Angabe der Stunden die ich nach Elternzeit arbeiten möchte

Hallo,

ich hätt ja gerne die Suchfunktion genutzt, wußt aber nicht, mit welchem Schlagwort... deshalb die Frage jetzt hier:

Wenn ich meinem AG mitteile, wann ich wieder arbeiten möchte, muß ich ihm ja auch die Stundenzahl mitteilen. Ich weiß aber noch gar nicht, was ich dann arbeiten soll. Mein jetztiger Arbeitsplatz ist unbefristet vergeben worden, da man befristet auf diesen Platz niemanden gefunden hätte und sich der Chef auch nicht darauf verlassen wollte, daß ich wirklich nach einem Jahr wieder komme. Nun muß er mir dann ja etwas vergleichbares anbieten, kann mir aber noch nicht sagen was. (40 Arbeitnehmer und m.E. nichts Vergleichbares da). Mal davon abgesehen, daß ich das unfair finde, habe ich jetzt folgende Frage:

Kann ich jetzt also sagen, ich komm Vollzeit wieder und kann mich dann aber noch kurzfristig umentscheiden? Oder ist das dann auch wieder Good-Will vom AG?

Und dann noch eine zweite Frage, wo ich schon einmal dabei bin. Ich fülle gerade den Elterngeldantrag aus. Ich berechne die 12 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem ich Mutterschaftsgeld bezogen habe? Ich entbind vor. am 5.1., bin seit 23.11. im Mutterschutz. Die 12 Monate rechne ich ab 23.11. zurück? So hab ich das aus dem Antrag verstanden, dachte aber bisher, das berechnet sich ab Geburtsmonat.

Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Bianka

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Hi Bianka..

also Dein Chef muss Dir keine Teilzeit anbieten.. er muss Dir nach Ende der Elternzeit Deinen vorherigen Arbeitsplatz bzw einen vergleichbaren Arbeitsplatz wieder zur Verfügung stellen..

Solltest Du nach Elternzeit einen Teilzeitjob machen wollen, bedarf es da einer Änderung des Arbeitsvertrages nach Elternzeit..

Die Tour, erst auf Vollzeit zu verlangen und dann Teilzeit zu erzwingen geht gar nicht...

Fazit: Gestellung eines Teilzeitarbeitsplatzes ist Good Will des AG...

Wegen dem Elterngeldantrag... den kannst Du erst komplett ausfüllen, wenn Euer Kind auf der Welt ist.. da der Geburtstermin zählt!!!

Ab Geburt dann 12 Monate Elterngeld, wovon die ersten 8 Wochen durch das Mutterschaftsgeld ersetzt werden... die restlichen 10 Monate und ein paar Tage gibt es dann das Elterngeld..

Wieso Elterngeld eigentlich ab Bezug Mutterschaftsgeld???
es sind doch beides Lohnersatzleistungen daher geht nur eines aber nicht beides auf Hieb..

www.elterngeld.net beantwortet Dir evtl noch auftretende Fragen..

Gruss

Mone

2

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ich meinte bei der Berechnung den Zwölfmonatszeitraum (oder so ähnlich heißt der), in dem mein Netto berechnet wird. Dort steht, daß Bezug von Mutterschaftsgeld nicht angerechnet wird. Deshalb bin ich drauf gekommen, ob ich jetzt ab Geburt 12 Monate zurückrechnen muß oder ab dem ZEitpunkt, ab dem ich Mutterschaftsgeld beziehe.

Ich meinte nicht die 12 Monate, die ich Elterngeld beziehen möchte.

Den Antrag füll ich jetzt schonmal soweit aus, wie es geht und versuch eben schon jetzt Unklarheiten zu klären. Ich glaub, nach der Geburt damit anzufangen, wenn ich keinen Kopf für sowas habe, macht nicht soviel Sinn.

Ein Arbeitgeber muß Dir auch eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen. Aber das muß man eben von Anfang an beantragen. Im Gegenzug muß der AG mir aber nicht sagen, was das für ein Job ist. Nachher arbeite ich Vollzeit, hab aber einen total unbefriedigenden Job.

Deshalb habe ich mich gefragt, ob ich aus dem Zwang, mich jetzt schon entscheiden zu müssen, irgendwie raus komme.

Was auch eine Frage wäre, wie die Kündigungsfristen dann sind. Es gilt dann mein alter Vertrag wieder, oder? Das hieße, ich könnte dann, wenn mir der Job nicht paßt und ich was anderes gefunden habe, ganz normal kündigen, oder?

Gruß
Bianka

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Ganz stimmt das so nicht, dass der AG Dir eine Teilzeitstelle bereitstellen muss... da hängen mehrere Faktoren dran...

Vor der Elternzeit eine Teilzeitstelle festlegen kommt m.E. einer Änderungskündigung gleich, sprich der alte Vertrag wird beendet und Teilzeit festgelegt.. dann hast Du natürlich Anspruch auf Teilzeit...

Es muss ein vergleichbarer Job sein... der Dir bereitgestellt wird.. Aber es kann ja genauso sein, dass Du nach der Elternzeit unter Umständen selbst mit Deinem bisherigen Job zufrieden wärst... diese Aussage von Dir erscheint mir daher schwammig, sorry..

Zum Ende der Elternzeit besteht für den Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht §18,19 BEEG... das heisst, Du kannst drei Monate vor Ende der Elternzeit kündigen..

Nach der Elternzeit gilt der alte Vertrag wieder, der AG kann Dir übrigens auch am ersten Arbeitstag nach Elternzeit die fristgerechte Kündigung aussprechen.

Gruss
Mone

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