Hallo zusammen, ist mein erster Beitrag - ich hoffe ich bin hier richtig. Meine Ex verdient weitaus mehr Geld als ich (sind beide Berater, sie selbstständig mit um die 6000EUR netto im Monat, ich angestellt mit etwa 2000EUR netto) und ich bin es auch, der sich hauptsächlich um die kleine Maus kümmert. Jetzt gehts um Fragen des Unterhalts und sie ist eben selbstständig (lässt sich wohl die 6000 monatlich als "Unternehmerlohn" meinte sie mal auszahlen und den Rest legt sie bei Seite für "schlechte Zeiten" wie sie meint), aber laut ihrer GuV sieht es ganz anders aus. Da kommt sie gerade über die Runden.. hab mal mitbekommen wie sie alle 3/4 Jahre ein neues "Firmen"auto fährt, was sie dann wohl aber verkauft aber steuerlich noch ansetzt!? Keine Ahnung wie sie das genau macht, aber das führt jetzt zu Problemen bei der Unterhaltsberechnung!
Habt ihr Ideen? Ratschäge? Wisst ihr wie sie das einfach so machen kann??
Danke euch, bin mit meinem Latein ziemlich am Ende!
Meine Frau rechnet sich als Selbstständige arm um keinen Unterhalt zahlen zu müssen!! Wie geht sowas!?
Da hilft nur ein Anwalt.
Nun ja. Gewisse Dinge kann.sie abziehen ( kk z.B ), wenn sie privat versichert ist
Okay dröseln wir das mal ein wenig auf.
Dazu braucht man aber auch ein paar Infos von dir. Seid ihr veheiratet oder geschieden? Wo wohnt das Kind und wer hat das Sorgerecht?
Gehen wir davon aus, dass du das betreuende Elternteil bist und sie der unterhaltspflichtige Elternteil ist, dann kann man ihr Einkommen berechnen und schauen, wo sie in der Düsseldorfer Tabelle landet.
Auch wenn sie sagt, dass sie sich Gehalt auszahlt, so ist es kein Gehalt im klassischen Sinne, da sie, so lese ich es heraus, als Einzelunternehmerin tätig ist. Das bedeutet auch, dass sie die GuV vorlegen muss, damit berechnet werden kann.
Hierzu kannst du die letzten drei Steuerbescheide + GuV einfordern, damit du überhaupt einen monatlichen Durchschnitt errechnen kannst. Man muss halt schauen, wie viel Gewinn sie nach Abzug ihrer betrieblichen Kosten überhaupt noch hat. Sollte sie sich ein Gehalt, was aber bei ihrer Unternehmensform kein klassisches Gehalt darstellt, müsste man schauen, ob dieses "Gehalt" als solches auch überwiesen und mit dem entsprechenden Verwendungszweck vermerkt wurde.
Wird das Auto eigentlich geleast oder gekauft? Diese Kosten kann sie geltend machen. Zudem kann sie auch ihre private Altersvorsorge anrechnen lassen, um ihr Einkommen zu bereinigen.
An deiner Stelle würde ich wie gesagt die Steuerbescheide der vergangenen 3 Jahre + GUV einfordern. Dann hast du einen genauen Überblick, was unter dem Strich hängen bleibt. Alternativ kannst du auch einen Anwalt mit der Berechnung beauftragen. Der wird sich dann die Unterlagen anschauen bzw. vorher einfordern.
Eine Beistandschaft beim Jugendamt würde ich nicht einrichten. Da hast du dann am Ende mehr Stress, als es dir lieb ist. Man kann sich auch ohne dem Jugendamt einigen.
Ach ja, einfach Geld für "schlechte Zeiten" wegpacken ist schön und gut, tut aber nichts zur Sache, da es als Einkommen gilt. Wenn sie das Geld in eine Altersvorsorge etc. steckt, dann kann es sehr wohl als solche angesehen werden.
Wenn sie privat versichert ist, kann sie auch die Kk geltend machen.
Natürlich kann man sehr viel machen. Der Vater eines Studienkollegen war Unternehmer mit S Klasse und der Sohn bekam Bafög. Meine Eltern nur Normalverdiener und ich bekam kein Bafög.
Kommt halt darauf an, was man wie verrechnet und was in der Firma steckt.