Schwangerenmehrbedarf- Rückwirkend Gezahlt?

Hallo

Heute stelle ich eine Frage für eine Nachbarin, die in der 16 Woche Schwanger ist.
Sie bezieht derzeit ALG 2 und ihr wurde letztens bei der Arge von ihrer Bearbeiterin gesagt, sie könne Mehrbedarf beantragen ( sie hatte dort einen Termin wohl).
Dieser gilt wohl ab der 12Woche, ist das so richtig?
Jetzt ist sie ja schon etwas weiter, wird dies dann Rückwirkend gezahlt?
Kenne mich mit ALG leider garnicht aus, würde ihr gern weiter helfen.

#danke

erdbeer#stern

1

Hi Erdbeer,

sie soll dann sobald machbar einen Antrag auf den Mehrbedarf stellen, da die Gelder meines Wissens nach ab Antragstellung gezahlt werden und nicht rückwirkend.

Gruss

Mone

2

hi , also wie das mit dem Schwangeren -mehbedarf ist, kann ich nicht genau sagen. ich habe den erst ab ende der schwangerschaft bekommen.

aber: ich habe zB den alleinerz. -Zuschlag auch rückwirkend bekommen....


ob dir das hilft.....?

3

Hallo,

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25770/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg-II/Hilfen/Hilfen-Nav.html#d1.1

Ob rückwirkend oder nicht erfährt sie, wenn der Antrag bearbeitet wurde. ;-) Also nichts wie hin und einen formlosen Antrag nebst MuPa (die machen sich ne Kopie von der ersten Seite) abgeben.

LG Marion