Tagesmutter stellt keine Rechnung aus - Schwarzarbeit??

Hallo,

seit kurzem geht unsere Zwergin zu einer Tagesmutter. Da wir keinen Zuschuss vom Jugendamt bekommt, weil die Kleine weniger als 15 Std. in der Woche betreut wird, hat mir mein Steuerberater empfohlen, von der Tagesmutter monatlich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Darauf habe ich sie angesprochen und bekam zur Antwort, dass sie kein Gewerbe angemeldet hat und keine Steuern zahlt und deshalb auch keine Rechnung ausstellen kann!

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mich da nicht strafbar mache, wenn ich mein Kind von ihr betreue lasse und sie dafür bezahle. Ist ja dann quasi Schwarzarbeit, oder?

Weiß jemand Rat?

Grüße

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Ja, das ist Schwarzarbeit. Aber was noch viel schlimmer ist, dein Kind ist bei ihr nicht versichert!! Sucht euch bitte schnell eine andere Tagesmutter.

Gruß Lena

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soll ich dir sagen, was der witz ist? sie wurde uns vom jugendamt vermittelt.

grüße

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Das ist echt ein Witz, musste wirklich lachen!
Also die meisten Tagesmütter sind Kleinunternehmen und können keine MwSt. ausweisen. Aber dennoch können sie Rechnungen ausstellen #kratz
Da scheint etwas faul zu sein.
Ich würde mich mal direkt ans JA wenden, die euch die TM vermittelt haben.

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Tagesmütter müssen - soweit ich weiss - auch kein Gewerbe angemeldet haben. Allerdings müssen sie natürlich brav ihre Einkünfte an das Finanzamt melden (haben aber relativ hohe Freigrenzen, so dass viele völlig legal keine Steuern zahlen müssen).

Für Deine steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten sollte der Vertrag mit ihr reichen. Und die Bezahlung darf nicht bar erfolgen. Kindergärten z.B. schreiben ja auch keine Rechnung.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

auch dir #danke für deine Antwort.

Grüße

Martina

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hi bidi,

wir setzen den maximalbetrag für betreuungskosten ab und müssen, wie im letzten jahr auch, die monatlichen rechnungen der krippe sowie unsere kontoauszüge vorlegen, um zu belegen, dass der rechnungsbetrag jeweils überwiesen worden ist.

viele grüße

belly72

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Auch bei Tagesmüttern gilt das gleiche Verfahren andrer Betreuungseinrichtungen auch. Der Vertrag und die ggf die Überweisungsunterlagen reichen immer aus um die Beträge steuerlich abzusetzen.

Nichtsdestotrotz MUSS sie sich beim Finanzamt eine Steuernummer geholt haben (sollte eigentlich in eurem Vertrag stehen) dabei ist es auch vollkommen egal ob sie "nur" zur Betriebskostenpauschale arbeitet oder nicht, diese muss sein. Ansonsten bewegen wir uns wirklich im Bereich der Scharzarbeit. Schau auf deinen Vertrag wenn sie da steht ist die Sache ja in Ordnung bzw. erfrage sie.

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Hallo,

wir haben noch keinen Vertrag. Ich hab sie nur darauf angesprochen und sie hat gesagt, wenn sie mir eine Rechnung ausstellen würde dann müsste sie sich eine Steuernummer besorgen und müsste die Einnahmen versteuern. Deshalb geh ich mal davon aus, dass sie ihre Einnahmen nicht versteuert bzw. beim Finanzamt angibt.

Wie gesagt, einen Vertrag haben wir noch nicht. Sie wollte ihren noch vom Jugendamt prüfen lassen und ihn mir gegebenenfalls nächste Woche geben.

Grüße

Martina

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Dann arbeitet Sie schwarz. Jede Tagesmutter die selbstzahlende Eltern oder Mischformen hat muss eine Steuernummer beantragen - ohne wenn und aber und wenn steuerlich gesehen nichts dabei rumkommt. Und natürlich wirkt sich das auch auf die Versicherung des Kindes und eure steuerl. Absetzbarkeit aus.

Ist sie neu in dem Geschäft?

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einen nachweis der zahlungen hättest du auf deinem kontoauszug.

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Hallo!

Wenn deine Tagesmutter über das Jugenamt gemeldet ist muss sie kein Gewerbe angemeldet haben. Ob sie trotzdem Rechnungen ausstellen darf weis ich nicht - ich meine aber nein.
Und NEIN das ist dann keine Schwarzarbeit!
Frag sie doch mal!

Grüße
Lieserl

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Hallo,

dein Kind ist nicht versichert und du kannst die Kosten dann auch nicht steuerlich absetzen ohne Rechnung.

Also nur Nachteile.

Entweder sie meldet an oder ich würde eine andere suchen!

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Hallo,

wenn das mit der anderen nur so einfach wäre... #schmoll

Muss ich echt mal gucken, was ich da jetzt mache.

Grüße

Martina

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Hallo,
reicht es nicht sich ein Quittung unterschreiben zu lassen mit dem Betrag, den man pro Unterbringung bei der Tagesmutter bezahlt??#kratz
Ein Babysitter ist doch auch nicht angemeldet und erhält sein Geld mehr oder weniger schwarz??#kratz

Kann mir jemand den Unterschied erklären oder liegt es am Zeitraum in dem die Tagesmutter auf das Kind aufpasst???#kratz

Viele Grüße#danke

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Hallo,

ich glaube auch, dass hier bei der Tamu etwas schief läuft. Es ist in der Tat so, dass sie kein Gewerbe anmelden muss, da sie eine freiberufliche selbst. Tätigkeit ausübt. Diese ist jedoch grundsätzlich steuerpflichtig, aber die Freibeträge pro Kind und Monat sind so hoch, dass sie bis jetzt fast keine oder nur wenig Steuern gezahlt haben. Das wird jetzt aber geändert. Eine Steuererklärung muss jedoch jede Tamu abgeben, sie hat also auch eine Steuernummer. Es kann aber sein, dass ihr das noch nicht klar ist oder war. Auf jeden Fall brauchst du einen vertrag und musst die Zahlungen per Bankbeleg nachweisen.
Im übrigen sind auch Babysitter- dienste gegen Entgelt grundsätzlich steuerpflichtig. Ob dann tatsächlich eine Steuer dabei herauskommt, steht noch aus.

Liebe Grüße

Annett