Zweites Kind, zweites Beschäftigungsverbot?

Hallo ihr lieben

ich hoffe das ich hier im Forum richtig bin, vielleicht könnt ihr mir ein bisschen weiterhelfen.

Mein erster Sohn ist am 30.11.2006 geboren und ich bin von meiner Arbeitgeberin (bin Zahnarzthelferin in der Assistenz!) freigestellt worden.
Nun laufen meine 2 Jahre Elternzeit am 30.11.2008 aus. Mein Mann und ich haben entschlossen ab dem Sommer fürs zweite Kind "zu üben" ;-)

Wie ist das denn dann wenn ich nach Ablauf der Elternzeit wieder schwanger bin?
Muss meine Chefin mir dann wieder ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Finanziell währe das für uns natürlich sehr gut un ihr entstehen dadurch ja auch keine Nachteile (sie bekommt das Geld ja von der Krankenkasse fast komplett zurück).
Denn in meinem Job arbeiten kann/bzw. darf ich ja nicht.

Hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen, oder evtl. eine Internetadresse geben wo ich sowas nachsehen kann?!
Ich habe leider nichts passendes gefunden.

Lg und #danke schonmal!!!
Jennifer und Julian
30*11*2006

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Hallo

ich bin auch Zahnarzthelferin und in der Assistenz gewesen. Bei meiner 1.Schwangerschaft bekam ich auch sofort das Beschäftigungsverbot. Das war 2005. Nun bin ich im 3.Erziehungsjahr und wieder schwanger.
Bin von September bis Dezember auch schon wieder stundenweise arbeiten gegangen. Als die Schwangerschaft feststand, sagte mein Chef mir, dass es wohl das Beschäftigungsverbot nicht mehr gäbe, wäre zumindest bei meiner Kollegin so gewesen und die hat im vergangenen November entbunden.
Wir haben jetzt den Vertrag während der Elternzeit aufgelöst und bis zur Geburt des 2.Kindes bin ich gerade noch in Erziehungszeit mit dem 1.

Ansonsten gibt es ja noch das Beschäftigungsverbot über den Gyn.

Lg

schwarzehexe79

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Hallo,

also das Beschäftigungsverbot gibt es noch.
Habe es selber ausgestellt bekommen.

Du wirst Dir aber bei Deiner 2. SS ein neues ausstellen lassen müssen, da das aktuelle immer nur für einen gewissen Zeitraum, max. bis zum Beginn des Mutterschutzes, ausgestellt wird.

Liebe Grüße
Claudi 31+1

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