Hi liebe Leute,
ich bräuchte euren Rat zu einer Geldgeschichte.
Meine Ex-Partnerin und ich hatten ausgemacht, dass wir uns ab Geburt jeweils hälftig um die Betreuung unseres Kindes kümmern - und es auch so umgesetzt.
In der anderen Hälfte habe ich selbstständig gearbeitet und meine Partnerin ein Teilzeitstudium gemacht.
Wir hatten damit insgesamt 1500-1600€ netto durch mein Einkommen zum leben.
Das hat gereicht, um die Wohnung zu zahlen, Verpflegung, sonstige Kosten. Weil wir nicht verheiratet waren, musste die KM ihre Krankenversicherung zahlen. Weil es dann zu knapp wurde, hatte sie sich dazu entschieden einen Studienkredit aufzunehmen. Für mich hat das Sinn ergeben und ich war auch bereit, sie so viel wie möglich querzufinanzieren. Für den Kredit bin ich auch Bürge.
Man muss dazu sagen, unser Kind kam 'ungeplant' und sie war schon immatrikuliert. Dh. es war schon eine echt schwierige Situation für sie, das Studium zu finanzieren.
Jetzt kommt der Konfliktpunkt: sie schrieb mir, sie ist nicht bereit alleine den Kredit zurückzuzahlen und behauptet nun
rechtlich wäre ich über die Zeit, in der wir eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben, auch für ihren Lebensunterhalt verantwortlich gewesen.
Ich soll dementsprechend die Hälfte des Kredits (ca. 5000€) für die Zeit in der wir zusammengelebt haben zurückzahlen.
Ich sage erstmal nicht wie ich dazu stehe, aber das könnt ihr euch sicher denken
Bin gespannt wie ihr die Situation seht. Hat sie einen Punkt, ist es fair, ihren Kredit mitzuzahlen? Oder habe ich mit hälftiger Betreuung und meinem Einkommen schon einen genügenden Beitrag geleistet.
Danke!!
Studienkredit der Ex anteilig zurückzahlen?
Hallo!
Rechtlich - keine Ahnung.
Moralisch - ich gehe davon aus, dass du wirklich 50/50 geleistet hast, und finde trotzdem, dass du was dazu geben kannst.
Anderseits profitiert sie und nicht du durch das Studium.
Jetzt ist es so, dass das Kind vermutlich noch keine 18 ist, du also noch einige Jahre intensiven Kontakt zur Kindsmutter haben werden musst. Also ließe ich ihr zumindest einen Teilsieg und beteiligte mich, zumal es um eine überschaubare Summe geht. Kämpfen würde ich für wichtige Sachen.
Meine Antwort wäre also in der Art:
"Liebe Mareike, ich erinnere daran, dass ich in unserer Zeit nicht nur die Betreuung übernommen habe, damit du studieren konntest sondern auch mein komplettes Einkommen für uns ausgegeben habe. Weiter profitierst nur du durch das Studium. Darum finde ich 50% nicht fair. Ich möchte dir aber entgegenkommen und biete dir xxxx EUR an."
Das ist auch mein Gedanke. Ich finde es ist eine Investition in ihre Zukunft und auch ihre Krankenversicherung. Trotzdem kann ich mir deinen Vorschlag irgendwie vorstellen, fühle mich da aber nicht gut mit bei.
Du bist bis zum 3 Lebensjahr zum Unterhalt an sie Mutter verpflichtet, wenn du leistungsfähig bist.
Da ihr zusammen gelebt habt, hast du ja eh das Meiste gezahlt.
Nein, du musst natürlich nicht ihren Kredit zurückzahlen.
Warum hast du dafür gebürgt? Das war echt nicht schlau.
Denn wenn sie nicht zahlt, musst du es
Ihre Mutter ist auch Bürgin.
Naja, wir waren mal ein Paar. Und wie gesagt, ich fand es schon fair, dass sie ihr Studium trotz Kind machen kann.
Hast du nicht geschrieben, du bist Bürge?
Ja, aber du hast euer Leben finanziert.
Du bist ihr nichts mehr schuldig.
Als Bürge kommst da nicht mehr raus wenn sie nicht zahlen kann. Dann musst zum Schluß alles du zahlen.
Rechtlich: weiß ich nicht.
Wofür wurde der Kredit denn ausgegeben? Habt ihr dein Gehalt geteilt? Leider sind das tu wenig Infos.
Sie hatte keinen Zugriff auf mein Konto. Ich habe 1000€ für Miete + X auf unser Gemeinschaftskonto überwiesen und von meinem Konto dann noch Einkäufe gezahlt. Sie bestand auf ein eigenes Konto und wollte nicht von mir 'alimentiert' werden. Deswegen hat sie vom Kredit ihre Krankenkasse gezahlt und Geld für sich gehabt. So ein KfW Kredit sind ca. 650€/monatl.
Und jetzt hat sie ihre Meinung geändert und möchte nachträglich alimentiert werden?
Rechtlich: Keine Ahnung.
Moralisch/ethisch: Ich würde argumentieren, dass du mit deinen Zahlungen und deiner Beteiligung an der Betreuung während eurer gemeinsamen Zeit bereits den Anforderungen an eine Bedarfsgemeinschaft nachgekommen bist. Von daher würde ich weitere finanzielle Forderungen abwehren.
So was liebe ich ja ganz besonders. Erst vom quer finanzieren des Partners profitieren und dann nochmal die Hand aufhalten. Igitt. Echt kein anständiger Charakter.
Von daher stimme ich für unverschämt.
Was die Dame mit Bedarfsgemeinschaft meint ist mir schleierhaft. Das hat in Schuldverhältnissen nichts zu suchen. Wenn du Bürge mit der Mutter bist: im Extremfall hängt ihr da natürlich drin.
Aber bis ihre Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz nicht eingetreten ist, würde ich mich da nicht rühren. KFW Studienkredite kann man nämlich auch aussetzen wenn man gerade kein Einkommen hat oder zu wenig verdient. Ich glaube die Dame möchte eher noch weiter von dir profitieren. Scheinst ja eher ein fürsorglicher Typ zu sein ... Lass dich aber nicht ausnutzen.
Ich tendiere auch dazu erst einmal abzuwarten und mich rechtlich beraten zu lassen. Der einfachere Weg wäre irgendwie 50€ monatl. zuzusteuern und dann ists erstmal gut. Andererseits denke ich, das Studium ist echt auch einfach ihre Verantwortung. Auch wenn's alles mist gelaufen ist.
Bei mir lief auch vieles sehr schlecht Beruflich durch die Beziehung und ich stelle es nicht in Rechnung. Ist halt meine Verantwortung.
Ich möchte noch besser erläutern, warum ich denke, dass meine Ex empfindet sie hätte Anspruch auf meine Unterstützung. Das hätte in den Originalbeitrag gemusst.
Sie bezieht ALG2 seit unserer Trennung um sich zu finanzieren. Deswegen konnte sie ihr Studium noch nicht zuende bringen . ALG2 + Studium darf man nicht gleichzeitig.
Bei der Trennung war unser Kind erst 2 Jahre alt. Sie hatte sich entschieden bis zum 3. Lebensjahr weiterhin ALG2 zu beziehen (Erst ab dann möchte das Jobcenter, dass man sich Arbeit sucht.)
Jetzt sind 2 Jahre vergangen und sie ist nun in einer Ausbildung finanziert vom Jobcenter. Die Rückzahlung wird in ein paar Wochen fällig. Sie hat Sorge, dass sie es nicht zahlen kann. Und auch, sobald sie anfängt zu arbeiten, die Schuldenlast zu erdrückend ist.
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Auf der anderen Seite steht allerdings, dass ich auch nach der Trennung versucht habe das 50/50 Modell aufrecht zu halten. Ich hatte das Kind 3-4 Tage die Woche (von morgens bis abends. Übernachtungen wollte die KM die ersten Monate nicht). Also, sie hatte mMn Zeit, mit der sie hätte was anfangen können. Jetzt sind wir bei einer 40:60 Aufteilung (sie 60%).
Ich wünsche mir ein Wechselmodell, kann aber auch mit dieser Aufteilung leben. Ich zahle 100% Mindestunterhalt, also ca. 300€, für Kleidung bei mir komme ich auch auf. Auch in der jetzigen Situation denke ich, sie hat genügend freie Zeit, auf dem Arbeitsmarkt Fußzufassen und auch Stück für Stück das Studium zuende zu bringen (es fehlt noch die Masterarbeit).
Und so ein KfW Kredit kann man ja in kleinen Raten abzahlen.
Wollen und haben möchten kann sie ja viel.... Irgendwann ist auch mal gut mit Anspruchsdenken.
Warte einfach ab, was sie macht. Ich würde da tatsächlich nur auf einen Titel reagieren.
Was soll sie machen? Rechtlich kann sie gar nichts verlangen.