HILFE!! Flucht ins Frauenhaus

Ich frage im Auftrag meiner Freundin. Sie ist ins Frauenhaus geflüchtet, da ihr Mann sie geschlagen hat, der kleinen Tochter (nicht sein leibliches Kind) an den Haaren gezogen hat, er ihr Mord ausgeprochen hat wenn sie mit dem gemeinsamen Sohn abhaut. Die Polizei war vor einer Woche auch schon dort da er so aggressiv war und nur geschrien hat, aber diese meinte der gemeinsame Sohn muss beim Vater bleiben wenn er das möchte (da gemeinsames Sorgerecht) und sie kann mit ihrem anderen Kind was nicht seines ist gehen wenn sie das möchte. Sie ist nur eine Nacht weg gewesen bei einer Freundin und kam dann wieder. Jetzt war es wieder so schlimm dass er nur geschrien hat und sie hat sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung gesetzt vom Jugendamt und die Mitarbeiterin dort meinte sie solle in einer Nacht und Nebel Aktion mit den beiden Kindern ins Frauenhaus flüchten. Dies hat sie getan. Jetzt meine Frage: Welche Rechte hat nun der Kindesvater des gemeinsamen Sohnes? Hat er ein Anrecht zu wissen wo sie ist? Darf er den kleinen sehen? Sie hat wirklich große Angst um ihr Leben und das ihrer Kinder

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Deine Freundin ist im Frauenhaus bestens beraten. Dort bekommt sie Kontakte zum Jugendamt und dem Opferschutz. Genau so auch rechtlichen Beistand. Im Frauenhaus werden ihr all diese Fragen besser beantwortet als wenn eine Freundin anonym für sie in einem Forum andere Frauen fragt die die Situation der Freundin weder kennen noch eine richtige Antwort geben können.

Bearbeitet von Inaktiv
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Sie soll bitte Kontakt mit einer Opferberatungsstelle aufnehmen, weißer Ring oder sowas. Selbsthilfegruppe, Jugendamt. Es wird alles koordiniert und sie wird über alles aufgeklärt werden. Letztlich ist es so wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt kann er das Kind theoretisch auch sehen..das sind immer Einzelfallentscheidungen.

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Noch eine Stimme für den weißen Ring. 116006