur ein kurzer Gedanke von mir: Bekannte haben nachträglich eine Art Ehevertrag abgeschlossen, würde dein Mann das machen oder möchte er gerne den Zugewinn haben?

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Keine Angst, du musst dein Haus nicht aufgeben. Es ist dein Eigentum.
Wenn dein Mann in der Ehe nichts Verdient hätte und du aber seid der Eheschließung einen Gewinn von 200.000 Euro gemacht hättest dann müsstest du davon die Hälfte abtreten. Lg

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Gehört zum Zugewinn nicht auch eine eventuelle Wertsteigerung?
Also zum Beispiel war das Haus 200.000€ wert, als die Te und Mann geheiratet haben, würde sie es jetzt verkaufen, könnte sie 300.000€ verlangen- würden die 100.000€ "Gewinn" dann nicht anteilig dem Mann zustehen?

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Ja, genau so ist das. Nur ist das Haus heute wahrscheinlich das Doppelte wert und sie kann es sich nicht leisten, den Zugewinn auszuzahlen und muss es verkaufen. Da wäre ein Ehevertrag wirklich gut gewesen.

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Bin kein Anwalt, hatte aber erst kürzlich mir fachkundigen Rat eingeholt:
In der Tat ist die Wersteigerung des Hauses (also die Differenz zwischen Beginn der Ehe und jetzigen Zeitwert) Teil des Zugewinns und wird hälftig aufgeteilt. Darauf hat er einen Anspruch, diesen Anspruch hast du ihm ganz offiziell zugestanden als du ihn (ohne Ehevertrag) geheiratet hast.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass du mit ihm eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließt. Das ist im Prinzip ein nachträglicher Ehevertrag in dem ihr, abweichend von den gesetzlichen Regelungen, selbst festlegt was mit eurem gemeinsamen Eigentum passieren soll und wie dieses aufgeteilt werden soll. Das geht natürlich nur wenn dein Noch-Ehemann dabei mitmacht und aus "Kulanz" auf seinen Anteil verzichtet. Man kann durchaus darin auch eine andere Vereinbarung finden, z.B. dass man das Haus auf die Kinder überträgt und dafür beide (du und er!) auf das Haus verzichtet. Für so etwas lässt sich die Zustimmung des Vaters meist leichter gewinnen als einfach auf seine Hälfte zu verzichten - das Haus bleibt dann trotzdem erhalten und gehört den aufwachsenden Kinder (wird natürlich vom erziehenden Elternteil verwaltet bis zur Volljährigkeit).

Dein Anwalt wird dir sicher mehr sagen können.

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So haben wir es auch gemacht und den Zugewinn nachträglich ausgeschlossen. Dafür habe ich auf den Rentenausgleich verzichtet und verzichte auf einen Teil des Trennungsunterhaltes (was aber wischiwaschi ist, weil das kann man zwar festlegen, das ist aber nicht rechtlich bindend.) Also unser Deal war: "du versuchst gar nicht erst an Geld wegen des Hauses zu kommen, dafür zieh ich dir unterhaltstechnisch nicht die Hosen aus" . Ich hab nach dem Notartermin 3 Kreuze gemacht 😅

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So haben wir es auch gemacht und den Zugewinn nachträglich ausgeschlossen. Dafür habe ich auf den Rentenausgleich verzichtet und verzichte auf einen Teil des Trennungsunterhaltes (was aber wischiwaschi ist, weil das kann man zwar festlegen, das ist aber nicht rechtlich bindend.) Also unser Deal war: "du versuchst gar nicht erst an Geld wegen des Hauses zu kommen, dafür zieh ich dir unterhaltstechnisch nicht die Hosen aus" . Ich hab nach dem Notartermin 3 Kreuze gemacht 😅

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Ja der Wert des Hauses wird mit reingenommen. Wenn du zB noch ein Darlehen abbezahlst schmälert Es ebenfalls den Wert.
Ich finde 800.000 aber ganz schön viel, was war das denn für ein Gutachten? Ich musste auch vor kurzem den Wert ermitteln lassen und habe ein Kurzgutachten erstellen lassen, dort war das eigentliche Haus nicht so viel Wert sondern der Grund. Wert aus dem Gutachten 400.000, Wert lt Makler 600.000 (und wurde mir auch geboten).
Im Endeffekt muss man gleiches mit gleichem vergleichen. Man kann nicht ein Gutachten stand heute, das auf einen potenziellen Martkwert abzielt, mit einem m2 Preis von vor X Jahren vergleichen.

Ich habe auch keinen Ehevertrag wegen der Immobilie abgeschlossen (bewusst), ich sehe es so dass mein Mann den Kredit mit mir abzahlt obwohl ich im Grundbuch alleine stehe und er auch alle Reparaturen usw zukünftig mit tragen wird. Also nicht ein „er zahlt mir Miete und ich muss schauen wie ich große Reparaturen stemme“. Sollte bei einer Scheidung tatsächlich ein Mehrwert raus kommen finde ich hat er einen Anteil daran verdient. Wir haben vorab gesprochen und beschlossen wenn es dazu kommen sollte, wird das Haus auf das Kind übertragen oder wir verkaufen es.

Ich kann verstehen, dass du das Haus nicht verlieren willst. Dein Mann muss dir ja nichts schenken aber fair wäre, wenn ihr eine Lösung findet in der du nicht das Haus verlierst. Vor allem wenn er wirklich nur Nutzer war und kein Darlehen bzw größere Reparaturen in dem Zeitraum waren.

In ein paar Jahren kann die Immobilie schon wieder viel weniger Wert sein, daher lass dich lieber von einem Anwalt gut beraten.

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Ich habe überhaupt keine Ahnung, aber müssten er eigentlich im Nachhinein eine Miete zahlen, wenn er sozusagen jahrelang gratis gewohnt hat? Die dann abgezogen wird?

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Hallo,

klares Nein!
Das vor der Ehe gehörende Haus fällt nicht in den Zugewinn!
Lediglich, wenn es in der Ehe aufwendig modernisiert oder durch Anbau erweitert worden ist, ändert sich das.
Ansonsten ist die allgemeine Wertsteigerung deiner Immobilie während der Ehe nicht das Glück deines Ex.

Ich verstehe die anderslautenden Aussagen hier nicht.

Allerdings heißt das natürlich nicht, dass der gegnerische Anwalt nicht genau das versuchen wird mit dem Zugewinn des Hauses.
Aber da gilt: Fordern darf die Gegenseite alles. Es obliegt deiner AnwältIn dem zu widersprechen.
Aber die Rechtslage ist da eindeutig!


Grüße
BauBarBr

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Darf ich dir eine Nachricht senden?

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Hast du einen Link, der deine Aussage bestätigt?
Lediglich Erbe fällt nicht in den Zugewinn.