Probleme mit der Personalabteilung!

Hallo!
Was würdet ihr tun: bin im BV und war letzte Woche in der Personalabteilung (nur von einer Person besetzt), um einige meiner Fragen zu klären. Die hat mich total durcheinander gebracht. Wollte das mit der Elternzeit klären, dann meinte die, dass ich doch im gesamten MuSchu Zeit hätte (lt. Gesetz nicht). Sie hat mir auch nicht das Hauseigene Formular zum Antrag der Elternzeit gegeben. Und die Gehaltsbescheinigung würde sie mir erst nach MuSchu ausfüllen, da ich da erst das Elterngeld beantragen könne.
Steh total neben mir, da ich Angst habe, dass ich etwas falsch machen, und mir anschließend ein Strick draus gedreht wird.
Wie soll ich das jetzt machen?
Danke schon mal für Eure Meinung
LG
Tine

1

Hallo Tine,

also zunächst hat sie recht: Du musst erst am Ende des MuSchu die Elternzeit beantragen, kannst es aber natürlich auch früher machen. Würde ich an Deiner Stelle einfach tun, dann hast Du den Schreibkram los.

Die Bescheinigung hat unsere Personalabteilung problemlos zu Beginn des MuSchu ausgefüllt, da gibts ja danach keine Änderungen mehr und Du hast die Unterlagen vollständig, um sie sofort nach Geburt wegschicken zu können.

Ich glaub, die mag Dich nicht...

Andrea

2

Im Gesetz steht doch 7 Wochen vor Ende des MuSchu??

3

Da verwechselst Du was. 7 Wochen vor BEGINN des MuSchu kriegst Du vom FA eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET, das meinst Du wahrscheinlich...

Andrea

weitere Kommentare laden
6

Guten Morgen!

Du hast völlig Recht, gesetzlich ist es so festgelegt, dass Du spätestens 7 Wochen VOR Antritt der Elternzeit Dich festlegen bzw. diese anmelden mußt.
Mag sein, dass es bei Euch im Haus anders gehandhabt ist, ich würde es aber dennoch innerhalb der gesetzlichen Frist tun, zur Not eben mit einem formlosen Schreiben.

Wenn Du die Gehaltsbescheinigung (diese gilt für die Zeit VOR Mutterschutz, es gibt ab Beginn des MS also keine Änderungen mehr, nicht rechtzeitig bekommst, legst Du einfach Deine letzten 12 Gehaltsabrechnungen für den Zeitraum dem Antrag bei. Das dürfte kein Problem sein. Elterngeld kannst und solltest Du so bald wie möglich nach ET beantragen, sobald Du eben die Geburtsurkunde hast, das es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.



LG,

phoe-nix