mutterschaftsgeld= elterngeld? und wie lange bekommt man das nun?

hallo

habe da mal eine frage.... hab gesehen dass ich bald mutterschaftsgeld beantragen muss.... ist das nun das gleiche wie elterngeld? und wie lange bekommt man das denn nun? gibt doch schon wieder ne neue regelung... oder?

und wo bekomm ich die formulare her zum downloaden..?

danke schon mal für eure antworten....


Lg Traenchen + #ei #klee Leon-Rolf 28.ssw

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Hallo Traenchen,

wenn du angestellt bist, bekommst du 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld.
Elterngeld beantragst du fuer die Zeit nach der Geburt fuer bis zu 12 Monate. Da du aber die ersten beiden Monate schon eine Lohnersatzleistung (naemlich Mutterschaftsgeld) erhaeltst, wird diese auf das Elterngeld angerechnet, so dass du ab dem 3. Monat erst Elterngeld bekommst. Also quasi fuer 10 Monate.
Es besteht aber die Moeglichkeit, dass der Vater innerhalb von 14 Monaten nach der Geburt auch zwei Monate Elternzeit (und damit Elterngeld) beantragt.

Die Elternzeit ist spaetestens 7 Wochen vor Beginn formlos beim AG zu beantragen.

LG
Barbara

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bin aber nicht angestellt und beziehe auch kein arbeitslosengeld.... wie sieht es dann aus? und mein mann würde nicht in die elternzeit gehen weil sich das dann ja nicht wirklich rentieren würde.... also soll ich nun erst ab ET Februar das elterngeld beantragen oder wie?

hab da übeerhaupt keine ahnung von...


ganz lieben gruß traenchen

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Dann bekommst du kein Mutterschaftsgeld sondern nur Elterngeld und zwar ab Geburt. Und das dann fuer 12 Monate.

Wie das mit der Beantragung genau laeuft, weiss ich leider auch (noch) nicht. Schau mal hier:
www.elterngeld.net

LG
Barbara

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Mutterschaftsgeld ist definitiv etwas anderes. Ansonsten bräuchte man auch nicht 2 verschiedene Namen... ;-)
Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind beides Entgeltersatzleistungen. Mutterschaftsgeld bekommst du in Höhe deines bisherigen Nettogehaltes zum Teil von der Krankenkasse und zum Teil von deinem Arbeitsgeber. Das Formular dazu stellt dir dein FA aus. Das geht aber nur kurz vor Beginn des Mutterschutzes. Hast du kein Gehalt bzw. ALG 1, dann bekommst du nix.
Elterngeld bekommt immer die Person, die sich um die Erziehung kümmert und aus diesem Grund zu Hause bleibt.
Elterngeld bekommt jeder mindestens in der Höhe von 300€ - alle mit vorherigem Gehaltseingang (der letzten 12 Monate) erhalten 67% des Durchschnittsgehaltes.

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aber wann beantragt man dann das elterngeld? nach der geburt ? oder doch schon vorher....?

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Geht erst nach der Geburt, da Du Geburtsdatum, Geburtsbescheinigung und Name brauchst....

LG Yvonne 38.SSW

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Hi!

Ich kann mich den Vorgängerinnen nur anschließen. Nur eins noch. Man hat auch die Möglichkeit, dass Elterngeld auf 2 JAhre zu splitten. Dann kriegst du aber nur die Hälfte jeden Monat. So werde ich das machen.

Schöne Kugelzeit noch.

LG

Chrissy 33 SSW

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halli hallo,

die Info´s hier waren sehr hilfreich für mich, habe mir auch direkt mal notizen gemacht ;-)

eine Frage hätte ich noch, mit der Steuer:

wie ist das wenn man das Elterngeld splittet auf 2 Jahre, muss man dann auch nicht weniger Steuer zahlen??? Wäre doch besser....oder meint ihr nicht..

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Hi!

Das mit den Steuern weiß ich auch nicht so genau. Ich glaube, das Elterngeld wird pauschal versteuert. Wenn man das dann auf 2 JAhre splittet zahlst du halt klar weniger Steuern pro Monat, aber auf zwei JAhre gesehen dann den selben Betrag.

Es gibt aber so Steuerhilfevereine, die beraten einen günstig. Da werde ich auch noch hingehen und mich beraten lassen, wie wir das mit der STeuerkarte am besten machen. Die können das dann direkt ausrechnen.

Musst du mal googlen ob es sowas in deiner STadt gibt. Eigentlich gibt es die überall.

LG

Chrissy