Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo ihr Lieben,

es geht um meine Tochter 6 Jahre alt. Ich habe mich vor 4 Jahren von dem KV getrennt, daraufhin hat er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt, mit der Begründung, dass ich weiter von ihm weggezogen bin und näher zu meiner Arbeit gezogen bin. Ich haben damals vor Gericht nachgegeben, weil ich unsere Tochter im gewohnten Umfeld (Kindergarten) lassen wollte und das Verfahren und die Streitigkeiten nicht auf unsere Tochter austragen wollte.

Ich hab nach der Trennung einen neuen Partner und 2 weitere Kinder bekommen. 2 und 3 Jahre alt. Der KV hat auch eine neue Partnerein und ein weiteres Kind bekommen, das Kind ist nun 8 Monate alt.

Ich habe mich vor 2 Jahren aus arbeitstechnischen Gründen versetzen lassen (1 Std weiter weg wie vorher). Ich fahre die Strecken übermäßig alleine um unsere Tochter an 2 - 3 Wochenenden im Monat zu mir zu holen. Damals haben wir uns vor Gericht geeinigt das der KV unsere Tochter Sonntags bei mir abholt (Strecke: 95 Km). Der KV fährt mir nun 75 Km entgegen, als ich ihn fragte ob er mir mehr entgegen fahren könnte sagte er, dass ich selbst Schuld bin, dass ich so viel fahren muss, weil ich weiter weggezogen bin. Es blieb mir aber nichts anderes übrig als mich versetzen zu lassen. Ich fahre nun an einem Wochenende 600 Km

Nun ist es so, dass unsere Tochter seit Monate Aussagen tätigt, dass sie vom KV massiv angeschrien wird und sie gerne bei mir wohnen möchte. Auch wirft er vor Wut Gegenstände durch die Gegend.

Ich hatte ein Gespräch mit der Klassenlehrerin. Die Klassenlehrerin sagte, dass unsere Tochter regelmäßig keine Hausaufgaben dabei hat. Sie ist in einer Fördergruppe, weil sie eine angehende Lese-Rechtschreibschwäche hat und Konzentrationsschwierigkeiten. Sie wird schon um 7 Uhr an der Schule abgeliefert, Schulbeginn ist um 07:45 Uhr. Sie klagt morgens über Hunger und nimmt in den ersten Stunden nicht am Unterricht teil, weil sie übermüdet ist. Auch sagte sie der Klassenlehrerin, dass sie Zuhause oft angeschrien wird. Die Tests sind alle schlecht ausgefallen. Auch wäre sie sehr unordentlich, Bücher und Hefte sind eingerissen und zerknickt. Außerdem ist er in Vergangenheit der Klassenlehrerin gegenüber, aufbrausend und aggressiv gewesen. Die Klassenlehrerin sagt, dass es regelmäßig zu Kommunikatuonsproblemen kommt.

Der KV ist vor kurzem 10 Km weiter von der Schule weggezogen. Er wohnt mit seiner Freundin und dem Baby in einer 3 Zimmer Wohnung und unsere Tochter wohnt eine Etage darüber in einer 2 Zimmer Wohnung mit Einbauküche. Das Haus ist ein 2 Familienhaus. Ich habe auch ein Einfamilienhaus, bei mir würde unsere Tochter auch auf einer anderen Etage schlafen. Unsere Tochter sagt, dass der KV sie morgens vor der Schule mit zur Arbeit nimmt uns sie dort Tablet guckt, bevor sie zur Schule gebracht wird. Die Schule hat mir geraten, das alles dem Jugendamt zu melden.

Ich habe am Freitag ein Gespräch mit dem KV beim Jugendamt. Er hat mich auf das Gespräch angesprochen, daraufhin teilte ich ihm von dem Gespräch in der Schule mit. Er streitet alles ab und behauptet, dass die Klassenlehrerin lügen würde.

Wie sind unter all den Umständen meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ich würde dem KV Freitags und Sonntags entgegen fahren und könnte auch von Zuhause aus arbeiten, d.h. Ich fahre erst um 08:30 zur Arbeit und habe um 15:00 Uhr Feierabend.

Seit er von dem Termin vom Jugendamt weiß, unternimmt er viel mit unserer Tochter, was mir komisch vorkommt.

Außerdem hat er mich nun auf Unterhalt verklagt, ich habe meine Auskünfte bereits abgegeben, sein Anwalt hat mir aber einfach ein 13. Gehalt angerechnet, weil der KV behauptet hat ich würde ein 13. Gehalt bekommen, er hat auch die Fahrten die ich fahre nicht berücksichtigt. Meine Anwältin sagt, dass die Fahrten Berücksichtigungsfähig sind. Kann ich den Unterhalt auch vom Jugendamt berechnen lassen?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Bearbeitet von Laura41
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Wie deine Chancen sind, kann nur ein Anwalt und dann das Gericht klären.
Das mit den Fahrten ist aber denke ich tatsächlich dein Problem. Wenn du immer weiter weg ziehst (aus welchem Grund auch immer), dann musst du auch die Fahrten auf dich nehmen.

Warum wird die kleine um 7Uhr zur Schule gebracht, wenn Sie vorher bei Ihrem Vater mit auf der Arbeit ist um am Tablet zu gucken? Dann könnte Sie ja im Grunde auch länger dort bleiben.

Such dir einen passenden Anwalt und dann hast du professionelle Hilfe für das Problem :-)

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Die Kleine wurde vorher um 7 Uhr beim Hausmeister (Opa des Kindes) an der Schule abgegeben. Mittlerweile sind der Opa und der KV zerstritten. Seitdem wird sie morgens mit zur Arbeit genommen.

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Na gut, wenn es der Opa war, dann war es ja nur halb so schlimm wie es sich gelesen hatte. Dachte die kleine sitzt dann alleine vor der Schule bis die öffnet :-D

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Geh zum Anwalt, sprich mit dem Jugendamt und Versuch deine Tochter zu dir zu holen. Nimm die Lehrerin mit ins Boot.

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Meine Anwältin ist zurzeit im Urlaub. Ich werde mein bestes geben, weil ich mir Sorgen mache. Sie will unbedingt zu mir ziehen, sie hat den KV sogar selbst schon gefragt. Er sagte zu ihr, dass sie nicht darf. Die Lehrerin möchte sich nicht in den Sorgerechtsstreit reinziehen lassen, weil der KV, ihr gegenüber bei kleinsten Problemen schon aggressiv ist. Sie meinte nur, dass das Jugendamt die Schule befragen kann. Das Jugendamt möchte, dass ganze bei einem gemeinsamen Elterngespräch klären.

Ich habe Angst, dass die Gründe nicht ausreichen, weil sie schon seit 4 Jahren dort lebt. 😞

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Die Lehrerin soll einen sachlichen Text schreiben, welche Schwierigkeiten die Tochter hat und wie sich der kv präsentiert.

Sie wird die Kriterien der Kindeswohlgefährdungsanzeige kennen. Falls zutreffend, sollten diese Schlagworte dann im Text fallen.
Übermüdung, Hunger, unordentliches Material, keine Hausaufgaben, verbale Gewalt und Vandalismus. Bevor du das dem JA kommunizierst, solltest du die Aussagen der Lehrerin schriftlich haben.
Ist ihre Kleidung sauber?

Bearbeitet von schokofrosch
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du hast die ganze Zeit keinen Unterhalt bezahlt?
die Fahrten zum Kind kannst du nicht berechnen, kein Mensch ist schuld, dass du so weit weggezogen bist.
ich rate dir, nimm einen Anwalt und klage auf Aufenthaltbestimmungsrecht, man kann eine 6jährige nicht in einer eigenen Wohnung unterbringen. Lass ein Gutscvhten über erzehungsfähigkeit machen, dann hast du gute Chancen, tu deinem Kind den Gefallen

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Ich war in Elternzeit und war mit dem Elterngeld unter dem Eigenbedarf, habe dem Vater aber trotzdem Geld gegeben, wenn ich konnte oder Sachen gekauft die sie brauchte. Das mit den Fahrten weiss ich und sehe ich ein, deshalb übernehme ich die Fahrten ja auch seit 2 Jahren. Meine Anwältin sagte, dass die Fahrten bei dem Unterhalt berücksichtigt werden und es sehr schwer wird, weil sie dort schon seit 4 Jahren lebtn. Danke für die Antwort. Lg

Bearbeitet von Laura41
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Habt ihr gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?