Wie wird Rentenanspruch berechnet nach Scheidung

Hallo,
meine Schwägerin hat meinen Bruder vor ein paar Wochen aus heiterem Himmel nach 10 Jahren Ehe einfach verlassen. Sie hat von den 10 Jahren Ehe nur knapp 3 Jahre selbst verdient. Jetzt ist die Frage, wie wird der Rentenanspruch berechnet bzw. ab wann wird der dann ausbezahlt und wie? Kennt sich da jemand aus?

Da mein Bruder noch immer unter Schock steht und hofft, dass sie zurück kommt, will er bzw. kann er noch zu keinem Rechtsanwalt gehen.

Das andere ist, wie sieht das aus mit seiner Eigentumswohnung, die er während der Ehe gekauft hat? Er steht allein im Grundbuch und hat auch den Kredit allein bezahlt. Hat sie trotzdem in irgendeiner Form Anspruch auf die Wohnung?

Freue mich über Eure Tipps.
petra

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Hallo Petra,

Der Rentenanspruch wird vom Gericht bei Scheidung berechnet - dazu müssen Deine Schwägerin und Dein Bruder die erforderlichen Unterlagen ausfüllen/einreichen - das bekommen sie alles vom Anwalt erklärt.

Es werden sozusagen "Rentenpunkte" aufeinander übrtragen... das sieht so aus, das berechnet wird, wieviele Rentenpunkte (= Anwartschaften) jeder von den beiden während der Ehe erwirtschaftet hat, und dann wird das so ausgeglichen, dass beide für den zeitraum der ehe die gleiche Anzahl erhalten. Da Deine Schwägerin nur 3 jahre gearbeitet hat, wird sie wohl Punkte von Deinem Bruder übertragen bekommen.

Die Punkte werden dann bei Rentenauszahlung im Rentenalter zu Geld gemacht.


Mit der Eigentumswohnung hängt das davon ab, ob Die beiden Gütertrennung bei Ehebeginn vereinbart haben, oder ob sie eine normale Zugewinngemeinschaft haben.

Im letzteren Fall gehört alles, was während der Ehe erworben wurde, beiden. WÄre ja auch ungerecht.... wenn die Frau aufgrund der Kinder zu Hause bleibt und nicht arbeitet, hat sie auch kein eigenes Einkommen.... der Mann kann dann während der Ehe von seinem Einkommen auf seinen Namen Dinge anschaffen, während die Frau ihm, einkommenslos, "hinterherputzt" und nachher mit leeren Händen dasteht... ;-)

Wie gesagt: Ausnahme ist Gütertrennung. Aber das wird Dein Bruder wissen, was er da vereinbart hat.

Liebe Grüße
Fee

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Hallo Petra!

Mein Ex hat ca. 300 Euro mehr verdient wie ich. Das macht im Rentenalter zum jetzigen Zeitpunkt ca. 25 Euro aus. Wenn die Renten mal steigen sollten, steigt auch der Betrag. Aber viel mehr wird es sicherlich nicht.
So wurde es bei meiner Scheidung vor einer Woche festgelegt.
Ich wollte ja ganz darauf verzichten wie auf den Unterhalt, aber das ging nicht.

Bienchen

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Hallo,



bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die erworbenen Ansprüche für den Ehezeitraum ermittelt und gegenübergestellt. Jedes einzelne Jahr erhält einen sogenannten Entgeltpunkt. Dieser Punkt richtet sich dach dem individuellen Jahresentgelt ( Bruttoverdienst) Der individuelle Bruttoverdienst wird einem durschnittlichen Entgelt aller Versicherten gegenübergestellt, das heißt liegt das Bruttoentgelt unter dem durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten => Entgeltpunkt unter 1,0, liegt es drüber ...über 1,0. Die Summe während der Ehezeit wird der Summe des Partners gegenüber gestellt. Derjenige, der mehr hat, gibt die Hälfte der Differenz auf Dauer ab. Aber auch wenn dein Schwägerin nur drei Jahre gearbeitet hat...es gibt für Kinder auch sogenannte Kindererziehungszeiten bis zu drei Jahren pro Kind. Jedes Jahr wird mit 1,0 Entgeltpunkten bewertet. Das spielt natürlich auch in die Bewertung rein.
Bei zwei Kindern und drei Jahren Beschäftigung kann es gut möglich sein, dass der Mann wenig bis garnichts abgeben muss.
Der Rentenversicherungsträger erteilt die Auskunft über die Rentenanwartschaften an das Familiengericht nach gesetzlichen Vorschriften. Die zu übertragenden Anwartschaften werden dann dem Begünstigten unter seiner Versicherungsnummer gut geschrieben und dem Belasteten werden sie abgezogen. Eine Geldleistung entsteht erst bei Anspruch auf eine Rente ( entweder eine Erwerbsminderungsrente oder eben Altersrente)
Der Belastete kann seine Minderung durch Ausgleichszahlung an das Begünstigtenkonto rückgängig machen bzw. zurückkaufen.


Viele Grüße