Welches Kontaktrecht bei der der nachfolgenden Trennungskonstellation?

Mann A und Frau B haben ein Kind C und sind verheiratet.
Frau B hat eine Affäre und bricht mit A. Sie möchte ihr Leben neustarten.
A und B wohnen gemeinsam mit C in einem Miethaus. Sie haben sich bereits über die finanziellen Aspekte der Trennung geeinigt. A bleibt im Haus. B nimmt sich eine Wohnung. Und das Kind soll bei Frau B bleiben.

Frau B wünscht ein minimales Kontaktrecht, da sie Mann A überhaupt nicht mehr mag

Die Beziehung der beiden zu Kind C kann folgendermaßen beschrieben werden:

Mann A: Er hat ein sehr inniges Verhältnis zu seinem Kind. Hat einen Teilzeit-Job und hat flexible Arbeitszeiten. Er war 1 Jahr in Karenz und anschließend aufgrund der Selbstständigkeit seiner Frau viel mit dem Kind unterwegs, da sie meistens von ihm abgeholt wurde. Er liebt sein Kind und leidet darunter, dass er sein Kind bald nicht mehr jeden Tag sehen wird. In den letzten Monaten der Trennung, sucht das Kind sehr stark seine Nähe und will immer wieder von ihm getragen werden. ZB die Treppe hoch oder zum Auto beim Weg in den Kindergarten.
Kind C vertraut A auch öfters Dinge an und fragte zB vor ein paar Tagen warum ihre minderjährigen Cousins bei ihrem Papa wohnen dürfen. Nachfolgend kam als Antwort von A, dass C bei B wohnen soll. Das Kind C antwortete darauf, dass es lieber bei Papa A wohnen möchte. Mann A ist eher ein introvetierter Mensch und mag es sehr gerne häuslich. Er liest gerne und macht sich über viele Dinge Gedanken. zB, dass Kind C sich in den letzten Monaten immer wieder von Mann A entfremdet hat. Dies schiebt Mann A vor allem auf das Verhalten von Frau B, die zB vor dem Kind und Mann den Mann dadurch abwertet, dass sie dem Mann sagt, dass Kind C ihn nicht braucht. Mann A hat einen demokratischen Erziehungsstil und versucht seit klein auf das Kind in der Eigenständigkeit zu fördern.


Frau B: Sie hat auch ein sehr liebevolles Verhältnis zu Kind C. Sie liebt ihr Kind sehr und tritt bei der Trennung sehr dominant auf, da sie mit der Beziehung schon länger abgeschlossen hat. Den Vorschlag, dass das Kind bei Mann A wohnt hat sie mit der Vorbereitung einer Scheidungsklage unterbunden. Auch das Wechselmodell ist für sie nicht akzeptabel. Die Scheidungsklage konnte Mann A nur abwenden indem er darauf einging, dass Kind C bei Frau B bleiben darf.
Frau B will Mann A am liebsten ignorieren. Sie merkt aber, dass es dem Kind überhaupt nicht gut tut und versucht dadurch zumindest freundlich zu Mann A zu sein. Frau B ist sehr sozial und hat auch viele Kontakte zu Freunden.
Sie hat eher einen autoritären Erziehungsstil und hält nichts von der Erzierhung von Mann A. Sie hat vor einigen Tagen Mann A verboten, dass er bei Kind C schläft. Kind C hat damit reagiert, dass es Frau B fragte, ob es nächste Weihnachten bei Mann A verbringen darf. Frau A antwortete darauf, dass Kind C immer Heiligabend bei Frau A verbringen wird.


Welches Kontaktrecht / Besuchsrecht haltet ihr in dieser Konstellation für sinnvoll, damit das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt wird?

Durchaus auch unter der Berücksichtigung, dass Mann A und Frau B keinen Rosenkrieg austragen.

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Meiner Meinung nach sollte sich A mal gerade machen und klare Kante zeigen.
Keine Ahnung was eine Scheidungsklage ist, aber erpressen lassen sollte man sich sicher nicht.
A hätte in Deutschland (in Österreich kenn ich mich nicht aus) große Chancen auf mind. das Wechselmodell. Je nachdem wie alt C ist und das sollte er auch anstreben. Wenn A, B, C noch zusammen wohnen würde ich mir an As Stelle schon 3mal nicht das nächtigen bei C untersagen lassen. Und das sage ich auch aus Kindeswohlsicht. A sollte C durchaus zeigen, dass B nicht gewinnt, nur weil sie dominanter unterwegs ist.

Wehret den Anfängen. Jetzt zum Start den Ganzen ist noch alles offen.

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Hey!

Ich würde dem Mann raten, sich von seiner Ex nicht unterbuttern zu lassen. Ab zum Anwalt und alles zum Thema Unterhalt klären lassen- hat er als Tz-Mann auch Recht darauf?
Dann soll er sich beraten lassen, welche Möglichkeiten des Umgangs der Anwalt realistisch sieht und diese fordern.

Mit Verlaub- so, wie du ihn beschreibst, wirkt er etwas wie ein Würstchen, das sich den Launen der Ex fügt. Ihm sollte klar werden, dass sein Verhalten nun auch maßgeblich dazu beiträgt, wie sich die Ex ihm gegenüber präsentiert und was sie sich rausnimmt. Aktuell scheint sie davon auszugehen, dass sie sich alles leisten kann und er nach ihrer Pfeife tanzt.
Ihm sollte klar sein, dass er eine Verantwortung gegenüber seiner Tochter hat. Bisher war er ihre Hauptbezugsperson, so macht es den Anschein. Und dann soll er zukünftig nur noch minimal Kontakt haben, weil er nun überflüssig ist? Ist ihm klar, was dieser Abbruch mit dem Kind macht?

"dass Mann A und Frau B keinen Rosenkrieg austragen." Weil er sich alles bieten lässt.
"Kein Rosenkrieg" ist gut und schön- aber um welchen Preis?

Liebe Grüße
Schoko

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den beiden vorangegangenen Kommentaren ist nichts hinzuzufügen. Mann A sollte für das kämpfen, was ihm wichtig ist und sich nicht durch Drohungen einschüchtern oder erpressen lassen. So wie Frau B auftritt, wird Mann A im Zweifel bis aufs Letzte ausgesaugt. Emotional und finanziell. Sie wird ggf. nie mit irgendeiner Lösung zufrieden sein, die nicht hupro ihrem Willen entspricht, Mann A wird über viele Jahre leiden und vielleicht sogar die Entfremdung seines Kidnes ertragen müssen. Er muss sich klar positionieren und sicht nicht zur Minna machen lassen. wäre interessant zu wissen, wie alt Kind C ist...Grundsätzlich kann ein Wechselmodell auch angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl zuträglich ist....alles wird gut...nur eben nicht von allein ;-)

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Karenz klingt nach Österreich, oder?

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Also bist Du Mann A. Wieso hast Du so Schiss vor der Scheidungsklage? Weil damit die Einigung bezüglich des Hauses obsolet wird? Dann wirst Du Dich entscheiden müssen, was Dir wichtiger ist: Der Umgang mit Deinem Kind oder materielle Güter.

Grüsse
BiDi

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Also generell, so wie Du schreibst, bist Du Mann A. Mann A ist der Held, Frau B ist tendenziell böse. Die Sichtweise ist vermutlich sehr einseitig geprägt.

Unabhängig davon wäre das Alter des Kindes extrem wichtig bei all diesen Details. Nur damit kann man genaueres sagen.

Wie weit entfernt wird B wohnen?

A muß davon ausgehen, dass C auch bzgl. B Trennungsängste hat, dass A das aber nicht mitbekommt. Jedes Kind landet in so einem Fall in einem Loyalitätskonflikt, es will beide Eltern nicht verlieren.

Ich weiß nicht, was in Österreich üblich ist.

Minimum wird sein, jedes 2. Wochenende + 1 Tag unter der Woche.
Jeden Tag sehen wird keine Option sein. Der Wunsch ist verständlich, für beide Eltern. Aber da sie nicht mehr gemeinsam leben, geht das nicht.
Klar kann A auch klagen, das Kind ganz zu sich zu bekommen. Was auch immer diese Scheidungsklage bedeutet. A sollte sich aber bewusst ein, dass so eine Klage auch nach hinten losgehen kann. Und dass das Kind evtl. eben doch nicht nur A toll findet, sondern beide Eltern.

Ihr müßt Euch einigen. Findet einen Kompromiss. Jeden Tag sehen ist leider keiner. Erweiterter Umgang? Jedes 2. Wochenende Fr-Mo, dazu ein Tag in der anderen Woche? Sowas?

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Kind C ist 6 Jahre alt. Und Frau B wird 500 Meter entfernt wohnen.

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Tut mir leid, wenn ich mich als Held beschrieben habe. Kein Mensch ist nur gut oder böse. Ich halte auch Frau B nicht für böse, sondern einzig für egoistisch. Natürlich bin auch ich egoistisch. Vom Charakter bin ich jedoch schon jemand, der sehr leicht nachgibt und dies auch in meinen zwischenmenschlichen Beziehungen so mache.