Ab welchem Alter wird Baby bei Hartz4 anerkannt?

Hallo!
Mein Mann macht eine Umschulung und wir müßen für die Zeit leider Hartz4 beziehen, für unseren Sohn(4Jahre) haben wir ein Regelsatz bekommen aber für unsere Tochter(1Jahr) gar nichts. Weiß jemand woran das liegt? Ist Sie noch zu jung und wenn ja ab wann zählt sie dann als Kind?
Außerdem würd mich interessieren ob einem ab einem bestimmten Alter für die Kinder eigene Kinderzimmer zustehen? Wir haben 70qm und 3Zimmer Wohnung!
Vielen Dank und liebe Grüße!

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Hallo,

also hier bei uns oben im Norden bekomme ich für meinen Kleinen sohn schon immer den Regalsatz und der müsste genau so hoch sein wie der von Deinem Sohn....steigen tut das erst ab dem 6 oder 7 Lebensjahr. Hab Ihr vielleicht noch sonstige Einkünfte ausser Kindergeld und Erziehungsgeld???

Das mit der Wohnung ist schwierig....ich weis nur das sobald Deine Tochter die Regel bekommt hätte man da Chancen, aber das dauert ja noch. Ich weis ja nicht von wo Ihr kommt, aber hier oben sind schöne vier Zimmer Wohnung günstzig zu bekommen.

LG Petra und Kids;-)

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Hallo da gebe ich mamapetra recht hier oben im norden bekommt man auch für ein jüngeres kind harzt 4 also den regelsatz...haben sie dich nicht darüber aufgeklärt??? am besten sofort nachfragen weil das ist geld was euch zum leben fehlt...und das mit der wohung kommt immer drauf an was ihr bezahlt und was ihr dürft ... weil die zimmer sind recht egal solange der preis der kaltmiete im satz ist...

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Hallo,

natürlich steht euch der Regelsatz ab Geburt zu! Tritt dem Jobcenter mal auf die Füsse.

An QM stehen euch mit 4 Personen 90 zu. Geh zum Amt und mach etwas NETTEN!!! Druck.

LG

Nic

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das ist schwachsinn mit dem 4 personen 90 cm² ...das ist mit wohnberechtigungsschein vielleicht so aber net bei harzt 4...weil wie gesagt solange die miete im satz ist könnten das sogar 10 zimmer sein nur eben des geld muss stimmen....sagen wir mal hier zb 4 personen 456 € kaltmiete darf ich zb...aber das ist von stadt zu statt verschieden...obwohl das ja eiegentlich überall so sein sollte...mach dich einfach mal beim amt schlau

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Hi,

du schreibst absoluten Quatsch!

Gemäss den JobCentern ist die Vorgabe 45 qm für eine Einzelperson und jede weitere Person hat ein Anrecht auf 15 weitere qm. NUR wenn im Rahmen der Wohnungssuche eine grössere Wohnung zu einem kleineren Preis machbar ist besthet im Einzelfall eine andere MÖglichkeit da Heizkosten und nebenkosten auch nur für eine Wohnung bis 90 qm für 4 Personen gezahlt werden.

Lass dein Halbwissen mal aussen vor, damit verunsicherst du alle nur.

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Es ist überall so, dass ab Geburt dem Kind 208 Euro Regelsatz zustehen. Kindergeld wird natürlich angerechnet. Und zwar bekommt man diesen Regelsatz bis das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat. Danach sind es 276 Euro.

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Es ist so, dass 4 Personen maximal 90 qm zustehen. Was angemessen ist entscheidet aber die ARGE. Sie können also durchaus festlegen, dass für 4 Personen z. B. 85 qm angemessen sind und natürlich legen sie auch die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft fest. Bei manchen ARGEN ist die Wohnungsgröße auch egal und es kommt nur auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft an.
Was bei euch angemessen ist müsst ihr bei eurer ARGE erfragen.