Welchen Arbeitsplatz muss Arbeitgeber nach Elternzeit geben?

Hallo,

ich habe folgende Frage: Im Moment befinde ich mich in der Elternzeit und würde danach gerne in meine alte Firma zurück kehren. Vorher hatte ich eine volle Stelle und würde nach der Elternzeit gerne auf eine Teilzeitstelle reduzieren. Ich hatte danach früher schomal gefragt und da hiess es, dass es in dieser Firma nur volle Stellen gibt. Ist der Arbeitgeber nur verpflichtet mir meine alte Stelle, d. h. also voll, zur Verfügung zu stellen? Oder muss er auf meinen Reduzierungswunsch eingehen? Falls nicht, wie läuft das dann? Muss er mich entlassen oder muss ich selber kündigen? Ich würde dann natürlich gerne wenigstens das Arbeitslosengeld bekommen.

Gruß,

hotflower

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DU bist an den Vertrag gebunden...den Du dann nicht erfüllen kannst oder willst. Entweder Du verweigerst also die Arbeit oder Du kündigst selbst - kommt aufs Gleiche raus.

Gruß,

Andrea

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Hallöle,

ein Betrieb mit mehr als 15 Angestellten muss dir - ganz unabhängig von Elternzeit - einen Teilzeitjob geben, wenn es betrieblich möglich ist. (Mit der letzten Klausel können sie sich immer erst mal rausreden, aber in den meisten Betrieben ist teilzeit möglich).
Um was für eine Branche handelt es sich denn? Könntest Du Dir denn einen Arbeitsplatz/eine konkrete Arbeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit vorstellen? Vielleicht kannst Du ihm das ja konkret vorschlagen?

Und selber kündigen darfst Du natürlich auf keinen Fall! Sonst bist du drei Monate gesperrt.

LG Nicole

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Hallo,

er MUSS dich auf die alte Stelle wieder einstellen wie vor der SS / Elternzeit.

Er SOLLTE deinen Reduzierungswunsch berücksichtigen, muß aber nicht (wenn es der Betrieb nicht zu lässt, alle Stellen schon vergeben sind ...).

Du kannst das wohl einfordern (notfalls klagen?), aber da vergeht ja auch schonmal Zeit und wie das beim Chef, bei den Kollegen etc. ankommt (Stichwort Betriebsklima) ist die andere Frage.

Am besten jetzt schon nachfragen, wie der Stand ist und sich evtl entwickelt. Ggf jetzt schon nach einer anderen Stelle umschauen, sprich dann zum Ende der Elternzeit hin selbst kündigen, wenn man was Neues gefunden hat.
Der AG kann dich - soweit ich mich besinne - erst nach 3 oder 4 Monaten nach Beendigung der Elternzeti kündigen - braucht aber ja einen Grund.

Oder aber: Du bist in einer großen Firma und du hättest die Option des unbezahlten Sonderurlaubes. Dann kannst du also ggf warten bis eine Stelle frei wird für dich. Geht bei uns z. B. 3 Monate - 3 Jahre lang.


Gruß,
Bianca
(die auch selbst gekündigt hat als sie was anderes gefunden hat, weil mein AG mir auch keine TZ-Stelle anbieten konnte -> waren alle belegt)

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"er MUSS dich auf die alte Stelle wieder einstellen wie vor der SS / Elternzeit"

Seit wann das denn? Er muß lediglich einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten, aber doch nicht den gleichen!

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Ja, weiß ich ;-) hätte mich anders ausdrücken müssen ... Ich wollte eigentlich damit sagen, dass man als - was weiß ich ... Stationsleitung im Krankenhaus dann nach der Elternzeit nicht nur wieder untergestellte Krankenschwester ist.
Das meinte ich mit die "alte Stelle". Oder liege ich da etwa auch falsch?!

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