Alleinerziehend-Kind 15 Monate-wie geht es nach dem Elterngeld weiter?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehend seit meine Tochter 6 Monate alt ist.
Ich hab mein Elterngeld gesplittet und bekomme so bis einschliesslich Oktober 2008 Elterngeld.
Ich bin noch nicht geschieden und eine offizielle Unterhaltsregelung gibt es auch noch nicht. Ich erhalte von meinem Mann ca. 800,- Eur im Monat (400,- per Überweisung und er zahlt noch die Miete für unsere ehemalige gemeinsame Wohnung, in der meine Kleine und ich leben).

Arbeiten gehen kann ich frühestens ab Mitte nächstes Jahr, da ich wohl vorher keinen Krippenplatz bekommen werde (Aussage der gesamten Kindertagesstätten, bei denen ich meine Kleine bereits angemeldet habe). Ich wäre nämlich sehr gerne wieder arbeiten gegangen, wenn das Elterngeld wegfällt, um unseren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

Finanziell sieht es dann ab Oktober wie folgt aus bei mir:
154,- eur Kindergeld
400,- eur ich nenne es mal "Unterhalt"
Davon muss ich alles bezahlen, was anfällt (Lebensmittel, Kleidung, Auto mit 180,- eur im Monat finanziert etc.), bis auf die Miete, da die ja noch von meinem Noch-Mann bezahlt wird.

Nun meine Frage: Was muss ich beantragen? was steht mir überhaupt zu? Wie geht es weiter? Ich steh völlig auf dem Schlauch... Hoffentlich kann mir hier jemand helfen...

Vielen Dnak im Voraus :-)
LG
Christina


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Naja dir steht Unterhalt von deinem (Noch)-Ehemann zu. Den zahlt er aber ja anstandslos, auch wenn es noch keine offizielle Regelung gibt.
Finde das schon sehr fein von deinem Mann, dass er die Miete + 400 Euro zahlt.

Du hast mit deiner Tochter zusammen einen gewissen Bedarf.

Für dich 347 Euro
Für deine Tochter 208 Euro (Achtung, Kindergeld wird voll angerechnet)
Und dann gibts für Alleinerziehende noch einen Mehrbedarf. Weiss jetzt nicht genau, wie hoch der ist. Ich glaube 136 Euro, aber ich bin mir wirklich nicht sicher.

Das heisst du hast einen Bedarf für dich und deine Tochter von ca. 690 Euro.
Dazu kämen dann noch angemessene Kosten für Miete und Heizung. Da dein Mann aber die Miete komplett übernimmt wird das vermutlich weg fallen bei dir.

Da du derzeit mit deinen 400 Euro Unterhalt + 154 Euro Kindergeld unter diesem Bedarf liegst kannst du versuchen ergänzend ALG II zu beantragen. Der Unterhalt von deinem Mann wird dabei als Einkommen angerechnet. Die Differenz zu deinem Bedarf kannst du aber ggf. als ergänzendes ALG II bekommen.

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Vielen Dank für die Antwort. Sobald die Scheidung läuft, wird auch das mit dem Unterhalt offiziell geregelt, mein Anwalt errechnete dann auch einen ungefähren Betrag von knapp 800,- eur, die ich dann als Unterhalt bekommen müsste und dann werde ich die Miete natürlich selbst zahlen. Ja, mein Noch-Mann zahlt anstandslos, wir haben auch ein recht gutes Verhältnis zueinander und er möchte nicht, dass es unserer Tochter und mir nicht gut geht.
Ich werde auch sobald wie möglich halbtags arbeiten gehen, nur muss ich ja die paar Monate bis dahin überbrücken.

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"Da du derzeit mit deinen 400 Euro Unterhalt + 154 Euro Kindergeld unter diesem Bedarf liegst kannst du versuchen ergänzend ALG II zu beantragen. Der Unterhalt von deinem Mann wird dabei als Einkommen angerechnet. Die Differenz zu deinem Bedarf kannst du aber ggf. als ergänzendes ALG II bekommen."

Eine kleine Ergänzung nur dazu: Es wird bei der Beantragung von ALGII natürlich vorab geprüft, ob der Ehemann nicht zu mehr Unterhalt verpfllichtet bzw. in der Lage wäre. Hängt von seinem Einkommen ab, ob er mehr als die bisherigen 800 Euro leisten kann.

Lg,

phoe-nix

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Hi Christina,

wenn Du so gerne arbeiten gehen würdest, dann suche Dir doch eine Tagesmutter, wenn es keine Krippenplätze gibt. Meine beiden Kids sind jeweils direkt nach dem Muschu zu einer Tamu gegangen bzw. die Kleine geht noch. Bei der 1. war ich auch AE.

LG, Anja

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Hi Anja,

ja, um eine Tagesmutter werde ich mich jetzt auch bemühen, hatte halt nur gehofft, dass ich einen Krippenplatz bekomme, da das Jugendamt mir gesagt hat, dass sie die Tagesmutter zwar bezuschussen, aber nur ganz gering... aber ich werde diesen Weg dann jetzt auch mal ausloten :-)

Vielen Dank für Deine Antwort.

LG
Christina

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Guten Morgen,

Du mußt die Miete natürlich mit dem Unterhalt Deines Mannes addieren. Du erhältst also 800 Euro von ihm.
Wenn Du damit unter Eurem Bedarf liegst und Dein Mann das nicht zahlen kann, wird es mit ALGII aufgestockt - ob Du damit aber so einfach 180 Euro für ne Autorate zahlen kannst, wage ich zu bezweifeln.

Soo großzügig ist ALGII ja nicht bemessen.

Gruß,

phoe-nix

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Hallo Phoe-nix,

Vielen Dank für Deine Antworten.

ja, ich weiss, dass das mit der Autorate eng werden wird, nur habe ich das Auto ja gekauft, als ich noch schwanger und mit meinem Mann zusammen war, da geht man natürlich nicht davon aus, dass es 1 Jahr später alles anders aussieht :-( Sonst hätte ich bestimmt kein neues Auto gekauft.

Na ja, man kann es sich leider nicht immer aussuchen...

LG
Christina

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Schon klar, aber ich würde mich darauf einstellen, das Auto nicht halten zu können.

Ich kann mir nicht vorstellen, von dem Geld eine so hohe Rate zu zahlen. Kommt ja auch noch Steuer, Versicherung und Benzin dazu....

LG

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Hallo,

also erstmal musst Du Trennungsunterhalt beantragen, welcher einkommensabhängig ist (Einkommen Deines Mannes).

Natürlich kannst Du auch zur ARGE gehen und dort Hilfen beantragen, die Sätze wurden Dir ja bereits genannt. Da wird dann auch geprüft ob die Whg für zwei Personen von Grösse und Preis angemessen ist. Sollte es dann zu dem Ergebnis kommen, dass Du Hilfe bekommst in Form von ALG2, geht die ARGE erstmal auf Deinen Mann zu und fordert seine Offenlegung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse an, ob er nicht mehr zahlen kann, bevor die ARGE einspringt.

Insofern Dein Mann nicht mehr zahlen kann/muss, hast Du die Regelsätze und die Miete. Wie Du davon dann 180 euro für das Auto bezahlst, ist Deine Aufgabe.

Bedenke, das Kindesunterhalt, Kindergeld, angerechnet werden.

Da Du wieder arbeiten möchtest, kannst Du auch eine Tagesmama suchen. Hier wird Dir als Alleinerziehende einkommensabhängig vom Jugendamt finanzielle Hilfe gewährt.

Gruss

Mone

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Hallo Mone,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich werde mich dann jetzt auf die Suche nach einer Tagesmutter begeben, hatte die Möglichkeit bis jetzt nicht in Betracht gezogen, da das Jugendamt mir gesagt hat, dass sie eine Tagesmutter nur ganz gering bezuschussen, mit 3,- eur die Stunde, eine Tagesmutter aber pro Stunde wesentlich teurer als diese 3,- eur ist. Und möglicherweise muss ich von der Bezuschussung sogar noch die Hälfte tragen, also 1,50 eur plus die Differenz zu dem Stundenlohn, die die Tagesmutter erhält. Aber wenn Du sagst, dass die Bezuschussung einkommensabhängig ist, werde ich da nochmal nachfragen :-)

LG
Christina