Welcher Vater steht dann in der Geburtsurkunde???

Hallo an alle Wissenden ;-)

Ich bin schwanger und lebe in Trennung. Das Kind ist nicht von meinem Ex. Wir haben auch soweit alles geklärt, dass er die Vaterschaft aberkennt und mein Freund anerkennt.

Mir konnte nur bis heute niemand sagen, wer denn nach der An- bzw. aberkennung als Vater in der Geburtsurkunde des #baby eingetragen wird ???

Weiss das zufällig jemand?

Danke schonmal und #herzlich Grüsse
Uschi888

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Der Biologische

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Und wieder falsch!!!

in der Geburtsurkunde wird zunächst der Ehemann eingetragen, der dann erst die Vaterschaft anfechten muß, damit danach der Biologische Vater auch als juritischer Vater gelten kann.

paradox, aber so sind nunmal unsere Gesetze

Scully

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Da hast du Recht!

Glücklicherweise wurde ich zwei Monate vor Geburt unseres Sohnes rechtskräftig geschieden! :-D

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und wenn du bis zur geburt nicht geschieden bist, nützt dir der kram vom jugendamt nen sch*** dann geht alles übers gericht #augen

lg anita

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Das stimmt nicht.

"4. Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?
Beispiel:

Max wird schon einen Monat vor der Scheidung von Sabine und Jürgen geboren. Klaus-Dieter möchte die Vaterschaft anerkennen. Er meint, nur er komme als Vater in Betracht.

Hier ist Jürgen zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter Sabine verheiratet und ist nach der oben genannten Vorschrift also Vater von Max.

#aha Wenn ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird, gibt es aber noch eine weitere Regelung:

Erkennt ein anderer Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam. #aha Diese Regelung soll eine Vielzahl kostenträchtiger Anfechtungsverfahren vermeiden.#aha Wegen des der Scheidung in der Regel vorausgehenden Trennungsjahres hat sich die Vaterschaftszurechnung zum Ehemann in diesen Fällen häufig als wirklichkeitsfremd erwiesen."

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_826.html#IV.4

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Dein Kindsvater kann das Kind vor dem JA anerkennen und sobald die Scheidung rechtskräftig ist, steht er in der Geburtsurkunde.

Nichts da von wegen Dein Ex müsse vor Gericht die Vaterschaft anfechten. Ihr alle drei müsst gegenüber dem JA erklären, wer der Vater ist (bzw. der Nochmann, dass er es nicht ist) und dann geht alles seinen Gang.

Gruß
Ch.